Schülerbeförderung

Der Schülerverkehr ist in den Linienverkehr integriert

Drei Busse halten links, rechts warten Fahrgäste an der Haltestelle

ZOB Weilburg
© VLDW mbH

Der Schülerverkehr mit "Schulbussen" erfolgte früher in einer besonderen Form der Beförderung, die man als "freigestellten Verkehr" bezeichnet. Mit dieser Art des Sonderverkehrs sind auch einige Besonderheiten der Ausgestaltung verbunden, die sich aus der Freistellungsverordnung des Personenbeförderungsgesetz ergeben. Mit Inkrafttreten des ersten hessischen ÖPNV-Gesetzes 1995 sollten Sonderverkehre, insbesondere die Schülerverkehre im freigestellten Verkehr grundsätzlich in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überführt werden. Überlegungen zur Integration gingen davon aus, gerade in ländlichen Gebieten auch anderen Fahrgästen die Möglichkeit zu geben, die Verkehre als Verstärkung des Grundangebotes zu nutzen, denn dies war im "freigestellten Verkehr" untersagt. 

Somit wurde sukzessive der freigestellte Schülerverkehr in den öffentlichen Linienverkehr nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes integriert. Heute wird im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg der größte Teil der Beförderung von Schülern innerhalb des Linienverkehrs abgedeckt. Damit gibt es im eigentlichen Sinne nur noch wenige "freigestellte Verkehre" an Schulen, auf die die Bezeichnung "Schulbusse" zutrifft. Für die Fahrten vom Schwimmbad oder zur Sporthalle werden zum Beispiel noch reine "Schulbusse" eingesetzt, sowie für den Schülertransport an Förderschulen. Diese freigestellten Schülerverkehre werden nicht durch die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (VLDW) organisiert, sondern im Rahmen von Verträgen durch die Schulwegkostenträger des Lahn-Dill-Kreis und des Landkreises Limburg-Weilburg geregelt.

Jugendliche im Bus

© Monkey Business Images/shutterstock.com

Mit Integration des Schülerverkehrs in den Linienverkehr werden besondere Anforderungen an die Planung der Verkehre gestellt. Zu den heutigen Verkehrsspitzenzeiten morgens von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie mittags ab 12.45 Uhr bis 14.00 Uhr sind enorm hohe Fahrgastzahlen in Form von Schülern zu befördern. Zwangspunkte bilden dabei die Schulanfangs- und Endzeiten sowie die Fahrzeugkapazitäten. Die tatsächlich, zulässige Zahl der Sitz- Stehplätze der bestimmten Bustypen sind im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens festgelegt und an entsprechender Stelle sichtbar im Fahrzeug angebracht. Die Fahrzeuge haben in der Regel 40 Sitz- und 45 Stehplätze (KOM - Solobus) und 55 Sitz- und 78 Stehplätze (GOM - Gelenkbus); 60 Sitz- und 59 Stehplätze (15-m Fahrzeug). Aufgrund der unterschiedlichen Bauart variiert diese Zahl. Sie sind jedoch im Schnitt insgesamt mit 85 (Solobus), 135 (Gelenkbus) und 120 (15-m Fahrzeug) Sitz- und Stehplätzen ausgewiesen. Diese Kapazitäten sind im Linienverkehr maßgebend für die Besetzung der Kraftomnibusse (KOM). Sitz- und Stehplätze sind im Linienverkehr bei der Beförderung und Berechnung der Höchstkapazitäten zugrunde zu legen. Für die Einhaltung der jeweiligen Sitz- und Stehplatzkapazitäten und die ordnungsgemäße Besetzung ist der betreffende Fahrer verantwortlich. Zusätzliche Sicherheitsvorschriften, die die Beförderung von Personen in Linienbussen regeln, finden sich in der Betriebs-Ordnung Kraftomnibusse (BOKraft) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die gesetzlichen Grundlagen für den Linienverkehr ergeben sich auch aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und den Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO Allg Bef Bed). Bei diesen Vorschriften handelt es sich um Bundesrecht, wobei regional noch die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds gelten.

Innerhalb dieser Vorgaben erfolgt auch die Kapazitätsbereitstellung von Fahrzeugen. Aktuell sind in der Spitze morgens und mittags fast 200 Busse im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg für die Bedienung von ca. 85 Schulen als Regelfahrzeuge im Einsatz, wobei ca. 1/3 der Fahrzeuge in der restlichen Zeit des Tages oder in den Ferien ungenutzt in den Betriebshöfen stehen. Die Verkehre unterliegen daher der zeitlichen und betrieblichen Umlaufoptimierung, die im eigentlichen Fahrplan deutlich wird. Diese wird nicht unerheblich von der Finanzierung der Verkehre bestimmt. 

