Häufig gestellte Fragen zu Fahrkarten und zum RMV-TicketShop

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zu Preisstufen und Fahrkarten wie dem Schülerticket Hessen und dem Seniorenticket Hessen. Ist Ihre gesuchte Antwort nicht dabei? Dann einfach die Suchleiste nutzen und Begriff eingeben.

    • Schülerinnen und Schüler - von der Grundschule bis zum Abitur,
    • Auszubildende,
    • Freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende,
    • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes
    • Jugendliche und junge Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr. 

    Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule, der Ausbildungsplatz oder der Träger befinden sich in Hessen.

    Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen. Studierende sind nicht berechtigt, da es für diese Zielgruppe das RMV-SemesterTicket gibt. Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen und auf der Rückseite des Bestellscheins.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Das Schülerticket Hessen kostet bei Einmalzahlung 365 Euro pro Jahr, kann aber auch in zwölf Monatsraten zu je 31 Euro bezahlt werden. Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

    Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket Hessen mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.

    • Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG). Berechtigt sind Schüler und Schülerinnen, deren Schulweg mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise mehr als 3 km zur weiterführenden Schule entfernt ist, sowie für Schüler und Schülerinnen, mit einem besonders gefährlichen Schulweg.
    • Auskünfte zu einer möglicher Erstattung gibt das örtlich zuständig Schulamt.

    Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • An jeder beliebigen Vertriebsstelle, alternativ auch über den RMV-TicketShop. Die Bestellscheine bzw. die Berechtigungsnachweise können auch auf der Seite Bestellscheine heruntergeladen werden. 

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Es wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.

  • Ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate.

    Wird das Schülerticket Hessen als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Nein.

  • Das Seniorenticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle ab 65 Jahren. Es ist gültig in ganz Hessen und Mainz und wird in zwei Varianten angeboten.

    • Das Seniorenticket Hessen ist die Standardvariante. Es kostet 365,00 Euro und berechtigt an Werktagen ab 9.00 Uhr zur Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln in Hessen. An Wochenenden und Feiertagen sowie in der Woche des Hessentages gilt es bereits vor 9.00 Uhr.
    • Das Seniorenticket Hessen Komfort kostet 625 Euro und gilt auch an Werktagen ganztägig. Es berechtigt zur Fahrt in der 1. Klasse und täglich ab 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Mitnahme von einem Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 15 Jahren.
  • In allen Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, RegioTrams und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen benutzt werden.

    Außerdem können wichtige Knotenpunkte außerhalb von Hessen angefahren werden. Siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF) oder auf der Infoseite zum Seniorenticket Hessen unter Tarifdetails.

  • Alle, die mindestens 65 Jahre alt sind, können das Seniorenticket Hessen nutzen. Die Berechtigung wird allein anhand des Alters geprüft. 

  • Das Seniorenticket Hessen berechtigt zur Fahrt in ganz Hessen und in Mainz. Auch wichtige Knotenbahnhöfe in angrenzenden Bundesländern wie zum Beispiel Worms, Weinheim oder Warburg können mit dem Ticket bequem angefahren werden. Wer über den Gültigkeitsbereich (Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)) hinaus fahren möchte, braucht eine gültige Fahrkarte.

    Weitere Infos zum Seniorenticket Hessen

  • Das Seniorenticket Hessen können Sie online über den RMV-TicketShop kaufen sowie an jeder mit dem eTicket-Logo gekennzeichneten RMV-Vertriebsstelle. Den für Ihre Vertriebsstelle richtigen Bestellschein finden Sie hier zum Herunterladen: Bestellscheine.

    • Mit Abo: spätestens bis zum 10. des letzten gewünschten Gültigkeitsmonats muss gekündigt werden. Die Kündigung muss direkt an einer Vertriebsstelle oder schriftlich an das Unternehmen, das das Ticket ausgestellt hat, erfolgen. Eine Kündigung vor Ablauf der 12 Monate ist möglich. Es gibt jedoch eine Nachberechnung: Für jeden Monat, in dem das Ticket genutzt wurde, wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Wird ein Abo nach Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt, erfolgt keine Nachberechnung.
      Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.
    • Ohne Abo: Eine Kündigung vor Ablauf der 12 Monate ist möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. des letzten gewünschten Gültigkeitsmonats erfolgen. Es gibt jedoch eine Nachberechnung: Für jeden Monat, in dem das Ticket genutzt wurde, wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet.
  • Nein, es kann aber im Abonnement mit ein- bzw. zwölfmaliger Zahlweise gekauft werden. Wahlweise können Sie im RMV auch die 65-plus-Monatskarten erwerben.

