BahnCard 25 und BahnCard 50

© Deutsche Bahn AG

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- 25 Prozent Nachlass bei Einzelfahrtkarten zur Nutzung in Nahverkehrszügen in den Preisstufen 40, 5, 6, 7, 17 und 45
Tarifdetails
![]() | Anschlussfahrkartenein |
![]() | Mitnahme weiterer Personen möglichnein |
![]() | Übertragbarkeitnein |
![]() | 1.-Klasse-Nutzungja, mit 1 Zuschlag je Fahrt und Person (auch mit BahnCard First) |
![]() | Übergangstarifja |
![]() | AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.nein |
![]() | IC-Nutzungja - gemäß DB-Tarif |
![]() | RMV-HandyTicketja |
- Besitzer einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 können ermäßigte Einzelfahrkarten in den Preisstufen 40, 5, 6, 7, 17 und 45 erwerben. Diese können nur im Schienenverkehr des RMV - ohne U-Bahnen und Straßenbahnen - genutzt werden.
- Diese Regelung gilt auch für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Verkaufsstellen
- Die BahnCard-Ermäßigung gibt es
- per RMV-HandyTicket
- an allen Verkaufsgeräten der regionalen Eisenbahnen
- an ausgewählten Automaten an den Stationen Konstablerwache und Hauptwache in Frankfurt
Preise
Die Preisermäßigung beträgt immer 25 Prozent.
Sonstiges
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Informationen zur BahnCard
Alles Interessante zur BahnCard erfahren Sie im Internetauftritt der Deutschen Bahn.