Schülerbeförderung Wetteraukreis

Wichtige Information / Änderung:

Ab dem 1. Januar 2024 obliegt die Verwaltungsaufgabe der Schülerbeförderung nach § 161 Hessisches Schulgesetz wieder vollumfänglich dem Wetteraukreis als Schulträger. Somit ist der Wetteraukreis ab sofort zuständig für die Bearbeitung der Anträge des „Schülertickets Hessen“ im Regelfall, für die Entscheidung der Kostenübernahme der Schülerbeförderung in Einzelfällen sowie für die Genehmigung eines freigestellten Schülerverkehrs.

Nähere Informationen finden Sie auf: www.wetteraukreis.de

Für Anträge und Fragen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist die Fachstelle 5.1.1 Allgemeine Schulträgeraufgaben zuständig:

www.wetteraukreis.de

Servicenummer: 06031 – 83 5725

E-Mail: Schuelerbefoerderung@wetteraukreis.de

 

Für den Themenbereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist - wie bisher - die VGO zuständig. Bei Fragen zu Fahrplänen, zum RMV-Tarif oder zu Fahrkarten (auch e-Tickets) können Sie sich gerne an unsere RMV-Mobilitätszentralen wenden.