  • Ab Preisstufe 6 rechnet sich eine RMV-Wochenkarte für Erwachsene schon ab 3 Hin- und Rückfahrten. Außerdem kann abends und das ganze Wochenende über eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Es stehen zur Auswahl:

  • Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar, sie endet mit Betriebsschluss (5.00 Uhr) des letzten Geltungstages.

  • Mit einer RMV-Monatskarte sind Sie ab der vierten Woche günstiger unterwegs als mit einzelnen Wochenkarten. Ihr Monat muss noch nicht einmal am 1. anfangen. Es stehen zur Auswahl:

  • Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem beliebigen Kalendertag an ausgestellt und gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. In diesem Zeitraum berechtigen sie im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln.

  • Als Jahreskarten-Abo gilt die Karte ab dem ersten Tag eines gewählten Kalendermonats für zunächst ein Jahr und ist für alle Preisstufen erhältlich. Sie können endlos mit dem Abo mobil sein oder jederzeit zum Monatsende aussteigen. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich Ihr Abo automatisch, es sei denn, Sie kündigen es vorher. Die übertragbare Jahreskarte ist auch ohne Abonnement erhältlich und muss im Voraus gezahlt werden. Für Fahrgäste ab 65 Jahren steht das Seniorenticket Hessen zur Auswahl, das es mit oder ohne Abo gibt.

    Jahreskarten

  • Die RMV-Jahreskarte ist die Sparfahrkarte für Menschen, die regelmäßig mit Bussen und Bahnen unterwegs sind. Sie gilt an 365 Tagen rund um die Uhr. Mit der Jahreskarte sparen Sie den Preis von 2 Monatskarten. Außerdem profitieren Sie von der Mitnahmeregelung, bei der täglich ab 19.00 Uhr und am Wochenende ohne zeitliche Einschränkung ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren auf Ihrer Karte mitfahren dürfen.

  • Die Mobilitätsgarantie kann in Anspruch genommen werden:

    • bei Verspätungen im Regionalverkehr (RegionalBahn, StadtExpress, RegionalExpress, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten
    • oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung (als Verspätung gelten Fahrplanabweichungen von mehr als 5 Minuten) im Regionalverkehr Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert.

    Zusätzlich darf keine andere Möglichkeit bestehen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln das Reiseziel pünktlich zu erreichen.

    In den genannten Fällen können Sie zur Weiterfahrt die Züge des Fernverkehrs oder ein Taxi nutzen. Bitte beachten Sie: Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätung durch höhere Gewalt wie Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid.

    Details zu Antrag und Erstattung

  • Nein, die günstigeren Fahrkarten nach Frankfurt gelten nur für Fahrten zu den "Stadtteil-Tarifgebieten" (5001-5010, 5012 und 5059), die nahe am Startort bzw. Starttarifgebiet liegen. Wenn Ihre Zeitkarte (Wochen-, Monats-, Jahreskarte) im gesamten Stadtgebiet inklusive Flughafen gültig sein soll, teilen Sie dies bitte dem Verkaufspersonal mit bzw. geben Sie am Automaten die Ziel-Nr. "5000" ein. Wegen der größeren räumlichen Gültigkeit erhöht sich dann allerdings der Fahrkartenpreis.

  • Die Preisstufen gelten für Fahrten zwischen folgenden Städten bzw. Gemeinden im Umland und Frankfurt, meist noch differenziert nach einzelnen Ortsteilen:

    • im Hochtaunuskreis: Bad Homburg, Oberursel, Schmitten, Steinbach
    • im Landkreis Groß-Gerau: Kelsterbach
    • im Main-Kinzig-Kreis: Hanau, Maintal
    • im Main-Taunus-Kreis: Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
    • in Stadt/Kreis Offenbach: Mühlheim, Neu-Isenburg, Offenbach; bei Relation über Hanau zudem: Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen
    • im Wetterauskreis: Bad Vilbel

    Welche Ortsteile genau betroffen sind, können Sie der verlinkten Tabelle sowie der schematischen Übersicht entnehmen.

