eTicket
Das eTicket ist die elektronische Fahrkarte auf der Chipkarte des RMV. Auf der Chipkarte werden Zeitfahrkarten als eTicket elektronisch gespeichert. Die Chipkarte kann deshalb für den Fahrkartenkauf immer wieder verwendet werden.
Diese Zeitkarten werden als eTicket auf der Chipkarte ausgegeben:
- Deutschland-Ticket
- RMV-Jahres-Abos: Persönliche Jahreskarte, Übertragbare Jahreskarte, Seniorenticket Hessen, Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr
- 1. Klasse Zuschlagzeitkarten
- Schülerticket Hessen
- CleverCards für Schüler/-innen und Auszubildende
- RMV-Monatskarten im Erwachsenentarif: Monatskarte Erwachsene, 9-Uhr-Monatskarte Erwachsene, 65-plus-Monatskarte
- RMV-Wochenkarte Erwachsene
- RMV-Monatskarte für Auszubildende
- RMV-Wochenkarte für Auszubildende
Ausnahme: Fahrkarten, die in Übergangstarifgebieten gültig sind, werden weiter in Papierform ausgegeben.
Die Chipkarte erhalten Sie in den Vertriebsstellen eTicket.
RMV-Fahrkartenautomaten mit (((e-Logo: Gilt für Wochen- und Monatskarten für Erwachsene. Legen Sie zum Kauf die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche und führen Sie den Ticketkauf wie gewohnt durch.
RMV-TicketShop: für alle RMV-Jahreskarten im Abonnement sowie Wochen- und Monatskarten für Erwachsene
Vertriebsstellen eTicket: für Neukunden, wenn Sie noch keine Chipkarte besitzen und nicht bereits Kunde eines JahresAbos, einer CleverCard oder des Schülertickets Hessen sind
Je nachdem, wie Sie Ihre Fahrkarte kaufen, müssen Sie folgendes beachten:
- Vertriebsstelle: Ist die Bestellung aufgegeben und bearbeitet, wird Ihnen das Datum, ab dem Sie Ihre Chipkarte aktualisieren können, von Ihrem Verkehrsunternehmen mitgeteilt.
- RMV-TicketShop: Sie müssen Ihre Fahrkarte vor der ersten Nutzung elektronisch auf Ihre Chipkarte übertragen. Wochen- und Monatskarten können Sie bereits zwei Tage nach der Bestellung, spätestens aber am ersten Gültigkeitstag der Fahrkarte elektronisch abholen. Ein Jahreskarten-Abo kann ab dem 26. des Vormonats, ab dem das Abo gelten soll, elektronisch abgeholt werden.
Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit. Um die elektronisch zur Abholung hinterlegte Fahrkarte (eTicket) auf die Chipkarte zu übertragen, legen Sie die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Die Fahrkarte wird dann innerhalb weniger Sekunden auf dem Chip gespeichert und fertig.
Die Grafik zeigt einen RMV-Fahrkartenautomaten mit Erläuterungen an.
Er ist mintfarben mit einem blauen, vertikalen Streifen in der Mitte, im oberen Drittel das RMV-Logo. Darüber ist ein Beleuchtungsaufsatz mit Display für die dynamische Kundeninformation (standortabhängig) angebracht. Unterhalb des RMV-Logos steht in großer Schrift "Fahrkarten".
Links auf mittlerer Höhe befindet sich das Touch-Display, am unteren Ende des Bildschirms gibt es die Fremdsprachenauswahl (D, GB, F, I, E, TR). Unterhalb des Bildschirms befindet sich abgesetzt die Ausgabeschale (Papierfahrkarten, Münzen und Belege).
Im mittleren, vertikalen blauen Streifen ist ganz oben, in Höhe des Bildschirmrandes, der Münzeinwurf für Cent-Münzen im Wert von 5, 10, 20 und 50 Cent sowie für Ein- und Zwei-Euro-Münzen angebracht. Darunter befindet sich die Auflagefläche (Leser) für das eTicket.
