Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" und für das "RMV PrepaidRabatt-Guthaben und für den RMV-„SparPass“"

(gültig für Fahrkartenkaufverträge ab 21.03.2024)

A) Geltungsbereich, Vertragspartner für den Fahrkartenverkauf

1. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zum Erwerb von Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes sowie den angeschlossenen Übergangstarifgebieten (Fahrkarten­kaufvertrag) über die beiden Verkaufsdienste

a) internetbasierter Verkaufsdienst "RMV-TicketShop" und

b) Smartphone-basierter Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket"                           

durch natürliche oder juristische Personen (Kunden)                                                         

(2) Fahrkarten berechtigen zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen, die die Verkehrsunternehmen (VU) in den oben genannten Gebieten zu den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen aufgrund eines Beförderungsvertrags erbringen. Für die Beförderungsleistungen gelten die vorliegenden AGB nicht. Näheres regelt Buchstabe A) Ziff. 2 Abs. 3 dieser AGB.

(3) Der Leistungsumfang der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" ist unter www.rmv.de beschrieben und abrufbar.

2. (1) Die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main, (Verkäufer) ist Tochterunternehmen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). Sie ist als Kommissionärin bevollmächtigte Stelle für den Fahrkartenverkauf und zur Fahrkarten­abrechnung zwischen den Kunden und den VU ermächtigt.

(2) Der Fahrkartenverkauf über die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ sowie "RMV-HandyTicket“ erfolgt durch den Verkäufer in eigenem Namen und für Rechnung der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH, Hebestraße 14, 63065 Offenbach am Main (OVB), die hier für alle Verkehrsunternehmen, die im Verbund Beförderungsleistungen erbringen, die Fahrgeldeinnahmen entgegen nimmt.
Der Verkäufer ist als Kommissionär gemäß §§ 383 ff. HGB für die OVB tätig. Dabei übernimmt er als Dienstleister lediglich den Fahrkartenverkauf und die Ausgabe der Fahrkarten. Hierbei handelt es sich nicht um den Abschluss eines Beförderungsvertrags mit dem Verkäufer, der OVB oder einem anderen VU. Der Verkäufer ist daher nicht Schuldner der Beförderungsleistung.

(3) Mit der Fahrkarte (ggf. in Verbindung mit einer Rabattkarte) erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über die Erbringung einer Beförderungsleistung innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und ggf. weiterer Gebiete ("Beförderungsvertrag“) gegenüber dem oder den VU, dessen oder deren Verkehrsmittel der Kunde oder ein sonst berechtigter Nutzer nutzt. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförderungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reiseketten (Umstiege) kann es sein, dass der Kunde auf einer Fahrt mehrere Beförderungsverträge mit den jeweiligen VU schließt. Der Verkäufer ist nicht Schuldner der Beförde­rungsleistung. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförde­rungs­ver­träge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Gemeinsamen Beförde­rungs­bedin­gungen und Besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU.

(4) Ergänzend gelten die Besonderen Bedingungen für Jahreskarten, die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen der im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, die Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Hessenticket der in den Verkehrsverbünden NVV, RMV und VRN zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen, die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Seniorenticket Hessen, die Tarifbestimmungen der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fahrkartenkaufvertrages jeweils aktuellen Fassung, und zwar in der genannten Rangfolge ihrer vorstehenden Auflistung. Für die Nutzung des Online-Kundenportals "meinRMV" gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen RMV-Kundenportal meinRMV. Bei einem Fahrkartenerwerb über Coupons/eCoupons des RMV mit Coupon-Codes einsetzt, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen für das Couponing

B) Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst "RMV-TicketShop"

Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst „RMV-TicketShop“ können nur ausgewählte Zeitkarten aus dem RMV-Fahrkartensortiment und keine Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten oder das Hessenticket erworben werden. Die Ausgabe der jeweiligen Fahrkarte erfolgt formal als eTicket RheinMain (Chipkarte) oder als Papierfahrkarte. Die Fahrkartenbestellungen haben je nach Fahrkartenart bestimmte Vorlauffristen. Das elektronische System ist so eingerichtet, dass nur Fahrkarten für Gültigkeitstage bestellt werden können, die diese Vorlauffristen beachten. In der Regel werden für die Bearbeitung und Zustellung der Chipkarte bzw. der Papierfahrkarte per Post fünf Tage benötigt. Verfügt der Kunde aus bereits über eine persönliche Chipkarte, die von ihm im meinRMV-Kundenportal registriert wurde, wird ihm die bestellte Fahrkarte nur auf elektronischem Weg als Software zur Verfügung gestellt. Diese muss vom Kunden entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit Akzeptanzsymbol eTicket (((e elektronisch auf die vorhandene Chipkarte übertragen werden.

Treffen bestellte Fahrkarten nicht rechtzeitig beim Kunden ein, so hat er dies unverzüglich dem Verkäufer in Textform mitzuteilen. Wird eine Fahrkarte nicht oder zu spät aus Gründen zugestellt, die der Verkäufer zu vertreten hat, erfolgt keine Abbuchung beziehungsweise der abgebuchte Betrag wird (auf Antrag) rückerstattet. Die Rücknahme elektronisch bestellter Fahrkarten im Rahmen des § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen erfordert bei Papierfahrkarten eine postalische Übersendung an den Verkäufer (Anschrift: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Postfach 19 03 13, 60090 Frankfurt am Main). Im Falle von Fahrkarten auf Chipkarten sperrt der Verkäufer die betroffene Fahrkarte zum Zweck der Rücknahme auf der Chipkarte nach Eingang der Mitteilung des Kunden.

C) Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket"

1. Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" ist das Herunterladen und Installieren der RMVgo-App für iOS oder Android auf ein Smartphone erforderlich. Die RMVgo-App des RMV kann in den AppStores im Internet kostenlos bezogen werden.

2. Über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" können Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, der RMV-SparPass, das Hessenticket, Wochen-, Monats- und Jahreskarten im Erwachse­nen­tarif sowie das Deutschlandticket als Abonnement erworben werden. Der Kauf von Wochen-, Monats- und Jahreskarten (inklusive des Deutschlandtickets) (registrierte Zeit­karten) setzt die Online-Anlage eines "meinRMV“-Accounts ("meinRMV") über die Website www.rmv.de unter Angabe bestimmter Nutzerdaten voraus.

Einzelfahrkarten und Tageskarten sind auch für Kinder erhältlich. Inhaber einer gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 können Einzelfahrkarten mit BahnCard-Ermäßigung erwerben. Fahrkarten der Übergangstarife können über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" nicht für alle Relationen (Fahrtstrecken) erworben werden.

Inhaber des RMV-SparPass können Einzelfahrkarten und Tageskarten im Erwachsenentarif mit Rabattierung erwerben.

3. Fahrkarten werden nach erfolgreichem Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages unverzüg­lich auf das Smartphone des Kunden gesendet. Geschuldet ist insoweit nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Übertragung des Datensatzes für die Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen. Der Verkauf von Einzelfahrkarten erfolgt nur für den sofortigen Fahrtantritt. Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten (inklusive Deutschlandticket) können mit einem in der Zukunft liegenden Gültigkeitsbeginn erworben werden. Soweit für einzelne Angebote, insbesondere bei aktionsbasierenden Fahrkarten, hiervon abweichende Regelungen gelten, erhält der Kunde im Zuge des Kaufvorgangs einen klarstellenden Hinweis. Der mögliche Gültigkeitsbeginn eines Deutschlandtickets Abonnement als RMV-HandyTicket ist unter Q) geregelt.

4. Erwirbt der Kunde über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket“ Wochen-, Monats­ oder Jahreskarten (inklusive Deutschlandticket), so hat er sich während des Gültigkeitszeitraums der registrierten Zeitkarten spätestens nach 14 Tagen erneut in der RMVgo-App einzuloggen. Hierdurch wird ein Abgleich der registrierten Zeitkarte mit dem Hintergrundsystem ermöglicht, die als Sicherheitsmaßnahme gegen eine unberechtigte Nutzung von Beförderungsleistungen dient. Die fehlende vollständige Aktualisierung gilt als Fahren ohne gültigen Fahrausweis.

5. Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen) auf dem Smartphone des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

6. Kann der Kunde bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis einer gültigen Fahrkarte wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) oder wegen fehlender Aktualisierung der Wochen-, Monats- und Jahreskarte (Hinweis erscheint nicht erbringen, gilt dies analog einer nicht mitgeführten Zeitkarte als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis.
Bei der Bemessung des erhöhten Beförderungsentgeltes (§ 8 der Gemeinsamen Beförde­rungsbedingungen) sind Inhaber von mit dem Smartphone erworbenen Wochen-, Monats- und Jahreskarten (registrierte Zeitkarten) den Inhabern einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte gleichgestellt. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 Euro, wenn die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Zeitkarte binnen einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen, das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben hat, vorgezeigt wird.

7. RMV-HandyTickets sind dem Smartphone, mit dem sie gekauft wurden, zugeordnet. Führt der Kunde auf seinem Smartphone eine Neuinstallation der RMVgo-App aus oder wechselt der Kunde während der Gültigkeit einer registrierten Zeitkarte sein Smartphone (neues Smartphone), so muss jede gültige registrierte Zeitkarte auf das neue Smartphone transferiert werden. Hierzu muss der Kunde sich zunächst auf beiden Geräten (bisheriges Smartphone und neues Smartphone) mit seinem "meinRMV“-Account anmelden. Anschließend kann der Kunde den Transfer über sein aktuelles Smartphone ausführen.

Der Transfer kann aus Sicherheitsgründen pro Kunde maximal dreimal im Monat durch­geführt werden.

8. Das RMV-HandyTicket ist nicht übertragbar. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle muss der Nutzer des RMV-HandyTickets auf Verlangen des Prüfpersonals seine Identität nachweisen. Dies erfolgt im Regelfall durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises.es.

D) Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket"

1. Jeder Kunde, der die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ sowie "RMV-HandyTicket“ nutzen möchte, muss voll geschäftsfähig sein.

2. Für den Zugang zum Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst "RMV-TicketShop“ muss der Kunde sich über die Internetseite www.rmv.de bei "mein RMV“ registrieren.

Für den Zugang zum Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" hat der Kunde die Möglichkeit, sich über die Internetseite www.rmv.de oder über die RMVgo-App bei "mein RMV“ zu registrieren. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, bestimmte elektronische Fahrkarten ohne Registrierung über die RMVgo-App zu erwerben.

3. Im Fall der Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und "RMV-HandyTicket“ über "meinRMV“ hat der Kunde bei der Registrierung für "mein RMV“ die dort geforderten personen­bezogene Daten wahrheits­gemäß mitzuteilen und im Falle von Änderungen zu aktualisieren, weil diese Daten für den Fahrkartenkaufvertrag benötigt werden.

E) Zustandekommen des Fahrkartenkaufvertrages

1. Das vom Kunden im dem jeweiligen Verkaufsdienst ausgewählte Fahrkartenangebot stellt ein konkretes Angebot des Verkäufers an den Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, das bei Auswahl der Zahlweise SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und bei allen Abonnements unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung im Rahmen der Auswahl der Zahlweise bei "meinRMV“ steht. Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten Fahrkarte nimmt der Kunde das Angebot auf Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages an.

2. Der Verkäufer bestätigt beim Verkaufsdienst "RMV-TicketShop“ den Fahrkarten­kauf­vertrag per E-Mail an die vom Kunden in "meinRMV“ hinterlegte E-Mail-Adresse. Beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" beinhaltet die Übermittlung der elektro­nischen Fahrkarte zugleich die Bestätigung des Vertragsschlusses.

F) Zahlungsweisen

1. Der Kunde kann im Rahmen seines Fahrkartenkaufs grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

a) Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

b) Zahlung über Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express)

c) Zahlung über PayPal
(nur möglich beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket")

d) Zahlung über Couponing

e) Zahlung mittels RMV-PrepaidRabatt-Guthaben
(nur möglich beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket".

Bei Zahlung mit PayPal müssen die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen zum Zahlverfahren der jeweiligen Dienstleister bei jedem Fahrkartenkauf vom Kunden akzeptiert werden.

2. (1) Für die Zahlung per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist eine persönliche Registrierung bei "mein RMV“ nebst Angaben zum Bezahlverfahren erforderlich.

Der SEPA-Basis-Lastschrifteinzug erfolgt aufgrund eines dem Verkäufer erteilten Mandats. Mit diesem SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat wird der Zahlungsempfänger des Vertragspartners er­mäch­tigt, entsprechend der vereinbarten Zahlungstermine die jeweiligen Beträge von einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz im SEPA-Raum in EURO (€) abzubuchen.

(2) Beim Verkaufsdienst "RMV-TicketShop" werden bei Abonnements die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmalig im Voraus abgebucht. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschrift­verfahren, wird bei Abonnements eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen und bei allen weiteren Zeitkarten von mindestens vier Tagen vereinbart.

(3) Beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" werden die jeweiligen Beträge monatlich im Nachhinein abgebucht, spätestens jedoch, wenn die Rechnungsbeträge 50,00€ übersteigen. Abwei­chend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basie­rend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens vier Tagen vereinbart.

(4) Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorankündigung an die vom Kunden in "meinRMV“ mitgeteilte E-Mail-Adresse des Kontoinhabers gesendet. Hat der Kunde die E-Mail-Adresse des Kontoinhabers nicht mitgeteilt, wird die Vorankündigung an die E-Mail-Adresse des Kunden versendet. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Vorankündigung an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(5) Für die Zahlung per Kreditkarte ist eine persönliche Registrierung bei "mein RMV“ nebst Angaben zum Bezahlverfahren erforderlich.

(6) Eine Zahlung unter Nutzung des RMV-Prepaid-Guthaben-Rabattes setzt eine Registrie­rung des Kunden bei "meinRMV“, den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Kunden und Verkäufer über die Nutzung des "RMV-PrepaidRabatt-Guthabens unter Einbeziehung der in Punkt O) dieser AGB getroffenen Regelungen und ein für die Zahlung ausreichendes RMV-PrepaidRabatt-Guthaben voraus.

(7) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Möglichkeit der Zahlung über einzelne der unter Buchstabe F) Ziff. 1 lit. a) bis e) aufgeführten Zahlungsweisen bei Vorliegen wichtiger Gründe für alle Verkaufsdienste zeitweise auszusetzen oder gänzlich einzustellen.

G) Rechnungsstellung, Prüfungspflicht des Kunden

1. Kunden, die über einen "meinRMV“-Account verfügen, wird eine Rechnung über den Fahrkartenkauf in elektronischer Form in deren "meinRMV“-Account zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt beziehungsweise nach elektronischer Bereitstellung im Kundenpostfach des "meinRMV“-Accounts schriftlich beim Verkäufer oder elektronisch unter "meinRMV" zu erheben. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hingewiesen

2. Kunden, die über PayPal zahlen, wird keine Rechnung über den Fahrkartenkauf im "meinRMV“-Account zur Verfügung gestellt. Eine Rechnung kann über den Zahlungsdienst PayPal direkt abgerufen werden.

3. Der Kunde kann für jeden Fahrkartenkauf unabhängig von der gewählten Zahlungsweise einen Einzelbeleg anfordern. Dieser Beleg kann nach dem Empfang der erworbenen Fahrkarte über den Menüpunkt "Ticketoptionen“ unter dem Button "Beleg per E-Mail zuschicken“ in der RMV-App angefordert werden.

H) Folgen bei Nichtzahlung

1. Regelungen zum Verkaufsdienst "RMV-TicketShop"

Der Verkäufer hat das Recht, die Nutzung des Verkaufsdienstes und die betroffene/n Fahrkarte/n zu sperren und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Verkaufsdienstes zu kündigen, sofern

  • eine SEPA-Basis-Lastschrift (oder SEPA-Firmen-Lastschrift) für erbrachte Leistungen mangels Kontodeckung nicht eingelöst wurde, oder
  • die Einlösung einer solchen Lastschrift trotz korrekter Abbuchung und vertragsgerechter Leistungserbringung vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • das SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • es zu einer sonstigen erheblichen Störung des Vertragsverhältnisses kam.

Der Kunde kann von einer weiteren Nutzung des RMV-TicketShops ausgeschlossen werden, es sei denn, er weist nach, dass er die Nichteinlösung der Lastschrift nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem Verkäufer durch die Nichteinlösung von Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er berechtigt war, die Zahlung zu verweigern.

Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung bei Zahlungsverzug des Kunden wird zudem eine Mahnkostenpauschale als Verzugsschaden berechnet. Die Mahnkostenpauschale beträgt 1,30 Euro. Sie entspricht den tatsächlichen Kosten, die dem Verkäufer für die Erstellung und Versendung der Mahnung im Regelfall entstehen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Mahnkostenpauschale anzu­passen, wenn sich deren Kalkulationsgrunde verändert hat. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der (externen) Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

2. Regelungen zum Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket"

Der Verkäufer hat das Recht, das Benutzerkonto des Kunden für den Verkaufsdienst temporär mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern

  • eine SEPA-Basis-Lastschrift (oder SEPA-Firmen-Lastschrift) für erbrachte Leistungen mangels Kontodeckung nicht eingelöst wurde, oder
  • die Einlösung einer solchen Lastschrift trotz korrekter Abbuchung und vertragsgerechter Leistungserbringung vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • das SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • es zu einer sonstigen erheblichen Störung des Vertragsverhältnisses kam.

Eine Sperrung des Benutzerkontos mit temporärer Deaktivierung des Internetzugriffs des Kunden wird mit sofortiger Wirkung dem Kunden gegenüber wirksam. Der Verkäufer wird dem Kunden die Benutzerkontosperrung mitteilen, verbunden mit der Zahlungserinnerung und gegebenenfalls der Aufforderung zur Datenänderung, die schriftlich oder in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen muss.

Mit Ausgleich der offenen Forderungen bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten (Zugang der Mitteilung beim Verkehrsunternehmen) wird die Kontosperrung aufgehoben.

Die Benutzerkontosperrung wird ebenfalls aufgehoben soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem die Rechnung stellenden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-Basis-Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.  

Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung bei Zahlungsverzug des Kunden wird zudem eine Mahnkostenpauschale als Verzugsschaden berechnet. Die Mahnkostenpauschale beträgt 1,30 Euro. Sie entspricht den tatsächlichen Kosten, die dem Verkäufer für die Erstellung und Versendung der Mahnung im Regelfall entstehen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Mahnkostenpauschale anzu­passen, wenn sich deren Kalkulationsgrunde verändert hat. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der (externen) Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

Der Verkäufer kann das Benutzerkonto des Kunden endgültig sperren und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht beglichen hat oder die Eintreibung der Leistung nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen konnte.

Widerruft der Kunde im Falle der Abrechnung und Zahlung über Mobilfunkrechnung die Lastschrift zur Mobilfunkrechnung, hat er die entstehenden Kosten für die Rücklastschrift und alle folgenden Kosten immer selbst zu tragen und zu vertreten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Widerruf aus berechtigtem Grunde erfolgte.

Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der (externen) Kosten einer Rechtsverfolgung nicht aus. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

I) Kundenservice / Kontaktdaten / Behandlung von Problemen beim Kauf von Fahrkarten

1. Bei Fragen zum Fahrkartenkaufvertrag, zu den Tarifen, den Angeboten und den Beförderungs­möglichkeiten des Rhein-Main-Verkehrsverbundes steht der Verkäufer dem Kunden unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postfach 19 03 13
60090 Frankfurt am Main
E-Mail: handyticket@rmv.de und ticketshop@rmv.de
Tel.: +49 (0)69 24 24 80 24

2. Bei Problemen im Rahmen des Fahrkartenkaufvertrages gelten die nachfolgenden Regelungen.

Regelungen zu den Verkaufsdiensten "RMV-TicketShop“ und "RMV-HandyTicket“ bei Kunden mit "meinRMV“-Account:
Treten beim Fahrkartenkauf über den Verkaufsdienst "RMV-TicketShop“ oder "RMV Handy-Ticket“ durch Kunden mit "meinRMV“-Account Fehler beim Bankeinzug auf (z.B. Abbuchung eines unrichtigen Betrags, Abbuchung, obwohl der Kunde die gekaufte Fahrkarte nicht erhalten hat) oder treten Fehler bei einem Beleg auf, der nach einem Fahrkartenkauf über PayPal bzw. Mobilfunkrechnung ausgegeben wurde, so muss der Kunde dies direkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

3. Ohne Berechtigung erhaltene Beträge, deren Erstattung der Kunde vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht hat, werden dem Kunden erstattet. Dies umfasst auch eine ggf. beim Kauf separat ausgewiesene Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.

J) Datenschutz

Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenkaufs vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Die Daten werden für Zwecke der Durchführung der Verkaufsdienste "RMV-HandyTicket" und "RMV-TicketShop" verarbeitet. Außerdem werden sie von den Verkehrsunternehmen, die die Beförderungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringen, für Zwecke der Fahrkartenkontrolle verwendet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

K) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten, das für die Erbringung der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sowie darin jeweils weiter genannte Bedingungen und Bestimmungen.

L) Datum und Uhrzeit

Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte sowie für elektronische Fahrkarten ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich sind, sind die Zeitangaben des Servers von www.rmv.de ausschlaggebend.

M) Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und "RMV-HandyTicket“ rechtmäßig und nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen, Passwörter, Mobil-PIN und andere Kennungen (nachfolgend: "Zugangsdaten“) für die Nutzung der Verkaufsdienste gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.

Der Kunde hat den Verkäufer umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Ver­dacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung der Verkaufsdienste.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ sowie "RMV-HandyTicket“ notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Nutzt der Kunde einen "meinRMV“-Account hat er die dort für die Nutzung der Verkaufsdienste erforderlichen Angaben selbst unverzüglich zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer/Telefonnummer.

4. Der Kunde ist ebenso verpflichtet, dem Verkäufer Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für das "RMV-HandyTicket" benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen und seinen RMV-HandyTicket-Account unter „meinRMV" oder durch Anruf beim RMV-Service-Telefon vorübergehend zu deaktivieren. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, wenn er den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin aufgrund der Nutzung der Verkaufsdienste entstandenen Forderungen des Verkäufers.

5. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Zahlungsweise per SEPA-Basislastschriftmandat, für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen.

N) Laufzeit und Kündigung     

(1) Das Nutzungsverhältnis über die Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und/oder "RMV-HandyTicket“ besteht im Falle der Registrierung des Kunden bei "meinRMV“ und läuft auf unbestimmte Zeit (Dauernutzungsverhältnis).

(2) Der Kunde ist berechtigt, das Dauernutzungsverhältnis für die Verkaufsdienste "RMV-HandyTicket“ und/oder "RMV-TicketShop“ (mit Registrierung bei "meinRMV“) jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung vom jeweiligen Verkaufsdienst unter dem "meinRMV“-Account des Kunden. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Bereits entstandene Ansprüche der Vertragspartner werden von der Vertragsbeendigung nicht berührt.

(3)   Mit Kündigung des Verkaufsdienstes "RMV-HandyTicket" wird die Vereinbarung über die Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens unverzüglich beendet. Hierzu wird auf die Regelungen gemäß Buchstabe O) verwiesen.

(4)   Der Verkäufer kann den Vertrag über die Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und/oder "RMV-HandyTicket“ jederzeit in Textform (§126 b BGB) an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen. Für den Fall der Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Gutha­bens, sind die Regelungen gemäß Buchstabe O) zu beachten.

(5)   Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund des Dauernutzungsverhältnisses bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Verkäufer liegt z. B. vor, wenn der Kunde Verkaufsdienste unsachgemäß nutzt. Etwaige gesetzliche Abmahnpflichten des Verkäufers bleiben unberührt. Für den Fall der Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Gutha­bens, sind die Regelungen gemäß Buchstabe O) zu beachten.

(6)   Bei Vertragsbeendigung werden noch offene Ansprüche der Parteien entsprechend der Regelungen dieser AGB abgewickelt.

O) Vereinbarung zur Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens

(1) Der Verkäufer bietet dem bei "meinRMV“ registrierten Kunden die Möglichkeit, durch Bildung und Nutzung eines RMV-Prepaid-Rabatt-Guthabens Einzelfahrkarten zu Regelfahrpreisen (einschließlich Kurzstrecke und Einzelzuschlag) zu einem ermäßigten Preis erwerben zu können. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen Kunde und Verkäufer über die Nutzung eines RMV-Prepaid-Rabatt-Guthabens unter Einbeziehung der unter Buchstabe O) dieser AGB aufgeführten Regelungen erforderlich. Das Sortiment, das bei Inanspruchnahme des RMV-Prepaid-Guthabens zu einem ermäßigten Preis erworben werden kann, wird abschließend in den Tarifbestimmungen des RMV aufgeführt. Durch Einsatz von Drittmitteln (z.B. BahnCard) rabattierte Fahrkarten werden durch den RMV-Prepaid-Rabatt nicht weiter rabattiert.

