Kündigungsregeln

Jahreskarten kündigen

Die RMV-Jahreskarten (persönlich oder übertragbar) sind nicht nur preislich attraktiv, sie bieten Ihnen auch die nötige Flexibilität, falls Sie doch einmal kündigen müssen.
Allgemein gilt: Jahreskarten gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 Monate.

Ihre Jahreskarte kündigen

  • Die Kündigung von Jahreskarten – auch in der 9-Uhr-Variante – ist jeweils zum 1. eines Monats wirksam.
  • Die Kündigung kann jederzeit schriftlich beim zuständigen Vertrags-Verkehrsunternehmen erfolgen oder direkt an der RMV-Vertriebsstelle. Nähere Details siehe Besondere Bedingungen für Jahreskarten.
  • Bitte geben Sie in Ihrer Kündigung Ihre vollständigen Kontaktdaten, Ihre Bankverbindung sowie Ihre Chipkartennummer an, damit eine reibungslose Abwicklung und eine etwaige Erstattung erfolgen kann.

Ihr JahresAbo kündigen

  • Der Vertrag eines Jahreskarten-Abonnement gilt für 12 aufeinander folgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht in einem der weiteren 12 Monate gekündigt wird. Die Kündigung wird jeweils zum 1. eines Monats wirksam; sie kann bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen.
  • Sie können Ihr Jahreskarten-Abonnement - egal, ob persönlich, übertragbar oder in der 9-Uhr-Variante - immer zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
  • Bei einer Kündigung im ersten Jahr des Abonnements verlieren Sie den Preisvorteil (12 für 10) gegenüber dem Kauf einzelner Monatskarten. Ab dem zweiten Abo-Jahr erfolgt keine Nachforderung – Sie können ohne Kostennachteil kündigen!
  • Wurde die Jahreskarte über den RMV-TicketShop erworben, kann sie in diesem Fall auch dort online gekündigt werden. Nähere Details finden Sie bei den TicketShop-Services. Nennen Sie uns bei Ihrer Kündigung den gewünschten letzten Gültigkeitstag Ihres Abonnement. Sie können sich die Erstattung oder ggfs. die Nachzahlung online berechnen lassen, um dann zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie kündigen möchten.

Auf ein anderes Jahreskartenangebot/JobTicket wechseln

Der Umstieg von einer RMV-Jahreskarte auf ein anderes RMV-Jahreskartenangebot oder ein RMV-Jobticket funktioniert so:

  • Der Wechsel ist jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich, Voraussetzung ist der nahtlose Umstieg.
  • Für den Umstieg auf ein (anderes) Jahreskartenangebot muss der Änderungswunsch bis zum 10. des Vormonats schriftlich dem Vertrags-Verkehrsunternehmen mitgeteilt werden; für den Umstieg auf das JobTicket reicht ein schriftlicher Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats.
  • Ihre neue Fahrkarte wird - bei Jahreskarten/ JahresAbos - als eTicket elektronisch bereitgestellt und Sie holen diese mit Ihrer Chipkarte an einer Vertriebsstelle oder am Automaten ab. Ihr neues Jobticket erhalten Sie in den betrieblichen Strukturen, welche Ihnen firmenintern vorgestellt wurden.
  • Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif berechnet und mit dem bereits gezahlten Betrag verrechnet. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kostennachteile.