BahnCard 25 und BahnCard 50

© Deutsche Bahn AG

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- 25 Prozent Nachlass bei Einzelfahrtkarten zur Nutzung in Nahverkehrszügen (S-Bahnen und Regionalzügen des RMV) in den Preisstufen 40, 5, 6, 7, 17 und 45
- Die ermäßigten Einzelfahrtkarten können nicht in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen genutzt werden.
Tarifdetails
Anschlussfahrkarte nein | |
Mitnahme weiterer Personen möglich nein | |
Übertragbarkeit nein | |
1.-Klasse-Nutzung ja, mit 1 Zuschlag je Fahrt und Person (auch mit BahnCard First) | |
Übergangstarif ja | |
AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc. nein | |
IC-Nutzung ja - gemäß DB-Tarif | |
RMV-HandyTicket ja | |
BahnCard in App RMVgo? nein, nicht hinterlegbar |
- Besitzer einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 können ermäßigte Einzelfahrkarten in den Preisstufen 40, 5, 6, 7, 17 und 45 erwerben. Mit BahnCard 25 oder BahnCard 50 ermäßigt erworbene Einzelfahrkarten können nur in S-Bahnen und Regionalzügen des RMV genutzt werden. Sie können nicht in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen genutzt werden.
- Diese Regelung gilt auch für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Verkaufsstellen
- Die BahnCard-Ermäßigung gibt es
- in der App RMVgo
- an allen Verkaufsgeräten der regionalen Eisenbahnen
- an ausgewählten Automaten an den Stationen Konstablerwache und Hauptwache in Frankfurt
Preise
Die Preisermäßigung beträgt immer 25 Prozent.
Der Rabatt gilt nur für Fahrten mit S-Bahnen und Regionalzügen im RMV, nicht jedoch für Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen.
Sonstiges
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Informationen zur BahnCard
Alles Interessante zur BahnCard erfahren Sie im Internetauftritt der Deutschen Bahn.