BahnCard 25 und BahnCard 50

Rote Scheckkarte mit Aufschrift BahnCard 25, Porträtfoto rechts, Kartennummer und Gültigkeitsdatum

© Deutsche Bahn AG

Rote Scheckkarte mit Aufschrift BahnCard 50, Porträtfoto rechts, Kartennummer und Gültigkeitsdatum

© Deutsche Bahn AG

  • 25 Prozent Nachlass bei Einzelfahrtkarten zur Nutzung in Nahverkehrszügen in den Preisstufen 40, 5, 6, 7, 17 und 45

Tarifdetails

Anschlussfahrkarte

nein

Mitnahme weiterer Personen möglich

nein

Übertragbarkeit

nein

1.-Klasse-Nutzung

ja, mit 1 Zuschlag je Fahrt und Person (auch mit BahnCard First) 

Übergangstarif

ja

AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.

nein

IC-Nutzung

ja - gemäß DB-Tarif 

RMV-HandyTicket

ja

  • Besitzer einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 können ermäßigte Einzelfahrkarten in den Preisstufen 40, 5, 6, 7, 17 und 45 erwerben. Diese können nur im Schienenverkehr des RMV - ohne U-Bahnen und Straßenbahnen - genutzt werden.
  • Diese Regelung gilt auch für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Verkaufsstellen

  • Die BahnCard-Ermäßigung gibt es
    • per RMV-HandyTicket
    • an allen Verkaufsgeräten der regionalen Eisenbahnen
    • an ausgewählten Automaten an den Stationen Konstablerwache und Hauptwache in Frankfurt

Preise

Die Preisermäßigung beträgt immer 25 Prozent.

Informationen zur BahnCard

Alles Interessante zur BahnCard erfahren Sie im Internetauftritt der Deutschen Bahn.

www.bahncard.de