Beförderung von Sachen und Tieren

  • Kinderwagen und Rollstühle werden grundsätzlich befördert, wenn die Bauart der Kinderwagen oder der Rollstühle sowie der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Die Beförderung ist im RMV kostenlos.
  • Handgepäck und sonstige Gegenstände (Schlitten, Skier etc.) können grundsätzlich mitgenommen werden, wenn dadurch die anderen Fahrgäste nicht gefährdet werden beziehungsweise der Betrieb nicht gestört wird. Die Beförderung ist kostenlos.
  • Hunde werden nur angeleint und unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen. Die Beförderung ist kostenlos.
  • Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
  • Sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind.

Sonstiges 

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.