Auf der rechten Seite ist in Höhe der Schrift "Fahrkarten" ein Feld mit einem Ansprechpartner und einer Telefonnummer für den Fall einer Störung angebracht. Darunter befindet sich das Zahlungsverkehrsterminal für Kartenzahlungen mit girocard, VisaCard oder MasterCard. Es beinhaltet oben eine Tastatur, darunter eine Auflagefläche für kontaktlose Kartenzahlung sowie zuunterst einen Kartenleser, in den die Karten gesteckt werden können.
Unterhalb des Zahlungsverkehrsterminals befinden sich zwei Schlitze. Der obere dient dem Banknoteneinzug für Scheine im Wert von 5, 10, 20, 50 und 100 Euro, der untere der Banknotenausgabe.
Bei den Vertriebsstellen eTicket können Sie Ihre Chipkarte mit der für Sie hinterlegten Änderung oder der neuen Fahrkarte beschreiben lassen. Bitte beachten Sie, dass bei VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) und HEAG mobilo (Darmstadt) nur deren eigene Kunden Services zum eTicket erhalten können.
An den RMV-Vertriebsstellen können elektronische Fahrkarten geändert oder dort neu bestellt werden. Sobald die Bestellung bearbeitet ist, teilt Ihr Verkehrsunternehmen Ihnen das Datum mit, ab dem Sie ihre Chipkarte aktualisieren können.
Nach einer Bestellung im RMV-TicketShop können Sie den Status Ihrer Bestellung über das meinRMV-Portal verfolgen. Unter Getätigte Bestellungen im TicketShop werden Sie darüber informiert, dass Ihre Fahrkarte elektronisch bereitgestellt wurde und Sie Ihre Chipkarte aktualisieren können.
Dies geht an RMV-Fahrkartenautomaten, den Vertriebsstellen eTicket sowie in den Reisezentren der DB.
Auf Ihrer Chipkarte ist folgendes gespeichert:
- Ihre Fahrkarte mit der Fahrtstrecke und der Gültigkeitsdauer bei übertragbaren Fahrkarten
- Name, Geburtsdatum sowie Geschlecht bei den meisten persönlichen Fahrkarten
Wenn Sie selbst nachsehen möchten, was auf Ihrer Chipkarte gespeichert ist, können Sie dies an verschiedenen Stellen tun. Bitte beachten Sie: Über die App RMVgo können Sie die Chipkarte per NFC-Technologie nicht auslesen.
Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit, über die das eTicket gelesen werden kann. Halten Sie dazu die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Nach einem kurzen Moment werden Ihnen die Daten auf dem Bildschirm angezeigt.
Die Daten können Sie bei allen Vertriebsstellen eTicket auslesen lassen. Bitte beachten Sie: VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) bieten jeweils eigene Services an - auslesen lassen können Sie Ihre elektronische Fahrkarte aber auch bei diesen Vertriebsstellen.
Durch die Registrierung wird die Ersatzbeschaffung einfacher, sollten Sie Ihre Chipkarte einmal verlieren. Außerdem können Sie unter meinRMV Daten einsehen und ändern. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Fahrkarte.
- Wenn Sie Produkte wie Jahreskarten (ohne Abo) oder Monatskarten kaufen, registriert der Mitarbeiter Ihre Chipkarte.
- Beim Kauf von persönlichen JahresAbos, CleverCards und des Schülertickets Hessen erfolgt die Registrierung automatisch.
Die Registrierungsdaten (Chipkartenummer und Passwort) bekommen Sie beim Erhalt der Chipkarte vom Vertragspartner. Loggen Sie sich in Ihr meinRMV-Benutzerkonto ein und registrieren Sie Ihre Chipkarte im Bereich "Meine Chipkarten verwalten". Dort können Sie auch Folgendes abrufen/tun:
- Allgemeine Infos zur technischen Gültigkeit Ihrer Chipkarte
- Informationen zum Nutzer, diese Daten sind online änderbar
- Bestellung einer Ersatz-Chipkarte inklusive Sperrung bei Verlust/Funktionsverlust der Chipkarte
- gespeicherte (aktive) Fahrkarten
- aktives Jahreskarten-Abo: Sie können vertragsbezogene Daten bearbeiten (zum Beispiel Adresse, Bankverbindung oder Kreditkartendaten ändern) und die Rechnungen der letzten 13 Monate zu gültigen Abos herunterladen.
