Beförderung von Sachen und Tieren
Tarifdetails
- Kinderwagen und Rollstühle werden grundsätzlich befördert, wenn die Bauart der Kinderwagen oder der Rollstühle sowie der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Die Beförderung ist kostenlos.
- Handgepäck und sonstige Gegenstände (Schlitten, Skier etc.) können grundsätzlich mitgenommen werden, wenn dadurch die anderen Fahrgäste nicht gefährdet werden beziehungsweise der Betrieb nicht gestört wird. Die Beförderung ist kostenlos.
- Hunde werden nur angeleint und unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen. Die Beförderung ist kostenlos.
- Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
- Sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind.
Sonstiges
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.