RMV-SemesterTicket

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  • Gilt verbundweit sowie in den Übergangstarifgebieten von VRN und NVV.
  • Für Studierende an vielen hessischen Hochschulen

 

D-Ticket-Upgrade zum SemesterTicket

Die Möglichkeit des Upgrades des RMV-Semestertickets läuft zum Ende des Wintersemesters 2024/2025, spätestens zum 31.03.2025 aus. Alle dann noch laufenden Abonnements werden automatisch gekündigt. Alle RMV-Semesterticket Partner (ASTEN/Hochschulen) sind hierüber informiert.

Migration auf Deutschlandsemesterticket

Eine Migration vom RMV-Semesterticket auf das Deutschlandsemesterticket ist durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem RMV möglich. Die Konditionen und Leistungen des Deutschlandsemestertickets finden Sie unter Deutschlandsemesterticket.

Tarifdetails

Anschlussfahrkarte

nein

Mitnahme weiterer Personen möglich

nein

Übertragbarkeit 

nein

1.-Klasse-Nutzung 

ja, mit 1 Zuschlag pro Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag

Übergangstarif 

teilweise

AnrufSammelTaxi (AST), AnrufLinienTaxi etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte)

eTicket

nein

HandyTicket in RMVgo

nein

  • Das RMV-SemesterTicket wird auf dem Studienausweis der jeweiligen Hochschule dargestellt.
  • Als Fahrkarte gilt das RMV-SemesterTicket in Form der von der Hochschulverwaltung ausgestellte Studierendenausweis ohne Lichtbild nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis, Reisepass, deutschen Führerschein, internationalen Führerschein, ISIC Internationalen Studentenausweis. Studierendenausweise mit Lichtbild gelten auch ohne Begleitausweis als Fahrkarte.
  • Der Studierendenausweis muss mit einem Eindrucktext, als Text auf dem TRW-Streifen einer Studicard oder Aufkleber eindeutig als RMV-Fahrkarte gekennzeichnet sein. Grundlage sind die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Studierendenvertretungen der Hochschulen und Universitäten.
  • Es gibt derzeit eine Ausnahme zur Ausgestaltung des RMV-SemesterTickets: Die JGU Mainz bietet derzeit zwei Varianten für ein RMV-SemesterTicket an: Zum einen gibt es den geltenden Papierstudienausweis, inkl. RMV-SemesterTicket, zum anderen kann das RMV-SemesterTicket alternativ digital über die hochschuleigene App genutzt werden. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit beider SemesterTicket-Formen sind identisch. Bei Kontrollen ist bei Bedarf ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Zeitliche Gültigkeit: Diese beträgt grundsätzlich 7 Monate. Der genaue Gültigkeitszeitraum ist auf dem RMV-SemesterTicket aufgedruckt. An einzelnen Hochschulen können abweichende Gültigkeitszeiträume bestehen.

Räumliche Gültigkeit

Das RMV-SemesterTicket gilt im gesamten Verbundraum des RMV und in den Übergangstarifgebieten zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) und zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). In der Übersichtskarte Tarifgebiete sind diese Übergangstarifgebiete entsprechend verzeichnet. In Einzelfällen wurden Sondervereinbarungen mit anderen Verkehrsverbünden für bestimmte Gültigkeitsräume getroffen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen Hochschule.

Beteiligte Hochschulen

Hessische Hochschulen im RMV-Gebiet

OrtHochschuleInternetauftritt
Bad HomburgHochschule accadiswww.accadis.com
GießenFreie Theologische Hochschule (FTH)www.fthgiessen.de
Gießen/ FriedbergTechnische Hochschule Mittelhessen (THM)www.thm.de
RödermarkBerufsakademie Rhein-Mainstudenten.ba-rm.de
Wiesbaden/ OestrichEuropean Business School (EBS)www.ebs.edu

Ausgabestellen

Das RMV-SemesterTicket wird durch die angeschlossenen Hochschulen direkt an seine Immatrikulierten ausgegeben.

Sonstiges