- Ansicht der letzten zehn abgelaufenen Fahrkarten auf der Chipkarte
Sie können hier die Chipkartenregistrierung auch wieder aufheben.
Bitte beachten Sie: Die Online-Verwaltung bei meinRMV ist nicht möglich für Chipkarten der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) und HEAG mobilo (Darmstadt).
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Das eTicket können Sie immer wieder für den Kauf von Fahrkarten nutzen - behalten Sie die Chipkarte also, auch wenn Sie im Moment keine Fahrkarte benötigen. Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.
In vielen Bussen wird die Fahrkarte beim Einstieg mit einem digitalen Lesegerät geprüft. Auf dem Display erscheint ein "OK", ein grünes Licht oder ein grüner Haken, wenn die Fahrkarte gültig ist. Außerdem ertönt ein akustisches Signal.
In Bahnen kontrolliert das Prüfpersonal mit digitalen Lesegeräten. Auch in Bussen sind Kontrolleure im Einsatz, vor allem dort, wo keine Kontrollgeräte eingebaut sind.
Neue Fahrkarten erhalten Sie in jeder Vertriebsstelle mit dem blauen eTicket-Logo, online im RMV-TicketShop oder an den Fahrkartenautomaten des RMV oder der VGF. Wichtig: Bringen Sie immer Ihre Chipkarte mit, um die Fahrkarte darauf zu speichern.
1. Fahrkartendaten
Gespeichert wird die Art der Fahrkarte, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange die Fahrkarte noch gültig ist. Bis zu acht Fahrkarten (aktuelle und abgelaufene) können auf dem Chip gespeichert werden, danach werden die abgelaufenen Einträge überschrieben.2. Persönliche Daten
Personenbezogene Daten werden nur für die reibungslose Durchführung des eTicket-Verfahrens genutzt.
Bei persönlichen Fahrkarten (wie persönliche Jahreskarte oder Schülerticket Hessen) werden der Name des Inhabers in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht gespeichert. Das heißt, dass nur der erste Buchstabe des Vor- und Nachnamens in Klartext gespeichert werden.
Bei übertragbaren Fahrkarten werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.3. Transaktionsdaten
Auch zur Kundeninformation werden die letzten zehn Transaktionen (Kontrollvorgänge und Ticketkäufe) auf der Chipkarte gespeichert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine personenbezogenen Bewegungsprofile erstellt!Verlorene oder nicht mehr lesbare Chipkarten mit gültiger Fahrtberechtigung werden gegen Zahlung von 10,00 Euro ersetzt. Ist die Chipkarte nachweislich defekt oder abgelaufen, ist der Ersatz kostenlos.
- eTicket bei "meinRMV" registriert: Sie können die Chipkarte online sperren und erhalten innerhalb weniger Tage per Post eine Ersatzkarte mit einer elektronischen Kopie Ihres eTickets. Soll es schneller gehen, erhalten Sie die Ersatzkarte direkt in der Vertriebsstelle. Für die Verwaltung unter meinRMV erhalten Sie neue Registrierungsdaten.
- Chipkarte nicht registriert: Ersatz nur in der Vertriebsstelle. Dafür müssen Sie den Beleg vorlegen, den Sie bei der Erstausgabe Ihrer Chipkarte erhalten haben. Ihr verlorenes eTicket wird gesperrt. Alle darauf gespeicherten Fahrkarten werden ersetzt – auch die übertragbaren.
- Chipkarte älter als 5 Jahre: Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.
Wenn Sie mit dem eTicket Zusatzangebote nutzen (etwa Carsharing), müssen Sie dem jeweiligen Anbieter Ihre neue Chipkartennummer mitteilen.
