Mitnahmeregelung für Zeitkarten
- Ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos mit
- Täglich ab 19.00 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags
- Gilt für RMV-Wochen-, Monats- und Jahreskarten für Erwachsene
Bedingungen
- Die Mitnahmeregelung gilt für Inhaber/innen einer Wochen, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene oder eines Seniorentickets Hessen Komfort, eines LandesTicket Hessen, einer 65-plus-Monatskarte beziehungsweise 9-Uhr-Karte. Die Mitnahmeregelung gilt nicht für das Deutschland-Ticket.
- Gilt in den freigegebenen Tarifgebieten.
- Gilt täglich ab 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr. An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember sogar ganztägig.
- Bei Fahrten über die freigegebenen Tarifgebiete hinaus benötigt jede mitgenommene Person eine Anschlussfahrkarte.
- Soweit in der 1. Klasse gültig, gilt auch die Mitnahmeregelung für die 1. Klasse.
- Die Fahrt muss zusammen angetreten werden oder es muss eine Verabredung zur gemeinsamen Fahrt vorliegen.
- Die Mitnahmeregelung gilt nicht für Tageskarten, SemesterTickets, Zeitkarten des Ausbildungstarifs und für die meisten JobTickets (sofern hier die Mitnahmeregelung gilt, ist das auf dem JobTicket mit der Kennzeichnung "MNR" vermerkt).
- In Mainz und Wiesbaden gilt eine erweiterte Regelung. Näheres unter ESWE Verkehr.
Sonstiges
- Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.