DB-Kooperationsfahrkarten
CityTicket
- DB-Fernverkehrsfahrkarte und RMV-Fahrkarte in einem
- Ohne Aufpreis
Tarifdetails
| Anschlussfahrkarte nein |
| Mitnahme weiterer Person möglich nein |
| Übertragbarkeit nein |
| 1.-Klasse-Nutzung ja, wenn Fahrkarte 1. Klasse beinhaltet, sonst mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt |
| Übergangstarif nein |
| AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) |
| IC-Nutzung nein - Fahrkarte gemäß DB-Tarif |
- Mit einer Fernverkehrsfahrkarte der Deutschen Bahn AG (DB AG), die den Aufdruck „+ City“ nach dem Zielort aufweist, können Sie alle RMV-Verkehrsmittel zur Weiterfahrt vom Bahnhof des Zielorts zu Ihrem eigentlichen Ziel nutzen. Dies gilt auch für die Rückreise, sofern eine gleichzeitige Buchung von Hin- und Rückfahrt auf einem Fahrschein erfolgt ist.
- Das CityTicket gilt bei der Hinfahrt (Fahrt vom Bahnhof) am Datum des Zangenabdrucks des Zugbegleiters. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein für den Service „CityTicket“ angegebene Datum. Es gilt im RMV an folgenden Zielorten:
- Bad Homburg: Tarifgebiet 5101
- Darmstadt: Tarifgebiete 4001, 4035 und 4045 (Darmstadt-Mitte, -Arheilgen, -Eberstadt)
- Frankfurt: Tarifgebiet 50 (ohne Flughafen)
- Fulda: Tarifgebiet 2001
- Gießen: Tarifgebiet 1501
- Hanau: Tarifgebiet 3001
- Mainz: Tarifgebiet 65 (ohne Wiesbaden, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf)
- Marburg: Tarifgebiete 0501, 0540, 0546
- Offenbach: Tarifgebiet 3601
- Wiesbaden: Tarifgebiet 65 (ohne Mainz, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf)
- Inhaber der BahnCard 100 können in den oben genannten Tarifgebieten ebenfalls alle RMV-Verkehrsmittel nutzen, unabhängig davon, ob es sich bei der Fahrt um eine Hin- oder Rückreise handelt. Die BahnCard 100 gilt dann wie eine Zeitkarte.
Preise
Das CityTicket wird ohne Aufpreis zur regulären Fernverkehrsfahrkarte der DB ausgestellt.
Verkaufsstellen
- Verkaufsstellen der DB AG
Sonstiges
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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