(2) Die Vereinbarung über die Nutzung eines RMV-Prepaid-Rabatt-Guthabens wird mit erfolg­reicher Aufladung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens zwischen Kunde und Verkäufer in elektronischer Form geschlossen. Die Vereinbarung endet mit der Auszahlung des Restguthabens an den Kunden.

(3) Das RMV-Prepaid-Guthaben ist zweckgebunden, unverzinslich und kann nur für den Kauf einer Fahrkarte verwendet werden. Mit Verwendung des RMV-Prepaid-Guthabens für den Kauf einer Fahrkarte erhält der Kunde einen Rabatt auf den regulären Fahrkartenkaufpreis gemäß den Tarifbestimmungen des RMV. Das RMV-Prepaid-Guthaben wird in Höhe des um den Rabatt verminderten Fahrkartenkaufpreis belastet. Reicht das RMV-Prepaid-Guthaben nicht aus, um den Fahrkartenpreis abzüglich des zu gewährenden Rabattes zu bezahlen, hat der Kunde die Möglichkeit entweder das RMV-Prepaid-Guthaben nach Maßgabe von Buchstabe O) Abs. 4 aufzuladen oder die Fahrkarte regulär ohne Nutzung des RMV-PrepaidRabatt zu erwerben.

(4) Das Aufladen des RMV-Prepaid-Guthabens erfolgt in festen Beträgen von jeweils 40,00 Euro bis zu einer Obergrenze von max. 200,00 Euro durch Bestätigung des Buttons "Jetzt Aufladen“ in der RMVgo-App. Die Aufladung wird über das vom Kunden gewählte Zahlungsverfahren (SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder Abrechnung über Kreditkarte) abgewickelt. Der Kunde erhält eine Bestätigung der erfolgreichen Aufladung per E-Mail.

(5) Die aktuelle Höhe des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens wird in er RMVgo-App unter „Mein Account“ unter dem Menüpunkt "RMV-PrepaidRabatt“ angezeigt.

(6) Die Vereinbarung über die Nutzung eines RMV-PrepaidRabatt-Guthabens wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann die Vereinbarung über die Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens jederzeit durch Anklicken des Buttons "Jetzt erstatten“ in der RMVgo-App mit sofortiger Wirkung beenden. Ist dies der Fall, wird automatisiert die Auszahlung des Restguthabens auf das in meinRMV hinterlegte Zahlungsmittel des Kunden ver­an­lasst.

(7) Nutzt der Kunde den RMV-PrepaidRabatt trotz vorhandenem Guthaben über einen Zeitraum von 50 Wochen nicht zum Kauf einer Fahrkarte, so erhält er eine Erinnerung in elektronischer Form auf den dem Verkäufer bekannten E-Mail-Account, verbunden mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit der Nutzung des RMV-PrepaidRabattes nach Ablauf von zwei weiteren Wochen entfällt. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist endet die Vereinba­rung über die Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens zum Kauf von Fahrkarten. Der Verkäufer führt sodann eine Auszahlung des Restguthabens nach den Regelungen gemäß Buchstabe O) Abs. 6 Satz 3 durch. Zu weiteren Maßnahmen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt drei Jahre, Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs.1 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Auszahlungsanspruch entstanden ist.

P) Vereinbarung zum RMV-SparPass

(1) Der RMV-SparPass ist ein rabattgewährendes Tarifprodukt und berechtigt nur zusammen mit einer rabattfähigen Fahrkarte zur Fahrt. Das Sortiment, das nach Erwerb des RMV-SparPasses zu einem ermäßigten Preis erworben werden kann, wird abschließend in den Tarifbestimmungen des RMV aufgeführt. Durch Einsatz von Drittmitteln (z.B. BahnCard) rabattierte Fahrkarten werden durch den RMV-SparPass nicht weiter rabattiert.

(2) Der RMV-SparPass darf nicht für mehrere Fahrten eingesetzt werden, die zeitgleich stattfinden.

(3) Der RMV-SparPass wird in der RMVgo App nach Kauf unter „Meine Tickets“ in der Rubrik „Rabattkarten“ angezeigt. Nach Ablauf der Gültigkeit wird der RMV SparPass weitere 7 Tage ausgegraut angezeigt und mit einem Button zum komfortablen Neu-Kauf versehen.

Q) Vereinbarung zum Erwerb des Deutschlandtickets als Abonnement über RMVgo

(1) Der Kauf eines Deutschlandtickets in der App RMVgo kann nur nach Registrierung in meinRMV und einer dort hinterlegten Zahlweise erfolgen.

(2) Nach Auswahl des Buttons „Deutschlandticket“ in der RMVgo-App erfolgt die Auswahl des gewünschten Startmonats. Der bereits laufende Monat kann ebenfalls als Startmonat gewählt werden. Die Gültigkeit des Tickets beginnt entweder unmittelbar oder zum Ersten des gewählten Kalendermonats und endet immer am letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats. Mit Kauf eines Deutschlandtickets nimmt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Abonnements mit monatlicher Abbuchung des aktuell gültigen Monatspreises an. Der Kunde bekommt mit dem Abschluss des Kaufes und in der Folge spätestens zum Ersten eines Monats jeweils ein für den Kalendermonat gültiges Ticket auf sein Smartphone gesendet. Die Laufzeit des Abonnements dauert grundsätzlich mindestens 12 Monate und verlängert sich, sofern der Kunde nicht kündigt, immer um einen weiteren Kalendermonat.

(3) Die Abbuchung des Monatsbetrages erfolgt unmittelbar nach Kauf der Deutschlandtickets und nach automatischer Verlängerung der Gültigkeit. Nach Abbuchung des Betrages erhält der Kunde per Email einen Link, unter dem die Rechnung abgerufen werden kann.

(4) Kommt die Abbuchung mangels Kontodeckung oder sonstiger Gründe, die in der Verantwortung des Käufers liegen, nicht zustande, wird das Abonnement durch den Verkäufer mit der Wirkung zum Monatsende gekündigt. Ist die Abbuchung des Monatsbetrags aufgrund offener Forderungen aus anderen Käufen (vergleiche Ziffer H, Nummer 2) nicht möglich, wird das Abonnement ebenfalls durch den Verkäufer gekündigt.

(5) Die Kündigung eines Deutschlandtickets kann durch den Käufer bis zum 10. Kalendertag eines Monats mit Wirkung zum Ende des Kalendermonats in der App durch Auswahl des Buttons „Abonnement kündigen“ erfolgen.

R) Änderungen dieser AGB

(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn und soweit

a) die Änderungen oder Ergänzungen nicht so weitreichend in die Grundlagen der rechtlichen Beziehung zwischen Verkäufer und Kunden eingreifen, dass sich dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Gunsten der Verkäuferin verschiebt und die Position des Kunden nahezu entwertet wird, oder

b)  die Änderungen oder Ergänzungen durch behördliche Vorgaben oder Gesetzesänderungen erforderlich sind, oder

c)  die Änderungen oder Ergänzungen durch technische oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich sind. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderungen und den Stichtag ihrer Wirksamkeit unverzüglich informiert.

(2) Die geänderten AGB werden mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil. Die Zustimmung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Wege. Auf diese Rechtsfolge wird der Verkäufer den Kunden bei Mitteilung über das Vorliegen von Änderungen der AGB besonders hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB nicht akzeptiert, ist ein Abschluss weiterer Fahrkartenkaufverträge über die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" nicht mehr möglich, bereits gekaufte Fahrkarten können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.

S) Anwendbares Recht/Sprache

(1) Die Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).
(2) Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

T) Online-Streitbeilegungsplattform

Unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung mit weiteren Informationen zur Verfügung. Der Verkäufer nimmt nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Stattdessen arbeitet der Verkäufer stets daran, eine Einigung direkt mit dem Kunden zu erzielen. Der Kunde kann den Verkäufer dafür einfach unter kundenanliegen@rmv.de kontaktieren oder eine andere Kontaktmöglichkeit nutzen.

