Rechnungen für Vorsteuerabzug

  • Steuerrechtlich gelten Fahrkarten als Rechnung

Tarifdetails

Die von den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrkarten gelten nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung. Beim eTicket RheinMain wird mit Zustellung der Chipkarte ein separater Rechnungsbeleg erstellt.

Für die Berechnung gilt der Steuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).