Berufsschul-Ausweis

  • Für Schüler und Auszubildende
  • Ergänzt die Zeitkarte zum Ausbildungsplatz, sofern der (Berufs-)Schulort nicht mit einbezogen ist.

Tarifdetails

Anschlussfahrkarte

ja, in Ergänzung zu passender Zeitkarte, nein ohne Zeitkarte

Mitnahme weiterer Personen möglich

nein

Übertragbarkeit

nein

1.-Klasse-Nutzung

ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt

Übergangstarif

teilweise. Er kann auch für Fahrten in folgende Übergangstarifgebiete ausgestellt werden: Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN). Für Tarifrelationen zum Übergangstarif zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird der Berufsschul-Ausweis nicht anerkannt.

AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)

IC-Nutzung

nein

  • Mit dem Berufsschul-Ausweis können für die Hin- und Rückfahrt zur beziehungsweise von der (Berufs-)Schule Einzelfahrkarten für Kinder gekauft werden. Falls ein Teil der Strecke durch eine Zeitkarte abgedeckt ist, kann mit dem Berufsschul-Ausweis auch eine entsprechende Anschlussfahrkarte für Kinder gekauft werden.
  • Er gilt an den eingetragenen (Berufs-)Schultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht.
  • Er gilt auch für Schülerinnen und Schüler bei längeren Praktika.

Ausgabestellen

Den Berufsschul-Ausweis gibt es:

Sonstiges

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.


RMV - Berufsschul-Ausweis - Bestellschein

Der Bestellschein zum Ausdrucken. Größere Mengen an Bestellscheinen (zum Beispiel für Schulen) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsunternehmen beziehungsweise Ihrer Lokalen Nahverkehrsorganisation.
Stand: Juni 2018