Fahrradmitnahme
In den Verkehrsmitteln des RMV können Sie Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge kostenlos mitnehmen. Fahrgäste mit Rollstuhl oder Kinderwagen haben dabei aber immer Vorrang.

© RMV/Paul Müller
- Es besteht kein Anspruch darauf, Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge mitzunehmen.
- E-Scooter werden wie Fahrräder behandelt.
- Verkehrsunternehmen können die Mitnahme zeitlich einschränken oder in bestimmten Fahrzeugen ausschließen. In On-Demand-Verkehren ist die Mitnahme nicht möglich.
- Zusammengeklappte Falträder und Tretroller gelten als Gepäck und können jederzeit mitgenommen werden.
- Nicht alle Fahrzeuge sind gleich gut für die Fahrradmitnahme geeignet. Achten Sie auf die Fahrrad-Piktogramme an den Türen.
- Sind alle Stellplätze belegt, klappen Sie Falträder oder Tretroller bitte zusammen.
- Akkus dürfen während der Fahrt nicht entnommen, geladen oder anderweitig genutzt werden.
- Informieren Sie sich vor der Fahrt über die Regelungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
- Für Zu- und Abwege gelten die Straßenverkehrsordnung sowie die jeweilige Hausordnung.
- Bei wenig Platz entscheidet das Personal über die Mitnahme.
- Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und Tretrollern im RMV und die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Lokale Regelungen im Kreis Groß-Gerau
In den Linienbussen im Kreis Groß-Gerau ist die Mitnahme von Fahrrädern montags bis sonntags ganztags und ohne zeitliche Einschränkung möglich. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Groß-Gerau empfiehlt wegen der beengten Platzverhältnisse jedoch, während der Hauptverkehrszeiten auf die Mitnahme eines Rades zu verzichten. In den Bussen der Linien 43, 47, 48, 53, 69, 74, 79, 81, 83 und 87 sowie in AnrufSammelTaxis und dem On-Demand-Shuttle "SiGGi" (Kelsterbach und Raunheim) ist die Fahrradmitnahme leider nicht möglich.
Bedingungen für die Fahrradmitnahme im Landkreis Groß-Gerau (PDF. 112 KB)
Weitere lokale Regelungen
Frankfurt
Grundsätzlich können Sie in Frankfurt Ihr Fahrrad, größere Gepäckstücke oder sonstige Sachen (z. B. Schlitten, Skier, zusammengeklappte Fahrräder) in unseren Fahrzeugen mitnehmen. Nutzen Sie den dafür vorgesehenen Mehrzweckbereich.
- Mitnahmeregelungen: Die Fahrradmitnahme ist in U-, Straßen-, S-Bahnen und Regionalzügen immer möglich. Auch in den Frankfurter Bussen können Räder transportiert werden, ausgenommen an Schultagen 6.00 bis 8.30 Uhr und 16.00 bis 18.30 Uhr sowie in Kleinbussen. Für Fahrräder und andere Gegenstände ist kein zusätzliches Ticket nötig.
- In den Fahrzeugen: Bringen Sie Fahrrad, Gepäck und Co. so unter, dass dieses nicht wegrollen oder umfallen kann und Fahrgäste nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Wichtig: Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen haben Vorrang. Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme. Im Einzelfall entscheidet das Personal.