MobilitätsTicket für Flüchtlinge in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE)

In hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen wird der HEAE-Hausausweis mit integriertem MobilitätsTicket ausgegeben. Das Ticket wird durch Umwandlung von Geld- in Sachleistung von den Flüchtlingen solidarisch finanziert.

Details zum MobilitätsTicket

  • Es ist persönlich und gilt nur für die auf dem HEAE-Hausausweis aufgeführte Person.
  • Es ist nicht übertragbar.
  • Es gilt für maximal 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum.
  • Es berechtigt im eingetragenen Landkreis/ der eingetragenen Stadt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der hessischen Verkehrsverbünde in der 2. Klasse. Die Landkreis- bzw. Stadtkennung erfolgt mit Hilfe der KFZ-Kennzeichen (Beispiele: GI = Landkreis und Stadt Gießen; LDK = Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar; OF = Landkreis und Stadt Offenbach).
  • Bei zuschlagpflichtigen Angeboten ist noch eine Zuschlagkarte erforderlich.
  • Es gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen von NVV, RMV und VRN.

Bezahlkarte

Ab Dezember 2024 wird an Neuankömmlinge/Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung eine digitale Bezahlkarte in Form einer VISA Karte ausgegeben. Sie ist für Online-Zahlungen freigeschaltet. Die Bezahlkarte kann unter anderem auch zum Kauf von Fahrkarten verwendet werden. Auch das vergünstigte Deutschland-Ticket mit entsprechend gültiger "Hessenpass mobil"-Berechtigung kann mit der Bezahlkarte gekauft werden.

Hinweis:

  • Die Bezahlkarte ersetzt nicht das MobilitätsTicket (Bezahlkarte = nur Zahlungsmittel).
  • Die Bezahlkarte ersetzt beim Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets nicht den Hessenpass mobil-Berechtigungsnachweis.