Haben Sie Ihr eTicket bei der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) erworben, richten Sie sich bitte direkt an ihren jeweiligen Vertriebspartner.
Entweder direkt vor Ort oder schriftlich per Post beim Vertragspartner. Die Fahrkarte wird zum gewünschten Vertragsende beziehungsweise ab Eingang der Kündigung (Poststempel = letzter Nutzungstag) gesperrt. Die Chipkarte müssen Sie nicht zurückgeben - Sie können später neue Fahrkarten darauf speichern.
Wenn Sie Ihre Fahrkarte online im TicketShop auf rmv.de bestellt haben, können Sie die Kündigung auch ganz bequem online über Ihr meinRMV-Benutzerkonto durchführen: Login in meinRMV > TicketShop-Services > Getätigte Bestellungen im TicketShop > Klick auf Lupensymbol zur Fahrkarte, die gekündigt werden soll > Klick auf "Kündigungsprozess starten".
Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.
Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Ziffer 3.2.3 und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte.
Wenn Sie selbst nachsehen möchten, was auf Ihrem eTicket gespeichert ist, können Sie dies an verschiedenen Stellen tun. Bitte beachten Sie: Über die App RMVgo können sie das eTicket per NFC-Technologie nicht auslesen.
- RMV-Fahrkartenautomat: Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit, über die das eTicket gelesen werden kann. Halten Sie dazu die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Nach einem kurzen Moment werden Ihnen die Daten auf dem Bildschirm angezeigt.
- in der Vertriebsstelle: Die Daten können Sie bei allen Vertriebsstellen eTicket auslesen lassen. Bitte beachten Sie: VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) bieten jeweils eigene Services an - auslesen lassen können Sie Ihre elektronische Fahrkarte aber auch bei diesen Vertriebsstellen.
- Online im meinRMV-Benutzerkonto: Mit Erhalt Ihrer Chipkarte eTicket bekommen Sie einen Beleg ausgehändigt, der die Registrierungsdaten für Ihre Chipkarte im meinRMV-Kundenportal enthält. In der Rubrik "Chipkarte registrieren" geben Sie die Chipkartenummer sowie das zur Chipkarte gehörende Passwort ein. Danach können Sie in der Rubrik "Meine Chipkarten verwalten" alle Informationen rund um Ihre Chipkarte und Ihre darauf gespeicherten Fahrkarten (Zeitkarten und Abonnements) einsehen
Erklärvideo zum eTicket
Datenschutz beim eTicket
Es gilt der bundesweite Standard "(((eTicket Deutschland", der als besonders sicher vor Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen gilt und den hohen deutschen Datenschutzanforderungen gerecht wird. Datensparsamkeit und Transparenz stehen im Vordergrund, Bewegungsprofile werden nicht erstellt.
Es gibt drei getrennte Bereiche auf dem Speicherchip: für Fahrkartendaten, personenbezogene Daten und Nutzungsdaten. Grundsätzlich gilt: Das eTicket auf der Chipkarte ist Geld wert und deshalb sicher und geschützt aufzubewahren wie eine EC- oder Kreditkarte.
Wie auf einer Papierfahrkarte werden bestimmte Informationen hinterlegt, die den Inhaber des eTickets ausweisen. Bei persönlichen Fahrkarten werden auf der Chipkarte Name, Geschlecht und Geburtsdatum des Fahrgastes gespeichert, um bei einer Kontrolle den Zeitkarteninhaber identifizieren zu können. Dabei wird der Name nicht im Klartext gespeichert, sondern mit Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen "maskiert", also verschlüsselt. Damit lässt sich der Name zum Beispiel mit Hilfe des Personalausweises zuordnen, ist aber ohne diesen nicht lesbar (Beispiel: "Max Mustermann, geb. 01.03.2001, männlich" wird zu "M1x@M8n 03/2001 M"). Auf andere Daten, etwa ein Passfoto, wurde im Sinne der Datensparsamkeit bewusst verzichtet.