    Welche Haltestelle zu welchem Stadtteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Frankfurt.

  • Um Geld zu sparen, muss detailliert die Haltestelle bzw. der Ortsteil/Stadtteil bzw. die Tarifgebietsnummer des Ortsteils/Stadtteils angegeben werden. Die korrekte Zielauswahl in Frankfurt ist auch wichtig, damit Sie nicht versehentlich zum Schwarzfahrer werden. Denn wenn Sie ein nahe liegendes Ziel in Frankfurt eingeben, aber darüber hinaus in Frankfurt fahren, ist Ihre Fahrkarte nicht mehr gültig.

    Bei der Fahrt nach Wiesbaden ist es nur wichtig, Delkenheim (6505) und den Rest des Stadtgebiets (6501) zu unterscheiden.

  • Nein, die Fahrten zum Flughafen sind nicht von diesen Vergünstigungen betroffen. Ausnahme ist die Fahrt zwischen Schwanheim und Flughafen – jetzt Stadtpreisstufe 3 Frankfurt.

  • Möchten Sie aus einer der betroffenen Umlandgemeinden nach Frankfurt fahren, geben Sie am Automaten über die Zielnummernwahl die Tarifgebietsnummer 5000 an. Möchten Sie aus einem Frankfurter Stadtrandgebiet in eine angrenzende betroffene Umlandgemeinde fahren, erhalten Sie am Automaten automatisch eine Fahrkarte zur günstigsten Preisstufe.

  • Ja, auch Städte und Gemeinden wie Hanau oder Schmitten profitieren bei Fahrten zu bestimmten Frankfurter Tarifgebieten. Hier erfolgen z. B. die vergünstigten Fahrten zur Preisstufe 40 statt wie früher zur Preisstufe 5 (Preisersparnis von 20%). Bitte beachten Sie: Mit den günstigeren Preisstufen 30 und 40 können immer nur Teilbereiche von Frankfurt befahren werden und nicht das gesamte Frankfurter Stadtgebiet!

  • Zwischen Wiesbaden und den folgenden Kommunen / Ortsteilen gilt künftig die Preisstufe 30:

    • Eltville
    • Kiedrich
    • Niedernhausen
    • Schlangenbad
    • Taunusstein

    Welche Haltestelle zu welchem Ortsteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Wiesbaden.

Hier finden Sie ausführliche Information zum Thema Preisstufen.

  • Eine Tagekarte ist bereits ab der 2. Fahrt preiswerter als zwei Einzelfahrkarten.

  • Die Fahrt mit einer Einzelfahrkarte berechtigt zur Durchführung einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel und unter Wahrung des jeweils nächstfolgenden Anschlusses. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen. Ein Erwerb im Vorverkauf ist nicht möglich. Nach Fahrtantritt ist die Fahrkarte nicht mehr übertragbar.

  • Geben Sie bei einer Fahrkartenkontrolle Ihre Personalien an und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für das "Erhöhte Beförderungsentgelt". Gehen Sie mit diesem Beleg und Ihrer persönlichen Zeitfahrkarte innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens, mit dem Sie gefahren sind. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Ansprechpartner vor Ort > Auswahl Landkreis/Stadt > Auswahl Ansprechpartner: Verkehrsunternehmen. Dort können Sie gegen eine relativ geringe Bearbeitungsgebühr die Zahlungsaufforderung stornieren lassen. Bitte beachten: Für übertragbare RMV-Zeitkarten gilt diese Regelung nicht.

  • Mit dem Hessenticket können bis zu fünf Personen am Gültigkeitstag in ganz Hessen unterwegs sein.

  • Ja. Eine Rückgabe der noch gültigen Jahreskarte ist zum Monatsende ist möglich. Wochen- und Monatskarten können ebenfalls vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit zurückgegeben werden.

    Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.

