Übergangstarife
Zur Fahrt in angrenzende Verbünde reicht manchmal schon die RMV-Fahrkarte, so zum Beispiel für ausgewählte Verbindungen
- in den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV)
- in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
- in den Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
- in die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB)
- sowie auf ausgewählten Linien in den Rhein-Lahn-Kreis (RLK)
- und auf ausgewählten Linien in den Westerwaldkreis
Tarifdetails
- Für Fahrten in Übergangstarifgebiete gibt es RMV-Fahrkarten bis zur Preisstufe 6 und eine spezielle Übergangspreisstufe 17.
- Fahrkarten der Preisstufe 7 gelten nicht in den Übergangstarifgebieten.
- Bei Fahrten aus dem RMV-Gebiet über die Übergangstarifgebiete hinaus gelten die Preise des befördernden Verkehrsunternehmens (wie etwa der Deutschen Bahn AG).
- Einige RMV-Fahrkarten gelten nicht in den Übergangstarifgebieten. Hinweise dazu finden Sie bei den einzelnen Fahrkartenarten in unserem Fahrkartensortiment.
- Besitzer/-innen der BahnCard-25- und BahnCard-50 erhalten in den Preisstufen 5, 6, 17 und 45 auch in den Übergangstarifen in Schienenfahrzeugen (außer U-Bahn und Straßenbahn) 25 Prozent Ermäßigung.
- Zwischen RNN und dem RMV-Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) gilt der RNN-Tarif.
Sonstiges
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
RMV-RNN-Übergangstarif

Mit einem Tarif unterwegs zwischen RMV und Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund. Alle Infos zum Bus- und Bahnfahren - mit großem Tarifgebietsplan
Faltblatt, Stand: Januar 2020