Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

Rechnungen für Vorsteuerabzug

Steuerrechtlich gelten Fahrkarten als Rechnung.

Die von den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrkarten gelten nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung. Beim eTicket wird mit Zustellung der Chipkarte ein separater Rechnungsbeleg erstellt.

Für die Berechnung gilt der Steuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).