  • Schauen Sie in der Verbindungsanfrage.
    Geben Sie in die Spalten "von" und "nach" die gewünschte Haltestelle bzw. einen Bahnhof ein.
    Klappen Sie auf der Ergebnisseite die Details Ihrer Fahrtmöglichkeit aus. Klicken Sie nun den Reiter "Tarif" an. Klicken Sie mit den Reitern für Einzel-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten die gewünschte Fahrkarte an, um sich den aktuellen Preis anzeigen zu lassen. Klappen Sie den Pfeil auf, um die Preisstufe sowie die freigegeben Tarifgebiete einer Zeitkarte zu sehen. Die freigegebenen Städte und Gemeinden können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.

    Einen Überblick über die RMV-Tarifgebiete bietet der Tarifgesamtplan.

  • Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern (Tretrollern) ist im RMV-Gebiet kostenlos. Sie kann jedoch von den Verkehrsunternehmen zeitlich begrenzt werden. Rollstühle und Kinderwagen haben stets Vorrang bei der Beförderung. Im Zweifelsfall – insbesondere bei Kapazitätsengpässen – entscheidet das Fahrpersonal, ob Sie Ihr Fahrrad mitnehmen dürfen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrten außerhalb des RMV-Gebiet andere Mitnahmeregelungen gelten können. Bitte Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt bei dem zuständigen Verbund.

    Weitere Informationen zur Mitnahme im RMV-Gebiet finden Sie unter Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.

  • Auf rmv.de gehen Sie über "meinRMV" > "RMV-HandyTicket" > "Einstellungen" > "Bankverbindung ändern". In RMVgo gehen Sie nach dem Login auf "Mein Account" > "Meine Zahlungsmittel" > "rmv.de öffnen".

  • Die Rechnungen finden Sie nach dem Login auf www.rmv.de unter meinRMV > RMV-HandyTicket > HandyTicket-Käufe > Rechnungen. Zusätzlich wird eine Infomail versendet, wenn neue Rechnungen abrufbar sind.

    In RMVgo können Sie nur Einzelbelege unter "Meine Tickets" ausstellen lassen.

     

  • Um die SEPA-Lastschrift in meinRMV zu hinterlegen, benötigen Sie ein aktives meinRMV-Benutzerkonto. Wie Sie das Verfahren dort hinterlegen und welche Daten gespeichert werden, erfahren Sie auf der Seite: FAQ zu SEPA-Lastschrift.

  • Das eTicket können Sie immer wieder für den Kauf von Fahrkarten nutzen - behalten Sie die Chipkarte also, auch wenn Sie im Moment keine Fahrkarte benötigen. Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.

  • In vielen Bussen wird die Fahrkarte beim Einstieg mit einem digitalen Lesegerät geprüft. Auf dem Display erscheint ein "OK", ein grünes Licht oder ein grüner Haken, wenn die Fahrkarte gültig ist. Außerdem ertönt ein akustisches Signal.

    In Bahnen kontrolliert das Prüfpersonal mit digitalen Lesegeräten. Auch in Bussen sind Kontrolleure im Einsatz, vor allem dort, wo keine Kontrollgeräte eingebaut sind.

  • Neue Fahrkarten erhalten Sie in jeder Vertriebsstelle mit dem blauen eTicket-Logo, online im RMV-TicketShop oder an den Fahrkartenautomaten des RMV oder der VGF. Wichtig: Bringen Sie immer Ihre Chipkarte mit, um die Fahrkarte darauf zu speichern.

  • 1. Fahrkartendaten
    Gespeichert wird die Art der Fahrkarte, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange die Fahrkarte noch gültig ist. Bis zu acht Fahrkarten (aktuelle und abgelaufene) können auf dem Chip gespeichert werden, danach werden die abgelaufenen Einträge überschrieben.

    2. Persönliche Daten
    Personenbezogene Daten werden nur für die reibungslose Durchführung des eTicket-RheinMain-Verfahrens genutzt.
    Bei persönlichen Fahrkarten (wie persönliche Jahreskarte oder Schülerticket Hessen) werden der Name des Inhabers in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht gespeichert. Das heißt, dass nur der erste Buchstabe des Vor- und Nachnamens in Klartext gespeichert werden.
    Bei übertragbaren Fahrkarten werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

    3. Transaktionsdaten
    Auch zur Kundeninformation werden die letzten zehn Transaktionen (Kontrollvorgänge und Ticketkäufe) auf der Chipkarte gespeichert.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine personenbezogenen Bewegungsprofile erstellt!

