Fragen und Antworten zum Schülerticket Hessen

© Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    • Schülerinnen und Schüler - von der Grundschule bis zum Abitur,
    • Auszubildende,
    • Freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende,
    • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes
    • Jugendliche und junge Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr. 

    Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule, der Ausbildungsplatz oder der Träger befinden sich in Hessen.

    Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen. Studierende sind nicht berechtigt, da es für diese Zielgruppe das RMV-SemesterTicket gibt. Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen und auf der Rückseite des Bestellscheins.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Das Schülerticket Hessen kostet bei Einmalzahlung 379 Euro pro Jahr, kann aber auch in zwölf Monatsraten zu je 32,20 Euro bezahlt werden. Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

    Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket Hessen mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.

  • Seit dem 1. August 2017. 

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate.

    Wird das Schülerticket Hessen als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Das Schülerticket Hessen gilt in Hessen und in Mainz. Außerdem können wichtige Knotenpunkte auch außerhalb Hessens angefahren werden.

    Den Gültigkeitsbereich über die Landesgrenzen Hessens hinaus finden Sie auf der Seite Schülerticket Hessen

    • Alle Verkehrsmittel, die in die Angebote der Verkehrsverbünde einbezogen sind: Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und Regionalzüge in Hessen, außerdem Nachtbus- und Expressbuslinien.
    • Für zuschlagspflichtige Angebote fallen entsprechende Aufpreise an.
    • Nicht gültig ist das Ticket in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE) und von Privatbahnen. Es können auch keine IC-Aufpreiskarten genutzt werden.
  • Wer mit einem Schülerticket Hessen über dessen Gültigkeitsbereich (siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)) hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Nein.

    • Wer in Hessen wohnt, aber in einem anderen Bundesland zur Schule geht oder die Ausbildung macht: Das Ticket gilt bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
    • Für alle, die in einem angrenzenden Bundesland leben und ihren Schul- oder Ausbildungsort in Hessen haben: Die Fahrkarte gilt ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.

    Bis wo das Schülerticket Hessen gilt, zeigt die Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Nein.

  • Nein. Das Ticket ist personengebunden.

    • spezielle Wochen- und Monatskarten des RMV für alle Preisstufen
    • Die CleverCard wird angeboten für Fahrten in Mainz/Wiesbaden (TG 6500) und für Fahrten in Übergangsräume, d.h. in die Übergangstarifgebiete im RNN (TG 68XX und 69XX), für Fahrten in Teile des Westerwaldkreises (TG 70XX, 7101 und 72XX), Teile des Rhein-Lahn-Kreises (TG 74XX und 75XX) sowie in Teile des Kreises Siegen-Wittgenstein (TG 79XX).
    • Das MAXX-Ticket des VRN kann gekauft werden. Beim MAXX-Ticket handelt es sich nicht um ein Ticket des RMV.

    • Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG). Berechtigt sind Schüler und Schülerinnen, deren Schulweg mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise mehr als 3 km zur weiterführenden Schule entfernt ist, sowie für Schüler und Schülerinnen, mit einem besonders gefährlichen Schulweg.
    • Auskünfte zu einer möglichen Erstattung gibt das örtlich zuständig Schulamt.

    Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • An jeder beliebigen Vertriebsstelle, alternativ auch über den RMV-TicketShop. Die Bestellscheine bzw. die Berechtigungsnachweise können auch auf der Seite Bestellscheine heruntergeladen werden. 

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen weisen ihr Alter und ihren Wohnort nach. Eine erziehungsberechtigte Person muss den Bestellschein unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des auszubildenden Betriebs notwendig.
    Junge Erwachsene ab 18 Jahre lassen sich den Nachweis von ihrer Schule oder dem ausbildenden Unternehmen direkt auf dem Bestellschein ausstellen.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

    • Abo: wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils am Monatsanfang vom Konto abgebucht.
    • Ohne Abo (Gültigkeit nur 1 Jahr!): An vielen Vertriebsstellen von RMV und VRN kann die Fahrkarte zur sofortigen Mitnahme erworben und in bar, per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.

    Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket Hessen mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.

  • Nein, auch während des Schuljahres. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und beträgt 12 Monate.

  • Nein, es gibt keinen "Geschwisterbonus", da das Schülerticket Hessen günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.

  • Ja, dann verlängert es sich automatisch für Personen unter 18 Jahren. Ohne Abo muss jedes Jahr ein neuer Bestellschein ausgefüllt werden.

  • Nein, es kann an jeder Vertriebsstelle in allen drei hessischen Verkehrsverbünden (RMV, NVV, VRN) erworben werden.

  • Wenn Sie keine E-Mail mit der Bestellbestätigung erhalten haben (auch nicht im Spam-Ordner), wurde die Bestellung nicht abgeschlossen. Bitte wiederholen Sie die Bestellung in diesem Fall. 
    Achten Sie dabei bitte darauf, die Bestellung nicht über den Internet Explorer zu tätigen. Nutzen Sie hierfür bitte einen anderen Internetbrowser, zum Beispiel Mozilla Firefox oder Google Chrome.

    • Kündigung: bei einem Wegzug aus Hessen
    • Änderungsantrag: bei einem Umzug oder einem Schulwechsel in Hessen
    • Verlängerungsantrag: ab dem 18. Geburtstag, wenn das Ticket darüber hinaus genutzt werden möchte

    Richten Sie die Kündigung, den Änderungs- oder Verlängerungsantrag direkt an Ihren Vertragspartner, diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort. Haben Sie das Ticket im Abo und über den RMV-TicketShop erworben, können Sie die Kündigung online über das Kündigungsformular einreichen.

  • Werden Sie während des laufenden Gültigkeitszeitraum volljährig, verlängert sich das Schülerticket Hessen nicht mehr automatisch. Damit das Ticket weiterhin genutzt werden kann, muss spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein Verlängerungsantrag mit einem gültigen Schul- oder Ausbildungsnachweis beim Vertragspartner eingereicht werden.

    Füllen Sie dazu einen neuen Bestellschein aus, diesen finden Sie auf rmv.de unter Bestellscheine. Ihren Vertragspartner finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort.

  • Ja, eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Dabei gelten folgende Kündigungsfristen:

    • Im ersten Vertragsjahr:

    Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. Tag des Monats eingereicht werden, in dem das Ticket zuletzt gültig sein soll.

    Beispiel: Für ein Vertragsende zum 30. Juni muss die Kündigung spätestens am 10. Juni eingehen.

    • Ab dem zweiten Vertragsjahr:

    Die Kündigung wird zum 01. des Monats wirksam und muss spätestens bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen.

    Beispiel: Für ein Vertragsende ab 01. Juli muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen.

    Richten Sie Ihre Kündigung direkt an Ihren Vertragspartner. Diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort. Haben Sie das Ticket im Abo und über den RMV-TicketShop erworben, können Sie die Kündigung online über das Kündigungsformular einreichen.

    Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der 12 Monate zu einer Nachberechnung führt: Für jeden genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet, jedoch nicht mehr als der volle Jahresbetrag. Im Abo entfällt die Nachberechnung ab dem zweiten Jahr. Bei Einmalzahlung wird ein eventuell zu viel bezahlter Betrag erstattet.

    Beispiele zur Berechnung:

    • Beispiel 1: Kündigung im 3. Monat bei monatlicher Abbuchung (32,20 €/Monat)
      → Genutzte Monate: 3 × 64,40 € = 193,20 €
      → Bereits gezahlt: 3 × 32,20 € = 96,60 €
      Nachzahlung: 96,60 €
    • Beispiel 2: Kündigung im 5. Monat bei Einmalzahlung (379,00 €)
      → Genutzte Monate: 5 × 63,16 € = 315,80 €
      → Bereits gezahlt: 379,00 €
      Erstattung: 63,20 €

    Ein direkter Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot z.B. das RMV-JobTicket oder das RMV-SemesterTicket ist jederzeit zum Monatswechsel und ohne Kostennachteile möglich.

  • Es wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.

  • Das Schülerticket Hessen wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben.