v.l.n.r.: Daniel Füldner, Leiter „Technik und Verkehrsplanung“, Arno Brandscheid, Vorsitzender der GF RTV, Gregor Korte und Christian Kuhnert (Planersocietät) und Martin Grosch (ioki)

Planer beantworten Fragen der Kommunen zum Entwurf des Nahverkehrsplan

Taunusstein, den 11.02.2025: Am 5. Februar fand in Aarbergen Kettenbach die zweite Informationsveranstaltung zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2030 für den Rheingau-Taunus-Kreis statt. Eingeladen waren die Städte und Kommunen im RTK und deren politischen Gremienvertreter.

Ziel der Veranstaltung war es, den kommunalen Vertretern noch vor Ablauf der Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der „Träger öffentlicher Belange“ am 28.02., die Möglichkeit einzuräumen gegebenenfalls noch offene Verständnisfragen mit den Planern vor Abgabe der Stellungnahme zu klären.  Eine erste solche Veranstaltung gab es bereits im November 2024 in Lorch.

Mit Ende der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange am 28.02.2025 endet das seit 2023 laufende offene Beteiligungsverfahren zum Entwurf des neuen Nahverkehrsplans. Dieser Plan skizziert die mögliche Entwicklung des ÖPNV im Rheingau-Taunus bis über die Jahre 2030 hinaus und dient der Politik und der RTV als eine Art Rahmenleitlinie für die Zukunft. Vorausgegangen waren bereits ein Workshop mit den Kommunen und eine breite Online-Bürgerbeteiligung in 2023. Die dort gewonnenen Erkenntnisse und Anregungen sind vielfach bereits in den jetzt vorliegenden Plan eingeflossen.

Am Mittwochabend im Bürgerhaus in Kesselbach führte Arno Brandscheid als Vorsitzender der Geschäftsführung der RTV in das Thema ein und moderierte die Veranstaltung. Die Kommunen des RTK als Träger kommunaler Belange hatten an diesem Abend die Möglichkeit, auch direkt an die umsetzenden Planer der Planersocietät und von ioki Fragen zum Nahverkehrsplan zu stellen, davon wurde durch das Publikum auch rege Gebrauch gemacht. Daniel Füldner als Leiter der Abteilung „Technik und Verkehrsplanung“ bei der RTV stand neben Brandscheid ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Knapp 50 Interessierte nutzten die Gelegenheit, Fragen zum Entwurf zu stellen und setzten sich für den ÖPNV in ihren Kommunen ein. Dass dies ein hochkomplexes und angesichts der leeren Kassen auch ein herausforderndes Themenfeld ist, machte Brandscheid im Laufe der Veranstaltung anhand von Beispielen deutlich. „ÖPNV ist grundlegende Daseinsfürsorge, muss aber eben auch bezahlt werden. Es wäre nicht richtig, im Nahverkehrsplan so zu tun, als hätte man nur volle Kassen, so dass Geld keine Rolle bei der Umsetzung spielt. Daher hat der Landkreis für den jetzt vorliegenden Entwurf Anfang 2024 der Planungsgemeinschaft den Auftrag erteilt, den Plan um zwei weitere Szenarien zu ergänzen. Der Plan enthalt nun in Abhängigkeit der Finanzsituation in der Zukunft ein Best-Case-, ein Middle-Case und ein Worst-Case-Szenario“ so Brandscheid.

Bis Ende Februar haben die Träger öffentlicher Belange noch die Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Bis dahin steht die RTV den Kommunen auch gerne bei individuellen Fragen zur Verfügung. Die Anmerkungen werden anschließend bearbeitet, geprüft und letztlich zusammen mit dem Entwurf des Nahverkehrsplans dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.