RMV-SemesterTicket
- Gilt verbundweit sowie in den Übergangstarifgebieten von VRN und NVV.
- Für Studierende an vielen hessischen Hochschulen
D-Ticket-Upgrade zum SemesterTicket
Die Möglichkeit des Upgrades des RMV-Semestertickets läuft zum Ende des Wintersemesters 2024/2025, spätestens zum 31.03.2025 aus. Alle dann noch laufenden Abonnements werden automatisch gekündigt. Alle RMV-Semesterticket Partner (ASTEN/Hochschulen) sind hierüber informiert.
Migration auf Deutschlandsemesterticket
Eine Migration vom RMV-Semesterticket auf das Deutschlandsemesterticket ist durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem RMV möglich. Die Konditionen und Leistungen des Deutschlandsemestertickets finden Sie unter Deutschlandsemesterticket.
Tarifdetails
Anschlussfahrkarte nein | |
Mitnahme weiterer Personen möglich nein | |
Übertragbarkeit nein | |
1.-Klasse-Nutzung ja, mit 1 Zuschlag pro Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag | |
Übergangstarif teilweise | |
AnrufSammelTaxi (AST), AnrufLinienTaxi etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte) | |
eTicket nein | |
HandyTicket in RMVgo nein |
- Das RMV-SemesterTicket wird auf dem Studienausweis der jeweiligen Hochschule dargestellt.
- Als Fahrkarte gilt das RMV-SemesterTicket in Form der von der Hochschulverwaltung ausgestellte Studierendenausweis ohne Lichtbild nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis, Reisepass, deutschen Führerschein, internationalen Führerschein, ISIC Internationalen Studentenausweis. Studierendenausweise mit Lichtbild gelten auch ohne Begleitausweis als Fahrkarte.
- Der Studierendenausweis muss mit einem Eindrucktext, als Text auf dem TRW-Streifen einer Studicard oder Aufkleber eindeutig als RMV-Fahrkarte gekennzeichnet sein. Grundlage sind die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Studierendenvertretungen der Hochschulen und Universitäten.
- Es gibt derzeit eine Ausnahme zur Ausgestaltung des RMV-SemesterTickets: Die JGU Mainz bietet derzeit zwei Varianten für ein RMV-SemesterTicket an: Zum einen gibt es den geltenden Papierstudienausweis, inkl. RMV-SemesterTicket, zum anderen kann das RMV-SemesterTicket alternativ digital über die hochschuleigene App genutzt werden. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit beider SemesterTicket-Formen sind identisch. Bei Kontrollen ist bei Bedarf ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Zeitliche Gültigkeit: Diese beträgt grundsätzlich 7 Monate. Der genaue Gültigkeitszeitraum ist auf dem RMV-SemesterTicket aufgedruckt. An einzelnen Hochschulen können abweichende Gültigkeitszeiträume bestehen.
Räumliche Gültigkeit
Das RMV-SemesterTicket gilt im gesamten Verbundraum des RMV und in den Übergangstarifgebieten zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) und zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). In der Übersichtskarte Tarifgebiete sind diese Übergangstarifgebiete entsprechend verzeichnet. In Einzelfällen wurden Sondervereinbarungen mit anderen Verkehrsverbünden für bestimmte Gültigkeitsräume getroffen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen Hochschule.
Beteiligte Hochschulen
Hessische Hochschulen im RMV-Gebiet
Ort | Hochschule | Internetauftritt |
---|---|---|
Bad Homburg | Hochschule accadis | www.accadis.com |
Gießen | Freie Theologische Hochschule (FTH) | www.fthgiessen.de |
Gießen/ Friedberg | Technische Hochschule Mittelhessen (THM) | www.thm.de |
Rödermark | Berufsakademie Rhein-Main | studenten.ba-rm.de |
Wiesbaden/ Oestrich | European Business School (EBS) | www.ebs.edu |
Ausgabestellen
Das RMV-SemesterTicket wird durch die angeschlossenen Hochschulen direkt an seine Immatrikulierten ausgegeben.
Sonstiges
- Das Laminieren der SemesterTickets ist nicht zulässig.
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.