Fahren ohne gültige Fahrkarte

Hier erfahren sie, wie man sich verhält, wenn man bei einer Fahrkartenkontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird. Oder sie besitzen eine gültige Fahrkarte, haben diese jedoch vergessen. Und was tun, wenn der Fahrkartenautomat defekt ist?

Fahren ohne Fahrkarte kostet 60,- Euro

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Dann wird das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro fällig. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum (der Ausstellungstag gilt als der erste Tag, Wochenende und Feiertage zählen mit) das erhöhte Beförderungsentgelt zu bezahlen.

Wer seine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte (darunter zählen zum Beispiel das Deutschland-Ticket, persönliche Jahreskarten,  Fahrkarten für spezielle Personengruppen) vergessen hat, muss lediglich 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Der Nachweis muss innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum (der Ausstellungstag gilt als der erste Tag, Wochenende und Feiertage zählen mit) bei dem Verkehrsunternehmen erbracht werden, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.

Bei übertragbaren Fahrkarten wird das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro fällig.

Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro muss innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum (der Ausstellungstag gilt als der erste Tag, Wochenende und Feiertage zählen mit) an das zuständige Verkehrsunternehmen gezahlt werden. 

Das erhöhte Beförderungsentgelt kann

  • direkt bei der Fahrkartenkontrolle bezahlt werden
  • an das auf der Zahlungsaufforderung angegebene Verkehrsunternehmen überwiesen werden.
  • in der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Vertriebsstelle/Mobilitätszentrale entrichtet werden.

Die aktuellen Öffnungszeiten der Vertriebsstellen und Mobilitätszentralen finden Sie unter Ansprechpartner vor Ort.

Ein Einspruch ist umgehend an das zuständige Verkehrsunternehmen zu richten, welches auf der Zahlungsaufforderung angegeben ist. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auf dem Formular zu finden.

  • Wenn im Stations- oder Haltestellenbereich eine weitere Kaufmöglichkeit (anderer Fahrkartenautomat oder Verkaufsstelle) besteht, nutzen Sie bitte diese.
  • Andernfalls informieren Sie schnellstmöglich das Fahrpersonal beziehungsweise den Zugbegleiter über den Automatendefekt und kaufen (wenn möglich) im Fahrzeug eine Fahrkarte.
  • Wichtig: Bitte merken Sie sich in diesem Fall die Automatennummer und das zuständige Verkehrsunternehmen. Beide Angaben finden Sie am unteren Rand des Automatenaushangs.

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.