Stand: 21.03.2024

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" und für das "RMV PrepaidRabatt-Guthaben und für den RMV-„SparPass“"

(gültig für Fahrkartenkaufverträge ab 03.04.2023 bis 20.03.2024)

A) Geltungsbereich, Vertragspartner für den Fahrkartenverkauf

1. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zum Erwerb von Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes sowie den angeschlossenen Übergangstarifgebieten (Fahrkarten­kaufvertrag) über die beiden Verkaufsdienste

a) internetbasierter Verkaufsdienst "RMV-TicketShop" und

b) Smartphone-basierter Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket"                           

durch natürliche oder juristische Personen (Kunden)                                                         

(2) Fahrkarten berechtigen zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen, die die Verkehrsunternehmen (VU) in den oben genannten Gebieten zu den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen aufgrund eines Beförderungsvertrags erbringen. Für die Beförderungsleistungen gelten die vorliegenden AGB nicht. Näheres regelt Buchstabe A) Ziff. 2 Abs. 3 dieser AGB.

(3) Der Leistungsumfang der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" ist unter www.rmv.de beschrieben und abrufbar.

2. (1) Die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main, (Verkäufer) ist Tochterunternehmen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). Sie ist als Kommissionärin bevollmächtigte Stelle für den Fahrkartenverkauf und zur Fahrkarten­abrechnung zwischen den Kunden und den VU ermächtigt.

(2) Der Fahrkartenverkauf über die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ sowie "RMV-HandyTicket“ erfolgt durch den Verkäufer in eigenem Namen und für Rechnung der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH, Hebestraße 14, 63065 Offenbach am Main (OVB), die hier für alle Verkehrsunternehmen, die im Verbund Beförderungsleistungen erbringen, die Fahrgeldeinnahmen entgegen nimmt.
Der Verkäufer ist als Kommissionär gemäß §§ 383 ff. HGB für die OVB tätig. Dabei übernimmt er als Dienstleister lediglich den Fahrkartenverkauf und die Ausgabe der Fahrkarten. Hierbei handelt es sich nicht um den Abschluss eines Beförderungsvertrags mit dem Verkäufer, der OVB oder einem anderen VU. Der Verkäufer ist daher nicht Schuldner der Beförderungsleistung.

(3) Mit der Fahrkarte (ggf. in Verbindung mit einer Rabattkarte) erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über die Erbringung einer Beförderungsleistung innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und ggf. weiterer Gebiete ("Beförderungsvertrag“) gegenüber dem oder den VU, dessen oder deren Verkehrsmittel der Kunde oder ein sonst berechtigter Nutzer nutzt. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförderungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reiseketten (Umstiege) kann es sein, dass der Kunde auf einer Fahrt mehrere Beförderungsverträge mit den jeweiligen VU schließt. Der Verkäufer ist nicht Schuldner der Beförde­rungsleistung. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförde­rungs­ver­träge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Gemeinsamen Beförde­rungs­bedin­gungen und Besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU.

(4) Ergänzend gelten die Besonderen Bedingungen für Jahreskarten, die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen der im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, die Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Hessenticket der in den Verkehrsverbünden NVV, RMV und VRN zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen, die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Seniorenticket Hessen, die Tarifbestimmungen der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fahrkartenkaufvertrages jeweils aktuellen Fassung, und zwar in der genannten Rangfolge ihrer vorstehenden Auflistung. Für die Nutzung des Online-Kundenportals "meinRMV" gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen RMV-Kundenportal meinRMV. Bei einem Fahrkartenerwerb über Coupons/eCoupons des RMV mit Coupon-Codes einsetzt, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen für das Couponing

B) Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst "RMV-TicketShop"

Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst „RMV-TicketShop“ können nur ausgewählte Zeitkarten aus dem RMV-Fahrkartensortiment und keine Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten oder das Hessenticket erworben werden. Die Ausgabe der jeweiligen Fahrkarte erfolgt formal als eTicket RheinMain (Chipkarte) oder als Papierfahrkarte. Die Fahrkartenbestellungen haben je nach Fahrkartenart bestimmte Vorlauffristen. Das elektronische System ist so eingerichtet, dass nur Fahrkarten für Gültigkeitstage bestellt werden können, die diese Vorlauffristen beachten. In der Regel werden für die Bearbeitung und Zustellung der Chipkarte bzw. der Papierfahrkarte per Post fünf Tage benötigt. Verfügt der Kunde aus bereits über eine persönliche Chipkarte, die von ihm im meinRMV-Kundenportal registriert wurde, wird ihm die bestellte Fahrkarte nur auf elektronischem Weg als Software zur Verfügung gestellt. Diese muss vom Kunden entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit Akzeptanzsymbol eTicket (((e elektronisch auf die vorhandene Chipkarte übertragen werden.

Treffen bestellte Fahrkarten nicht rechtzeitig beim Kunden ein, so hat er dies unverzüglich dem Verkäufer in Textform mitzuteilen. Wird eine Fahrkarte nicht oder zu spät aus Gründen zugestellt, die der Verkäufer zu vertreten hat, erfolgt keine Abbuchung beziehungsweise der abgebuchte Betrag wird (auf Antrag) rückerstattet. Die Rücknahme elektronisch bestellter Fahrkarten im Rahmen des § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen erfordert bei Papierfahrkarten eine postalische Übersendung an den Verkäufer (Anschrift: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Postfach 19 03 13, 60090 Frankfurt am Main). Im Falle von Fahrkarten auf Chipkarten sperrt der Verkäufer die betroffene Fahrkarte zum Zweck der Rücknahme auf der Chipkarte nach Eingang der Mitteilung des Kunden.

C) Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket"

1. Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" ist das Herunterladen und Installieren der RMVgo-App für iOS oder Android auf ein Smartphone erforderlich. Die RMVgo-App des RMV kann in den AppStores im Internet kostenlos bezogen werden.

2. Über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" können Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, der RMV-SparPass, das Hessenticket, Wochen-, Monats- und Jahreskarten im Erwachse­nen­tarif sowie das Deutschlandticket als Abonnement erworben werden. Der Kauf von Wochen-, Monats- und Jahreskarten (inklusive des Deutschlandtickets) (registrierte Zeit­karten) setzt die Online-Anlage eines "meinRMV“-Accounts ("meinRMV") über die Website www.rmv.de unter Angabe bestimmter Nutzerdaten voraus.

Einzelfahrkarten und Tageskarten sind auch für Kinder erhältlich. Inhaber einer gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 können Einzelfahrkarten mit BahnCard-Ermäßigung erwerben. Fahrkarten der Übergangstarife können über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" nicht für alle Relationen (Fahrtstrecken) erworben werden.

Inhaber des RMV-SparPass können Einzelfahrkarten und Tageskarten im Erwachsenentarif mit Rabattierung erwerben.

3. Fahrkarten werden nach erfolgreichem Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages unverzüg­lich auf das Smartphone des Kunden gesendet. Geschuldet ist insoweit nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Übertragung des Datensatzes für die Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen. Der Verkauf von Einzelfahrkarten erfolgt nur für den sofortigen Fahrtantritt. Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten (inklusive Deutschlandticket) können mit einem in der Zukunft liegenden Gültigkeitsbeginn erworben werden. Soweit für einzelne Angebote, insbesondere bei aktionsbasierenden Fahrkarten, hiervon abweichende Regelungen gelten, erhält der Kunde im Zuge des Kaufvorgangs einen klarstellenden Hinweis. Der mögliche Gültigkeitsbeginn eines Deutschlandtickets Abonnement als RMV-HandyTicket ist unter Q) geregelt.

4. Erwirbt der Kunde über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket“ Wochen-, Monats­ oder Jahreskarten (inklusive Deutschlandticket), so hat er sich während des Gültigkeitszeitraums der registrierten Zeitkarten spätestens nach 14 Tagen erneut in der RMVgo-App einzuloggen. Hierdurch wird ein Abgleich der registrierten Zeitkarte mit dem Hintergrundsystem ermöglicht, die als Sicherheitsmaßnahme gegen eine unberechtigte Nutzung von Beförderungsleistungen dient. Die fehlende vollständige Aktualisierung gilt als Fahren ohne gültigen Fahrausweis.

5. Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen) auf dem Smartphone des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

6. Kann der Kunde bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis einer gültigen Fahrkarte wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) oder wegen fehlender Aktualisierung der Wochen-, Monats- und Jahreskarte (Hinweis erscheint nicht erbringen, gilt dies analog einer nicht mitgeführten Zeitkarte als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis.
Bei der Bemessung des erhöhten Beförderungsentgeltes (§ 8 der Gemeinsamen Beförde­rungsbedingungen) sind Inhaber von mit dem Smartphone erworbenen Wochen-, Monats- und Jahreskarten (registrierte Zeitkarten) den Inhabern einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte gleichgestellt. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 Euro, wenn die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Zeitkarte binnen einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen, das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben hat, vorgezeigt wird.

7. RMV-HandyTickets sind dem Smartphone, mit dem sie gekauft wurden, zugeordnet. Führt der Kunde auf seinem Smartphone eine Neuinstallation der RMVgo-App aus oder wechselt der Kunde während der Gültigkeit einer registrierten Zeitkarte sein Smartphone (neues Smartphone), so muss jede gültige registrierte Zeitkarte auf das neue Smartphone transferiert werden. Hierzu muss der Kunde sich zunächst auf beiden Geräten (bisheriges Smartphone und neues Smartphone) mit seinem "meinRMV“-Account anmelden. Anschließend kann der Kunde den Transfer über sein aktuelles Smartphone ausführen.

Der Transfer kann aus Sicherheitsgründen pro Kunde maximal dreimal im Monat durch­geführt werden.

8. Das RMV-HandyTicket ist nicht übertragbar. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle muss der Nutzer des RMV-HandyTickets auf Verlangen des Prüfpersonals seine Identität nachweisen. Dies erfolgt im Regelfall durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises.es.

D) Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket"

1. Jeder Kunde, der die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ sowie "RMV-HandyTicket“ nutzen möchte, muss voll geschäftsfähig sein.

2. Für den Zugang zum Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst "RMV-TicketShop“ muss der Kunde sich über die Internetseite www.rmv.de bei "mein RMV“ registrieren.

Für den Zugang zum Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" hat der Kunde die Möglichkeit, sich über die Internetseite www.rmv.de oder über die RMVgo-App bei "mein RMV“ zu registrieren. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, bestimmte elektronische Fahrkarten ohne Registrierung über die RMVgo-App zu erwerben.

3. Im Fall der Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und "RMV-HandyTicket“ über "meinRMV“ hat der Kunde bei der Registrierung für "mein RMV“ die dort geforderten personen­bezogene Daten wahrheits­gemäß mitzuteilen und im Falle von Änderungen zu aktualisieren, weil diese Daten für den Fahrkartenkaufvertrag benötigt werden.

E) Zustandekommen des Fahrkartenkaufvertrages

1. Das vom Kunden im dem jeweiligen Verkaufsdienst ausgewählte Fahrkartenangebot stellt ein konkretes Angebot des Verkäufers an den Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, das bei Auswahl der Zahlweise SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und bei allen Abonnements unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung im Rahmen der Auswahl der Zahlweise bei "meinRMV“ steht. Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten Fahrkarte nimmt der Kunde das Angebot auf Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages an.

2. Der Verkäufer bestätigt beim Verkaufsdienst "RMV-TicketShop“ den Fahrkarten­kauf­vertrag per E-Mail an die vom Kunden in "meinRMV“ hinterlegte E-Mail-Adresse. Beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" beinhaltet die Übermittlung der elektro­nischen Fahrkarte zugleich die Bestätigung des Vertragsschlusses.

F) Zahlungsweisen

1. Der Kunde kann im Rahmen seines Fahrkartenkaufs grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

a) Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

b) Zahlung über Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express)

c) Zahlung über PayPal
(nur möglich beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket")

d) Zahlung über Couponing

e) Zahlung mittels RMV-PrepaidRabatt-Guthaben
(nur möglich beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket".

Bei Zahlung mit PayPal müssen die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen zum Zahlverfahren der jeweiligen Dienstleister bei jedem Fahrkartenkauf vom Kunden akzeptiert werden.

2. (1) Für die Zahlung per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist eine persönliche Registrierung bei "mein RMV“ nebst Angaben zum Bezahlverfahren erforderlich.

Der SEPA-Basis-Lastschrifteinzug erfolgt aufgrund eines dem Verkäufer erteilten Mandats. Mit diesem SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat wird der Zahlungsempfänger des Vertragspartners er­mäch­tigt, entsprechend der vereinbarten Zahlungstermine die jeweiligen Beträge von einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz im SEPA-Raum in EURO (€) abzubuchen.

(2) Beim Verkaufsdienst "RMV-TicketShop" werden bei Abonnements die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmalig im Voraus abgebucht. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschrift­verfahren, wird bei Abonnements eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen und bei allen weiteren Zeitkarten von mindestens vier Tagen vereinbart.

(3) Beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" werden die jeweiligen Beträge monatlich im Nachhinein abgebucht, spätestens jedoch, wenn die Rechnungsbeträge 50,00€ übersteigen. Abwei­chend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basie­rend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens vier Tagen vereinbart.

(4) Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorankündigung an die vom Kunden in "meinRMV“ mitgeteilte E-Mail-Adresse des Kontoinhabers gesendet. Hat der Kunde die E-Mail-Adresse des Kontoinhabers nicht mitgeteilt, wird die Vorankündigung an die E-Mail-Adresse des Kunden versendet. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Vorankündigung an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(5) Für die Zahlung per Kreditkarte ist eine persönliche Registrierung bei "mein RMV“ nebst Angaben zum Bezahlverfahren erforderlich.

(6) Eine Zahlung unter Nutzung des RMV-Prepaid-Guthaben-Rabattes setzt eine Registrie­rung des Kunden bei "meinRMV“, den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Kunden und Verkäufer über die Nutzung des "RMV-PrepaidRabatt-Guthabens unter Einbeziehung der in Punkt O) dieser AGB getroffenen Regelungen und ein für die Zahlung ausreichendes RMV-PrepaidRabatt-Guthaben voraus.

G) Rechnungsstellung, Prüfungspflicht des Kunden

1. Kunden, die über einen "meinRMV“-Account verfügen, wird eine Rechnung über den Fahrkartenkauf in elektronischer Form in deren "meinRMV“-Account zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt beziehungsweise nach elektronischer Bereitstellung im Kundenpostfach des "meinRMV“-Accounts schriftlich beim Verkäufer oder elektronisch unter "meinRMV" zu erheben. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hingewiesen

2. Kunden, die über PayPal zahlen, wird keine Rechnung über den Fahrkartenkauf im "meinRMV“-Account zur Verfügung gestellt. Eine Rechnung kann über den Zahlungsdienst PayPal direkt abgerufen werden.

3. Der Kunde kann für jeden Fahrkartenkauf unabhängig von der gewählten Zahlungsweise einen Einzelbeleg anfordern. Dieser Beleg kann nach dem Empfang der erworbenen Fahrkarte über den Menüpunkt "Ticketoptionen“ unter dem Button "Beleg per E-Mail zuschicken“ in der RMV-App angefordert werden.

H) Folgen bei Nichtzahlung

1. Regelungen zum Verkaufsdienst "RMV-TicketShop"

Der Verkäufer hat das Recht, die Nutzung des Verkaufsdienstes und die betroffene/n Fahrkarte/n zu sperren und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Verkaufsdienstes zu kündigen, sofern

  • eine SEPA-Basis-Lastschrift (oder SEPA-Firmen-Lastschrift) für erbrachte Leistungen mangels Kontodeckung nicht eingelöst wurde, oder
  • die Einlösung einer solchen Lastschrift trotz korrekter Abbuchung und vertragsgerechter Leistungserbringung vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • das SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • es zu einer sonstigen erheblichen Störung des Vertragsverhältnisses kam.

Der Kunde kann von einer weiteren Nutzung des RMV-TicketShops ausgeschlossen werden, es sei denn, er weist nach, dass er die Nichteinlösung der Lastschrift nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem Verkäufer durch die Nichteinlösung von Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er berechtigt war, die Zahlung zu verweigern.

Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung bei Zahlungsverzug des Kunden wird zudem eine Mahnkostenpauschale als Verzugsschaden berechnet. Die Mahnkostenpauschale beträgt 1,30 Euro. Sie entspricht den tatsächlichen Kosten, die dem Verkäufer für die Erstellung und Versendung der Mahnung im Regelfall entstehen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Mahnkostenpauschale anzu­passen, wenn sich deren Kalkulationsgrunde verändert hat. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der (externen) Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

2. Regelungen zum Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket"

Der Verkäufer hat das Recht, das Benutzerkonto des Kunden für den Verkaufsdienst temporär mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern

  • eine SEPA-Basis-Lastschrift (oder SEPA-Firmen-Lastschrift) für erbrachte Leistungen mangels Kontodeckung nicht eingelöst wurde, oder
  • die Einlösung einer solchen Lastschrift trotz korrekter Abbuchung und vertragsgerechter Leistungserbringung vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • das SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden widerrufen wurde, oder
  • es zu einer sonstigen erheblichen Störung des Vertragsverhältnisses kam.

Eine Sperrung des Benutzerkontos mit temporärer Deaktivierung des Internetzugriffs des Kunden wird mit sofortiger Wirkung dem Kunden gegenüber wirksam. Der Verkäufer wird dem Kunden die Benutzerkontosperrung mitteilen, verbunden mit der Zahlungserinnerung und gegebenenfalls der Aufforderung zur Datenänderung, die schriftlich oder in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen muss.

Mit Ausgleich der offenen Forderungen bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten (Zugang der Mitteilung beim Verkehrsunternehmen) wird die Kontosperrung aufgehoben.

Die Benutzerkontosperrung wird ebenfalls aufgehoben soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem die Rechnung stellenden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-Basis-Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.  

Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung bei Zahlungsverzug des Kunden wird zudem eine Mahnkostenpauschale als Verzugsschaden berechnet. Die Mahnkostenpauschale beträgt 1,30 Euro. Sie entspricht den tatsächlichen Kosten, die dem Verkäufer für die Erstellung und Versendung der Mahnung im Regelfall entstehen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Mahnkostenpauschale anzu­passen, wenn sich deren Kalkulationsgrunde verändert hat. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der (externen) Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

Der Verkäufer kann das Benutzerkonto des Kunden endgültig sperren und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht beglichen hat oder die Eintreibung der Leistung nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen konnte.

Widerruft der Kunde im Falle der Abrechnung und Zahlung über Mobilfunkrechnung die Lastschrift zur Mobilfunkrechnung, hat er die entstehenden Kosten für die Rücklastschrift und alle folgenden Kosten immer selbst zu tragen und zu vertreten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Widerruf aus berechtigtem Grunde erfolgte.

Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der (externen) Kosten einer Rechtsverfolgung nicht aus. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

I) Kundenservice / Kontaktdaten / Behandlung von Problemen beim Kauf von Fahrkarten

1. Bei Fragen zum Fahrkartenkaufvertrag, zu den Tarifen, den Angeboten und den Beförderungs­möglichkeiten des Rhein-Main-Verkehrsverbundes steht der Verkäufer dem Kunden unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postfach 19 03 13
60090 Frankfurt am Main
E-Mail: handyticket@rmv.de und ticketshop@rmv.de
Tel.: +49 (0)69 24 24 80 24

2. Bei Problemen im Rahmen des Fahrkartenkaufvertrages gelten die nachfolgenden Regelungen.

Regelungen zu den Verkaufsdiensten "RMV-TicketShop“ und "RMV-HandyTicket“ bei Kunden mit "meinRMV“-Account:
Treten beim Fahrkartenkauf über den Verkaufsdienst "RMV-TicketShop“ oder "RMV Handy-Ticket“ durch Kunden mit "meinRMV“-Account Fehler beim Bankeinzug auf (z.B. Abbuchung eines unrichtigen Betrags, Abbuchung, obwohl der Kunde die gekaufte Fahrkarte nicht erhalten hat) oder treten Fehler bei einem Beleg auf, der nach einem Fahrkartenkauf über PayPal bzw. Mobilfunkrechnung ausgegeben wurde, so muss der Kunde dies direkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

3. Ohne Berechtigung erhaltene Beträge, deren Erstattung der Kunde vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht hat, werden dem Kunden erstattet. Dies umfasst auch eine ggf. beim Kauf separat ausgewiesene Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.

J) Datenschutz

Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenkaufs vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Die Daten werden für Zwecke der Durchführung der Verkaufsdienste "RMV-HandyTicket" und "RMV-TicketShop" verarbeitet. Außerdem werden sie von den Verkehrsunternehmen, die die Beförderungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringen, für Zwecke der Fahrkartenkontrolle verwendet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

K) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten, das für die Erbringung der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sowie darin jeweils weiter genannte Bedingungen und Bestimmungen.

L) Datum und Uhrzeit

Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte sowie für elektronische Fahrkarten ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich sind, sind die Zeitangaben des Servers von www.rmv.de ausschlaggebend.

M) Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und "RMV-HandyTicket“ rechtmäßig und nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen, Passwörter, Mobil-PIN und andere Kennungen (nachfolgend: "Zugangsdaten“) für die Nutzung der Verkaufsdienste gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.

Der Kunde hat den Verkäufer umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Ver­dacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung der Verkaufsdienste.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ sowie "RMV-HandyTicket“ notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Nutzt der Kunde einen "meinRMV“-Account hat er die dort für die Nutzung der Verkaufsdienste erforderlichen Angaben selbst unverzüglich zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer/Telefonnummer.

4. Der Kunde ist ebenso verpflichtet, dem Verkäufer Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für das "RMV-HandyTicket" benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen und seinen RMV-HandyTicket-Account unter „meinRMV" oder durch Anruf beim RMV-Service-Telefon vorübergehend zu deaktivieren. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, wenn er den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin aufgrund der Nutzung der Verkaufsdienste entstandenen Forderungen des Verkäufers.

5. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Zahlungsweise per SEPA-Basislastschriftmandat, für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen.

N) Laufzeit und Kündigung     

(1) Das Nutzungsverhältnis über die Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und/oder "RMV-HandyTicket“ besteht im Falle der Registrierung des Kunden bei "meinRMV“ und läuft auf unbestimmte Zeit (Dauernutzungsverhältnis).

(2) Der Kunde ist berechtigt, das Dauernutzungsverhältnis für die Verkaufsdienste "RMV-HandyTicket“ und/oder "RMV-TicketShop“ (mit Registrierung bei "meinRMV“) jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung vom jeweiligen Verkaufsdienst unter dem "meinRMV“-Account des Kunden. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Bereits entstandene Ansprüche der Vertragspartner werden von der Vertragsbeendigung nicht berührt.

(3)   Mit Kündigung des Verkaufsdienstes "RMV-HandyTicket" wird die Vereinbarung über die Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens unverzüglich beendet. Hierzu wird auf die Regelungen gemäß Buchstabe O) verwiesen.

(4)   Der Verkäufer kann den Vertrag über die Nutzung der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop“ und/oder "RMV-HandyTicket“ jederzeit in Textform (§126 b BGB) an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen. Für den Fall der Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Gutha­bens, sind die Regelungen gemäß Buchstabe O) zu beachten.

(5)   Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund des Dauernutzungsverhältnisses bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Verkäufer liegt z. B. vor, wenn der Kunde Verkaufsdienste unsachgemäß nutzt. Etwaige gesetzliche Abmahnpflichten des Verkäufers bleiben unberührt. Für den Fall der Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Gutha­bens, sind die Regelungen gemäß Buchstabe O) zu beachten.

(6)   Bei Vertragsbeendigung werden noch offene Ansprüche der Parteien entsprechend der Regelungen dieser AGB abgewickelt.

O) Vereinbarung zur Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens

(1) Der Verkäufer bietet dem bei "meinRMV“ registrierten Kunden die Möglichkeit, durch Bildung und Nutzung eines RMV-Prepaid-Rabatt-Guthabens Einzelfahrkarten zu Regelfahrpreisen (einschließlich Kurzstrecke und Einzelzuschlag) zu einem ermäßigten Preis erwerben zu können. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen Kunde und Verkäufer über die Nutzung eines RMV-Prepaid-Rabatt-Guthabens unter Einbeziehung der unter Buchstabe O) dieser AGB aufgeführten Regelungen erforderlich. Das Sortiment, das bei Inanspruchnahme des RMV-Prepaid-Guthabens zu einem ermäßigten Preis erworben werden kann, wird abschließend in den Tarifbestimmungen des RMV aufgeführt. Durch Einsatz von Drittmitteln (z.B. BahnCard) rabattierte Fahrkarten werden durch den RMV-Prepaid-Rabatt nicht weiter rabattiert.