Schülerticket Hessen als eTicket mit Illustration von Bus, Bahn, Straßenbahn und Logos RMV, NVV, VRN, Land Hessen

© Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Die Beförderung der Schüler erfolgt generell nicht kostenlos. Die Kosten der gültigen Fahrkarten, die zur Benutzung der Verkehrsmittel im Linienverkehr berechtigt, trägt für Berechtigte bis zur Sekundarstufe 1 (meist bis 10.Klasse) der Schulwegkostenträger des jeweiligen Landkreises. Andere Schüler (z.B. Klasse 11-13) haben die Möglichkeit als Selbstzahler den Linienverkehr zu nutzen. Das Angebot von Ganztagsschulen hat neue Anforderungen an den Linienverkehr gestellt. Generell ist zu beachten, dass wie in einem feinen Uhrwerk jede Veränderung weit reichende Konsequenzen und Folgen hat. Oft führt schon eine Anpassung der Schulzeiten nur um 5 Minuten oder eine Verlagerung von Schülern von einer zur anderen Schule dazu, dass die Linienverkehre grundlegend durch Mehrleistung angepasst werden müssen. Somit werden in der Beförderung zuerst die zumutbaren Schulwegezeiten (von bis zu 90 Minuten je Weg) zugrunde gelegt, wobei der Lahn-Dill-Kreis z.B. diese Angaben weder begrenzt noch ausweitet. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang auch, dass der gesamte Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt. Dazu gehört ebenfalls, dass die Schüler im Notfall auch Geld für das Lösen einer Fahrkarte dabei haben sollten, wenn sie das Schülerticket Hessen (Schülerfahrkarte) nicht vorzeigen können.
Die VLDW mbH ist bemüht, die stetig wachsenden Anforderungen an die Beförderungen der Schüler im Linienverkehr entsprechend den zur Verfügung stehenden Rahmenbedingungen, auch trotz teils schwieriger Witterungsverhältnisse zu erfüllen. Immerhin ist auch in punkto Sicherheit der Bus als Verkehrsmittel unschlagbar. Alle Busse, die für die VLDW mbH auf den Ausschreibungslinien fahren, sind in punkto Technik und Sicherheit stets auf der Höhe der Zeit. 

Schülerticket Hessen für das Schuljahr 2020/2021

Wichtige Information für alle Schülerinnen und Schüler im Lahn-Dill-Kreis

Schülerinnen und Schüler, welche die Schule verlassen und eine berufliche Schule oder die Oberstufe (ab Klasse 11) besuchen, müssen sich rechtzeitig um ein neues Hessenticket bemühen.

Verfahren für Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen - Jahrgangsstufe 10 

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufliche Schule besuchen, wird kein Schülerticket Hessen durch den Lahn-Dill-Kreis vorfinanziert. Hier erfolgt auf Antrag die halbjährliche Rückerstattung, sofern die Voraussetzungen vorliegen (z. B. 3-km-Grenze zur nächstgelegenen Schule des entsprechenden Bildungsganges)

  • Berufsschule Teilzeit (Grundstufe)
  • Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB)
  • Praxis und Beruf (PuSchB)
  • 2-jährige Berufsfachschule (BFS)
  • Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)

 

Information für Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen und der Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe) – ab Jahrgangsstufe 11

Unabhängig von der Schulform erfolgt keine Kostenübernahme durch den Schulwegkosten-träger (z. B. 2. Jahr einer 2-jährigen Berufsfachschule, Fachoberschule Form A, Fachober-schule Form B, Gymnasiale Oberstufe, Berufliches Gymnasium, Fachstufe der Berufsschule).

Information für Schülerinnen und Schüler der Allgemeinbildenden Schulen - Jahrgangsstufe 1-4 (Grundschulen) und Jahrgangsstufe 5-10 (Sekundarstufe 1)

Für jeden Schulwechsel oder Umzug muss ein entsprechender Grundantrag für die neue Schule beim Schulwegkostenträger abgegeben werden. Erfolgt dies zum Wechsel in die weiterführende Schule nicht, endet die Gültigkeit der Fahrkarte zum 31.07. des Jahres, in dem das vierte Schulbesuchsjahr endet.
Grundschülerinnen und Grundschüler, welche schon ein Schülerticket Hessen (Chipkarte) haben, können dieses für die weiterführende Schule Ihrer Wahl weiterverwenden, sofern die nächstgelegene zuständige Schule über drei Kilometer vom Wohnort entfernt ist.

Wir bitten um Beachtung, dass alle vom Schulträger ausgegebenen Schülertickets Hessen automatisch weiter verlängert werden, sofern die Voraussetzungen für die Karteninhaberin und Karteninhaber für das neue Schuljahr unverändert bleiben.

Nähere Infos unter:
https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/

Rückfragen bitte an den Schulservice Sportparkstraße 24, 35578 Wetzlar

Janina Braun

06441 407-1350

schuelerbefoerderung(a)lahn-dill-kreis.de

Inna Ortlieb

06441 407-1348

schuelerbefoerderung(a)lahn-dill-kreis.de

Alexandra Schimmel

06441 407-1329

schuelerbefoerderung(a)lahn-dill-kreis.de