LandesTicket Hessen

  • Persönliche Jahreskarte
  • für alle Mitarbeiter des Landes
  • gilt in ganz Hessen

Tarifdetails

Anschlussfahrkarte

nein

Mitnahme weiterer Personen möglich

ja

Übertragbarkeit

nein

1.-Klasse-Nutzung

ja, mit 1 Zuschlag pro Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte

Übergangstarif

nein, wie Hessenticket

AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte)

IC-Nutzung

nein

eTicket

nein - da Papierfahrkarte

HandyTicket in App RMVgo

nein

Bitte beachten: Ihr eTicket kann nicht in RMVgo per NFC-Technologie ausgelesen werden.

Räumliche Gültigkeit

Bundesland Hessen

ja (Übersichtskarte Gültigkeitsbereich)

Über die Landesgrenzen Hessens hinaus gültig

  • an den Grenzen des NVV bis
    • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien R17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
    • im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
    • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
    • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien R6 und 260,
  • über die Grenzen des RMV
    • bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen)
    • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
    • auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,
    • auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth
    • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal
    • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen
    • auf der Linie 570 im Aartal (VRM)
    • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz)
    • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
      • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim,
      • zur Stadt Eberbach,
      • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz,
    • in Mainz.
  • Das Land Hessen stellt allen Mitarbeitern des Landes, die in einem unmittelbaren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit dem Land oder den Fraktionen des Landtages stehen sowie Landesbeamten und Richtern im aktiven Landesdienst das LandesTicket zur Verfügung.
  • Das LandesTicket wird derzeit in Papierform ausgegeben.
  • Es gilt in Verbindung mit einem amtlich gültigen Lichtbildausweis. Ausgenommen sind Polizisten, die auch ohne Uniform mit dem Dienstausweis der Hessischen Polizei fahren können.
  • Es gilt in ganz Hessen innerhalb der Verkehrsverbünde RMV, NVV und im hessischen Teil des VRN (nur im Landkreis Bergstraße). An den Verbundgrenzen gilt es teilweise auch über die Grenzen von Hessen hinaus. Der genaue Gültigkeitsraum ist auf der Übersichtskarte dargestellt.
  • Es gilt die Mitnahmeregelung. Sie können montags bis freitags ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen in Hessen ganztags einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenfrei mitnehmen.

 

Ausgabestellen

Das LandesTicket wird über die Personal-Dienststelle ausgestellt.

Preise

Das LandesTicket Hessen ist ein solidarisch kalkuliertes Ticket, das direkt zwischen dem Land Hessen und den Verbünden abgerechnet wird.

Sonstiges

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

Übersichtskarte Gültigkeitsbereich

Die Karte zeigt, wo das LandesTicket Hessen genutzt werden kann.

Karte, Stand: Dezember 2021