(2) Die Vereinbarung über die Nutzung eines RMV-Prepaid-Rabatt-Guthabens wird mit erfolg­reicher Aufladung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens zwischen Kunde und Verkäufer in elektronischer Form geschlossen. Die Vereinbarung endet mit der Auszahlung des Restguthabens an den Kunden.

(3) Das RMV-Prepaid-Guthaben ist zweckgebunden, unverzinslich und kann nur für den Kauf einer Fahrkarte verwendet werden. Mit Verwendung des RMV-Prepaid-Guthabens für den Kauf einer Fahrkarte erhält der Kunde einen Rabatt auf den regulären Fahrkartenkaufpreis gemäß den Tarifbestimmungen des RMV. Das RMV-Prepaid-Guthaben wird in Höhe des um den Rabatt verminderten Fahrkartenkaufpreis belastet. Reicht das RMV-Prepaid-Guthaben nicht aus, um den Fahrkartenpreis abzüglich des zu gewährenden Rabattes zu bezahlen, hat der Kunde die Möglichkeit entweder das RMV-Prepaid-Guthaben nach Maßgabe von Buchstabe O) Abs. 4 aufzuladen oder die Fahrkarte regulär ohne Nutzung des RMV-PrepaidRabatt zu erwerben.

(4) Das Aufladen des RMV-Prepaid-Guthabens erfolgt in festen Beträgen von jeweils 40,00 Euro bis zu einer Obergrenze von max. 200,00 Euro durch Bestätigung des Buttons "Jetzt Aufladen“ in der RMVgo-App. Die Aufladung wird über das vom Kunden gewählte Zahlungsverfahren (SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder Abrechnung über Kreditkarte) abgewickelt. Der Kunde erhält eine Bestätigung der erfolgreichen Aufladung per E-Mail.

(5) Die aktuelle Höhe des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens wird in er RMVgo-App unter „Mein Account“ unter dem Menüpunkt "RMV-PrepaidRabatt“ angezeigt.

(6) Die Vereinbarung über die Nutzung eines RMV-PrepaidRabatt-Guthabens wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann die Vereinbarung über die Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens jederzeit durch Anklicken des Buttons "Jetzt erstatten“ in der RMVgo-App mit sofortiger Wirkung beenden. Ist dies der Fall, wird automatisiert die Auszahlung des Restguthabens auf das in meinRMV hinterlegte Zahlungsmittel des Kunden ver­an­lasst.

(7) Nutzt der Kunde den RMV-PrepaidRabatt trotz vorhandenem Guthaben über einen Zeitraum von 50 Wochen nicht zum Kauf einer Fahrkarte, so erhält er eine Erinnerung in elektronischer Form auf den dem Verkäufer bekannten E-Mail-Account, verbunden mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit der Nutzung des RMV-PrepaidRabattes nach Ablauf von zwei weiteren Wochen entfällt. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist endet die Vereinba­rung über die Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens zum Kauf von Fahrkarten. Der Verkäufer führt sodann eine Auszahlung des Restguthabens nach den Regelungen gemäß Buchstabe O) Abs. 6 Satz 3 durch. Zu weiteren Maßnahmen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt drei Jahre, Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs.1 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Auszahlungsanspruch entstanden ist.

P) Vereinbarung zum RMV-SparPass

(1) Der RMV-SparPass ist ein rabattgewährendes Tarifprodukt und berechtigt nur zusammen mit einer rabattfähigen Fahrkarte zur Fahrt. Das Sortiment, das nach Erwerb des RMV-SparPasses zu einem ermäßigten Preis erworben werden kann, wird abschließend in den Tarifbestimmungen des RMV aufgeführt. Durch Einsatz von Drittmitteln (z.B. BahnCard) rabattierte Fahrkarten werden durch den RMV-SparPass nicht weiter rabattiert.

(2) Der RMV-SparPass darf nicht für mehrere Fahrten eingesetzt werden, die zeitgleich stattfinden.

(3) Der RMV-SparPass wird in der RMVgo App nach Kauf unter „Meine Tickets“ in der Rubrik „Rabattkarten“ angezeigt. Nach Ablauf der Gültigkeit wird der RMV SparPass weitere 7 Tage ausgegraut angezeigt und mit einem Button zum komfortablen Neu-Kauf versehen.

Q) Vereinbarung zum Erwerb des Deutschlandtickets als Abonnement über RMVgo

(1) Der Kauf eines Deutschlandtickets in der App RMVgo kann nur nach Registrierung in meinRMV und einer dort hinterlegten Zahlweise erfolgen.

(2) Nach Auswahl des Buttons „Deutschlandticket“ in der RMVgo-App erfolgt die Auswahl des gewünschten Startmonats. Der bereits laufende Monat kann ebenfalls als Startmonat gewählt werden. Die Gültigkeit des Tickets beginnt entweder unmittelbar oder zum Ersten des gewählten Kalendermonats und endet immer am letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats. Mit Kauf eines Deutschlandtickets nimmt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Abonnements mit monatlicher Abbuchung des aktuell gültigen Monatspreises an. Der Kunde bekommt mit dem Abschluss des Kaufes und in der Folge spätestens zum Ersten eines Monats jeweils ein für den Kalendermonat gültiges Ticket auf sein Smartphone gesendet. Die Laufzeit des Abonnements dauert grundsätzlich mindestens 12 Monate und verlängert sich, sofern der Kunde nicht kündigt, immer um einen weiteren Kalendermonat.

(3) Die Abbuchung des Monatsbetrages erfolgt unmittelbar nach Kauf der Deutschlandtickets und nach automatischer Verlängerung der Gültigkeit. Nach Abbuchung des Betrages erhält der Kunde per Email einen Link, unter dem die Rechnung abgerufen werden kann.

(4) Kommt die Abbuchung mangels Kontodeckung oder sonstiger Gründe, die in der Verantwortung des Käufers liegen, nicht zustande, wird das Abonnement durch den Verkäufer mit der Wirkung zum Monatsende gekündigt. Ist die Abbuchung des Monatsbetrags aufgrund offener Forderungen aus anderen Käufen (vergleiche Ziffer H, Nummer 2) nicht möglich, wird das Abonnement ebenfalls durch den Verkäufer gekündigt.

(5) Die Kündigung eines Deutschlandtickets kann durch den Käufer bis zum 10. Kalendertag eines Monats mit Wirkung zum Ende des Kalendermonats in der App durch Auswahl des Buttons „Abonnement kündigen“ erfolgen.

R) Änderungen dieser AGB

(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn und soweit

a) die Änderungen oder Ergänzungen nicht so weitreichend in die Grundlagen der rechtlichen Beziehung zwischen Verkäufer und Kunden eingreifen, dass sich dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Gunsten der Verkäuferin verschiebt und die Position des Kunden nahezu entwertet wird, oder

b)  die Änderungen oder Ergänzungen durch behördliche Vorgaben oder Gesetzesänderungen erforderlich sind, oder

c)  die Änderungen oder Ergänzungen durch technische oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich sind. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderungen und den Stichtag ihrer Wirksamkeit unverzüglich informiert.

(2) Die geänderten AGB werden mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil. Die Zustimmung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Wege. Auf diese Rechtsfolge wird der Verkäufer den Kunden bei Mitteilung über das Vorliegen von Änderungen der AGB besonders hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB nicht akzeptiert, ist ein Abschluss weiterer Fahrkartenkaufverträge über die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" nicht mehr möglich, bereits gekaufte Fahrkarten können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.

S) Anwendbares Recht/Sprache

(1) Die Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).
(2) Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

T) Online-Streitbeilegungsplattform

Unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung mit weiteren Informationen zur Verfügung. Der Verkäufer nimmt nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Stattdessen arbeitet der Verkäufer stets daran, eine Einigung direkt mit dem Kunden zu erzielen. Der Kunde kann den Verkäufer dafür einfach unter kundenanliegen@rmv.de kontaktieren oder eine andere Kontaktmöglichkeit nutzen.

Stand: 03.04.2023