  • Verlorene oder nicht mehr lesbare Chipkarten mit gültiger Fahrtberechtigung werden gegen Zahlung von 10,00 Euro ersetzt. Ist die Chipkarte nachweislich defekt oder abgelaufen, ist der Ersatz kostenlos.

    • eTicket RheinMain bei "meinRMV" registriert: Sie können die Chipkarte online sperren und erhalten innerhalb weniger Tage per Post eine Ersatzkarte mit einer elektronischen Kopie Ihres eTickets. Soll es schneller gehen, erhalten Sie die Ersatzkarte direkt in der Vertriebsstelle. Für die Verwaltung unter meinRMV erhalten Sie neue Registrierungsdaten.
    • Chipkarte nicht registriert: Ersatz nur in der Vertriebsstelle. Dafür müssen Sie den Beleg vorlegen, den Sie bei der Erstausgabe Ihrer Chipkarte erhalten haben. Ihr verlorenes eTicket RheinMain wird gesperrt. Alle darauf gespeicherten Fahrkarten werden ersetzt – auch die übertragbaren.
    • Chipkarte älter als 5 Jahre: Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.

    Wenn Sie mit dem eTicket RheinMain Zusatzangebote nutzen (etwa Carsharing), müssen Sie dem jeweiligen Anbieter Ihre neue Chipkartennummer mitteilen. 

    Haben Sie Ihr eTicket RheinMain bei der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) erworben richten Sie sich bitte direkt an ihren jeweiligen Vertriebspartner.

  • Entweder direkt vor Ort oder schriftlich per Post beim Vertragspartner. Die Fahrkarte wird zum gewünschten Vertragsende beziehungsweise ab Eingang der Kündigung (Poststempel = letzter Nutzungstag) gesperrt. Die Chipkarte müssen Sie nicht zurückgeben - Sie können später neue Fahrkarten darauf speichern.

    Wenn Sie Ihre Fahrkarte online im TicketShop auf rmv.de bestellt haben, können Sie die Kündigung auch ganz bequem online über Ihr meinRMV-Benutzerkonto durchführen: Login in meinRMV > TicketShop-Services > Getätigte Bestellungen im TicketShop > Klick auf Lupensymbol zur Fahrkarte, die gekündigt werden soll > Klick auf "Kündigungsprozess starten".

    Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.

    Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Ziffer 3.2.3 und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte.

  • Wenn Sie selbst nachsehen möchten, was auf Ihrem eTicket RheinMain gespeichert ist, können Sie dies an verschiedenen Stellen tun. Bitte beachten Sie: Über die App RMVgo können sie das eTicket per NFC-Technologie nicht auslesen.

    • RMV-Fahrkartenautomat: Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit, über die das eTicket gelesen werden kann. Halten Sie dazu die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Nach einem kurzen Moment werden Ihnen die Daten auf dem Bildschirm angezeigt.
    • in der Vertriebsstelle: Die Daten können Sie bei allen Vertriebsstellen eTicket RheinMain auslesen lassen. Bitte beachten Sie: VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) bieten jeweils eigene Services an - auslesen lassen können Sie Ihre elektronische Fahrkarte aber auch bei diesen Vertriebsstellen.
    • Online im meinRMV-Benutzerkonto: Mit Erhalt Ihrer Chipkarte eTicket RheinMain bekommen Sie einen Beleg ausgehändigt, der die Registrierungsdaten für Ihre Chipkarte im meinRMV-Kundenportal enthält. In der Rubrik "Chipkarte registrieren" geben Sie die Chipkartenummer sowie das zur Chipkarte gehörende Passwort ein. Danach können Sie in der Rubrik "Meine Chipkarten verwalten" alle Informationen rund um Ihre Chipkarte und Ihre darauf gespeicherten Fahrkarten (Zeitkarten und Abonnements) einsehen

  • Sie können Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und den Einzelzuschlag mit 20 Prozent Rabatt kaufen. Alle anderen Fahrkarten enthalten bereits einen Rabatt. Sie sind deshalb vom RMV-PrepaidRabatt ausgeschlossen.

