Kundenkarte für Schüler- und Auszubildende: Monatskarte zum Ausbildungstarif

- Für Schüler/-innen und Auszubildende
- Für beliebig viele Fahrten im Gültigkeitsbereich
- Erhältlich auch online im RMV-TicketShop und in den RMV-Vertriebsstellen
Tarifdetails
Anschlussfahrkarte ja | |
Mitnahme weiterer Personen möglich nein | |
Übertragbarkeit nein | |
1.-Klasse-Nutzung ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag | |
Übergangstarif ja | |
AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) | |
IC-/EC-Nutzung ja, mit DB-Aufpreis | |
eTicket ja, außer für Übergangstarifgebiete | |
HandyTicket in der App RMVgo nein | |
NFC-Technologie in App RMVgo Bitte beachten: Ihr eTicket kann nicht in der App RMVgo per NFC-Technologie ausgelesen werden. |
- Sie gilt in den freigegebenen Tarifgebieten in allen RMV-Verkehrsmitteln.
- Sie ist gültig für Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende, Gastschüler/-innen, Austauschschüler/-innen, Praktikanten/-innen, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die vollständige Liste ist auf dem Bestellschein abgedruckt.
- Die Monatskarte besteht entweder aus der Papier-Kundenkarte und der Papier-Wertmarke als Berechtigungsnutzung zur Fahrkarte oder wird als Chipkarte ausgegeben. Auf dem Chip ist die Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert.
- Die Monatskarte zum Ausbildungstarif ist nur gültig in Verbindung mit der zugehörigen Kundenkarte (Papier) beziehungsweise dem zugehörigen Berechtigungsnachweis für Schüler und Auszubildende auf der Chipkarte. Auf die Wertmarke muss die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber eingetragen sein. Kundenkarte und Wertmarke müssen die gleiche Nummer haben.
- Kundenkarte/Berechtigungsnachweis:
- Ist in der Regel für das ganze Ausbildungsjahr gültig.
- Muss bei einem Verkehrsunternehmen bestellt und abgeholt werden.
- Der Bestellschein ist erhältlich:
- als PDF-Datei zum Download weiter unten auf dieser Seite
- in den RMV-Mobilitätszentralen
- in jeder RMV-Vertriebsstelle
- bei den Verkehrsunternehmen. Dort kann der Bestellschein auch abgegeben werden.
- Er muss bei Personen ab 18 Jahren von der ausbildenden Stelle unterschrieben sein. Bis dahin genügt ein amtlicher Altersnachweis.
- Wertmarke/Fahrkarte Monat:
- Sie gilt im Folgemonat bis zum gleichen Kalendertag (einschließlich) und darüber hinaus bis 5.00 Uhr des Folgetags.
- Der Starttermin ist frei wählbar, an Verkaufsstellen bis zu 8 Wochen, an Fahrkartenautomaten bis zu 4 Wochen im Voraus.
- Sie sind erhältlich:
- an RMV-Fahrkartenautomaten mit eTicket-Kennzeichnung (für das eTicket)
- in RMV-Mobilitätszentralen und RMV-Vertriebsstellen
- online im RMV-TicketShop (als eTicket auf Chipkarte)
- bei einigen Verkehrsunternehmen an der Fahrerkasse im Bus
Hinweise zum eTicket
- An den Fahrkartenautomaten mit eTicket-Kennzeichnung wird die Monatskarte zum Ausbildungstarif als eTicket auf eine vorhandene Chipkarte ausgegeben. Nur für die RMV-Übergangstarifgebiete werden die Fahrkarten weiterhin auf Papier ausgegeben. Das bedeutet:
- Sie müssen eine Chipkarte besitzen und auf dieser muss die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs (Berechtigungsnachweis) gespeichert sein. Wenn die zeitliche Berechtigung mit der Fahrkartenauswahl übereinstimmt, wird die Monatskarte für das RMV-Gebiet ausschließlich als eTicket ausgegeben. Wenn keine zeitliche Übereinstimmung besteht, kann keine Fahrkarte gekauft werden. Chipkarten sind an der Vertriebsstelle erhältlich.
- Eine Mischung aus Chipkarte und Papierformat (Berechtigung auf der Chipkarte und Monatskarte als Wertmarke oder umgekehrt) ist nicht mölich.
Preis und Geltungsbereich
- Der Preis einer Fahrkarte hängt von der genutzten Tarifrelation (von/nach über) ab.
- Bitte nutzen Sie für die Fahrpreisermittlung unsere Fahrplanauskunft und drucken Sie sich, für eine bessere Übersicht der räumlichen Gültigkeit, die Liste über "Freigegebene Städte/Gemeinden" aus.
- Die zutreffende Tarifauskunft erhalten Sie, wenn Sie die Fahrtwege beachten.
In Frankfurt gilt ein besonderer Stadttarif. Monatskarten für Frankfurt gelten im gesamten Stadtgebiet inklusive Flughafen (Tarifgebiete 5000 und 5090).
Für das Stadtgebiet (Tarifgebiet 5000 und 5090) gilt 2025 folgender Preis:
- Monatskarte zum Ausbildungstarif: 87,10 Euro
Monatskarten sind in Frankfurt bei den RMV-Vertriebsstellen, in den VGF-Service-Centern Hauptwache, B-Ebene, und Konstablerwache, B-Ebene, (Öffnungszeiten siehe vgf-ffm.de/servicecenter),online über meine.vgf-ffm.de und am Fahrkartenautomaten erhältlich. An der Fahrerkasse im Bus können keine Monatskarten erworben werden.
Sonstiges
- Einige Städte und Kreise im RMV bieten Fahrkarten zu besonderen Bedingungen an. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Lokale Fahrkartenangebote.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
RMV - Kundenkarte für Schüler/-innen und Auszubildende - Bestellschein
Der Bestellschein zum Ausdrucken. Größere Mengen an Bestellscheinen (zum Beispiel für Schulen) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsunternehmen bzw. Ihrer Lokalen Nahverkehrsorganisation.
Stand: Februar 2022
RMV - Berechtigungsnachweis für Fahrkarten des Ausbildungstarifs für Schüler und Auszubildende - Bestellschein
Der Bestellschein zum Ausdrucken.
Stand: November 2020