Deshalb gilt für persönliche Zeitkarteninhaber: Neben dem eTicket auf der Chipkarte immer auch den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bei sich führen.
Bei Fahrgästen, die nur übertragbare Zeitkartenprodukte kaufen, werden keine personenbezogenen Daten auf der Chipkarte gespeichert.
Gespeichert wird natürlich auch die erworbene Zeitkarte, also um welche Fahrkartenart es sich handelt, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange. Bei jeder Fahrausweiskontrolle wird nicht nur geprüft, ob die Fahrtberechtigung gültig ist, sondern auch, ob der übermittelte Datensatz frei von Manipulationen ist.
Als Servicefunktion im Sinne des Verbraucherschutzes werden in einer Art Logbuch die letzten zehn Transaktionen mit der Chipkarte gespeichert (Nutzungsdaten). Diese werden vermerkt als digitaler Kundenbeleg für Reklamationen, zum Beispiel um einen Nachweis vorlegen zu können, wenn Fahrgäste Beanstandungen haben. Diese Kontrolleinträge sind vergleichbar mit Automatenaufdrucken und Entwerterstempeln bei Papiertickets. Zugleich dienen sie der persönlichen Kontrolle des Fahrgastes, dass kein Fremder das eigene eTicket nutzt. Die Chipkarte speichert überdies bestimmte Nutzungsdaten in einem Logbuch: Immer dann, wenn die Chipkarte an ein Kontrollgerät gehalten wird (sogenannte Transaktionen) – zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle. Damit sind nicht unbedingt vollständig alle Fahrten erfasst (zum Beispiel weil bei S- und U-Bahnfahrten die Chipkarte mit keinem Kontrollgerät in Verbindung kam). Es werden immer nur die zehn jüngsten Transaktionen gespeichert. Im Sinne der Datensparsamkeit werden ab dem elften Eintrag die alten Einträge nacheinander überschrieben.
Diese Nutzungsdaten bestehen aus Zeit, Ort und Art der Transaktion, der Terminalnummer, der Ticket-/Produktnummer, der Linien- und der Fahrtnummer. Das Kontrollgerät sendet den Datensatz zum eTicket-Hintergrundsystem des RMV, und dort wird geprüft, ob zum kontrollierten eTicket auch ein Verkaufsdatensatz vorliegt. Damit kann möglichen Missbrauch wie Manipulationen, Duplikate oder Doppelanmeldungen mit einer Chipkarte überprüft werden. Diese Kontrolldaten werden ausschließlich auf der Chipkarte des Fahrgasts gespeichert. Auf den Servern des RMV wird dieser Datensatz nach der Kontrollanalyse umgehend wieder gelöscht.
Die personenbezogenen Daten und die Fahrkartendaten werden benötigt, um die Fahrtberechtigung des eTicket-Nutzers zu überprüfen, also ob die Fahrkarte für diese Fahrt gültig ist. Zugleich wird kontrolliert, ob die Chipkarte frei von Manipulationen ist. Die Logbuch-Einträge dienen dem Fahrgast zur eigenen Kontrolle. Der Fahrgast kann im Nachhinein stets selbst prüfen, wie sein eTicket im Einsatz war. Auf Kundenwunsch können die Logbuch-Einträge in einer Vertriebsstelle gelöscht werden.
Wer die Daten auf dem eTicket auslesen kann
Mitarbeiter des RMV oder der Verkehrsunternehmen können die zehn letzten Transaktionen nur in den RMV-Mobilitätszentralen einsehen, wenn der Fahrgast seine Chipkarte zur Verfügung stellt.
Ein zufälliges Auslesen eines fremden Tickets ist nicht möglich. Die Daten werden via NFC (Near Field Communication) ausgetauscht. Hierzu müssen Sender und Empfänger wenige Zentimeter nah übereinander gehalten werden. Befindet sich die Chipkarte in einem Portemonnaie und dieses in einer Jacken- oder Hosentasche, ist selbst das mutwillige Auslesen eines fremden Tickets im Vorbeigehen mehr als unwahrscheinlich.