  • Melden Sie sich in RMVgo mit Ihrem meinRMV-Kundenkonto an und gehen Sie im Menü "Mein Account" zum Punkt "RMV-PrepaidRabatt". Hier können Sie Guthaben aufladen und Ihren aktuellen Guthabenstand einsehen. Wenn Sie Ihr PrepaidRabatt-Guthaben über RMVgo aufgeladen haben, erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.

    Das Aufladen ist mit den im meinRMV-Benutzerkonto hinterlegten Zahlungsmitteln über RMVgo möglich (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift).

    Sie können pro Aufladung immer 40 Euro auf Ihr PrepaidRabatt-Guthabenkonto einzahlen. Es können maximal 200 Euro eingezahlt werden, das heißt 5 Zahlvorgänge à 40 Euro. Möchten Sie also beispielsweise 80 Euro aufladen, müssen Sie 2 separate Zahlvorgänge durchführen.

  • Wählen Sie Ihr Ticket in RMVgo über die Verbindungssuche aus. Wenn Sie eine Kurzstreckenfahrkarte, Einzelfahrkarte oder einen Einzelzuschlag kaufen möchten, wählen Sie bie der Bezahlmethode den RMV-PrepaidRabatt aus. Ihnen werden dann der rabattierte Preis und Ihr Guthabenstand angezeigt. Mit dem Klick auf „Ticket kaufen“ wird der Ticketpreis von Ihrem RMV-PrepaidRabatt-Guthaben abgebucht und Sie erhalten die gewünschte Fahrkarte. 

  • Ja, Sie können sich im Menü von RMVgo das RMV-PrepaidRabatt-Guthaben erstatten lassen. Hierzu gehen Sie in RMVgo auf "Mein Account" > "RMV-PrepaidRabatt" > "Jetzt erstatten". Das Restguthaben wird auf das Zahlungsmittel zurückgezahlt, welches bei meinRMV hinterlegt ist.

  • Der RMV-PrepaidRabatt ist ein Angebot fürs RMV-HandyTicket. Wenn Sie Fahrkarten über RMVgo aus einem zuvor eingezahlten Guthaben von 40 Euro bezahlen, bekommen Sie dafür einen Rabatt von 20 Prozent.

  • Die über den RMV-PrepaidRabatt erworbenen Fahrkarten werden nicht in der monatlichen RMV-HandyTicket-Rechnung aufgeführt, weil sie mit Ihrem PrepaidRabatt-Guthaben verrechnet werden. Haben Sie Fahrkarten mit dem RMV-PrepaidRabatt bezahlt, können dafür Einzelbelege erstellt werden.

  • Nein, Sie können den RMV-PrepaidRabatt nicht mit einem Coupon-Code kombinieren.

  • Nein. Wenn Sie den RMV-PrepaidRabatt in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht nutzen (kein Guthaben aufladen, kein Kauf mit vorhandenem Guthaben), wird Ihr Guthaben zunächst deaktiviert. Sie erhalten 14 Tage vor Ablauf der Frist automatisch eine E-Mail als Erinnerung.

    Wenn Ihr Restguthaben deaktiviert wurde, wenden Sie sich bitte an die RMV-Kundenkommunikation über unser Online-Serviceportal. Sie kann die Auszahlung Ihres Restguthabens umgehend in die Wege leiten. Ihr Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist des § 195 BGB.

  • Rufen Sie im eingeloggten Zustand in RMVgo den Bereich "Mein Account / RMV-PrepaidRabatt" auf. Sie können den RMV-PrepaidRabatt als Bezahlmethode für den Erwerb von Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und Einzelzuschlag nutzen.

  • Haben Sie weniger Restguthaben als die gewählte Fahrkarte kostet, können Sie diese nicht mit dem PrepaidRabatt-Guthaben bezahlen. Sie müssen dann vorher neues Guthaben aufladen (mindestens 40 Euro). Möchten Sie das nicht, können Sie sich das Restguthaben jederzeit erstatten lassen.

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