Berufsschul-Ausweis
- Für Schüler und Auszubildende
- Ergänzt die Zeitkarte zum Ausbildungsplatz, sofern der (Berufs-)Schulort nicht mit einbezogen ist.
Tarifdetails
Anschlussfahrkarte ja, in Ergänzung zu passender Zeitkarte, nein ohne Zeitkarte | |
Mitnahme weiterer Personen möglich nein | |
Übertragbarkeit nein | |
1.-Klasse-Nutzung ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt | |
Übergangstarif teilweise. Er kann auch für Fahrten in folgende Übergangstarifgebiete ausgestellt werden: Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN). Für Tarifrelationen zum Übergangstarif zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird der Berufsschul-Ausweis nicht anerkannt. | |
AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) | |
IC-Nutzung nein |
- Mit dem Berufsschul-Ausweis können für die Hin- und Rückfahrt zur beziehungsweise von der (Berufs-)Schule Einzelfahrkarten für Kinder gekauft werden. Falls ein Teil der Strecke durch eine Zeitkarte abgedeckt ist, kann mit dem Berufsschul-Ausweis auch eine entsprechende Anschlussfahrkarte für Kinder gekauft werden.
- Er gilt an den eingetragenen (Berufs-)Schultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht.
- Er gilt auch für Schülerinnen und Schüler bei längeren Praktika.
Ausgabestellen
Den Berufsschul-Ausweis gibt es:
- bei den Verkehrsunternehmen
- in den RMV-Mobilitätszentralen
Sonstiges
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
RMV - Berufsschul-Ausweis - Bestellschein
Der Bestellschein zum Ausdrucken. Größere Mengen an Bestellscheinen (zum Beispiel für Schulen) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsunternehmen beziehungsweise Ihrer Lokalen Nahverkehrsorganisation.
Stand: Juni 2018