Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

© Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung



Das Schülerticket Hessen ist die persönliche Jahreskarte für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Sie ist im Vorverkauf an ausgewählten Vertriebsstellen von RMV, NVV und VRN zu jedem Monatsersten erhältlich.

Mit diesem Ticket können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende rund ums Jahr Bus und Bahn fahren – in ganz Hessen und sogar in den Ferien. Bezahlt wird das Ticket bequem in einem Betrag oder in 12 Monatsraten.

Hinweis: Für die Stadt Wiesbaden gibt es ein spezielles Schülerticket Hessen, mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15. Nähere Details finden Sie unter https://www.eswe-verkehr.de/schuelertickethessen/schuelerticket-hessen-wi15.html. Für Schülergruppen gibt es für Ausflüge das sogenannte „Schulausflugticket“.


Erstattung durch Schulwegkostenträger

Wer seine Fahrkarte vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt für das Schülerticket Hessen nichts. Die Abwicklung bzw. Ausgabe von Schülerfahrkarten in Verbindung mit dem Schulwegkostenträger (gem. § 161 HSchG) wird im RMV unterschiedlich gehandhabt. Die Regelungen unserer Partner auf rmv.de können Sie gleich hier nachlesen, alle anderen erfragen Sie bitte beim zuständigen Schulamt.

Infos zur Erstattung des Schülertickets Hessen für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes finden Sie auf den Seiten

Informationen zur Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter

www.frankfurt.de: Schulweg und Schülerbeförderung

Infos zur Ausgabe des Schülertickets Hessen an Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes finden Sie auf der Seite Fahrtkostenübernahme durch die Schulträger

Auf der Seite des Schulwegkostenträgers des Kreises Offenbach können Sie sich die Erstattungsanträge herunterladen:

https://www.kvgof.de/schueler/schuelerbefoerderung-161/fahrtkostenerstattung/

Auf der Seite des Schulwegkostenträgers des Hochtaunuskreises können Sie sich die Erstattungsanträge herunterladen:

https://www.hochtaunuskreis.de/Schulwesen-Betreuung-und-Ganztagsangebote

Infos zur Erstattung des Schülertickets Hessen für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes finden Sie auf der Seite "Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten".

Infos zur Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie Erstattungsanträge finden Sie auf der Seite Erstattung durch Schulwegkostenträger.

Infos zur Ausgabe des Schülertickets Hessen an Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes finden Sie auf der Seite Schülerbeförderung Wetteraukreis.


Tarifdetails

Nutzungsberechtigte

  • Schülerinnen und Schüler
  • Auszubildende
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes
  • Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Jugendliche und junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr

Studierende

nein

Berechtigungsnachweise

Wohnsitz oder Schule oder Ausbildungsplatz in Hessen

ja

  • Bis einschließlich 17 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
    • bei Wohnort in Hessen ein Altersnachweis
    • bei Wohnort außerhalb Hessens: Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
  • Ab 18 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
    • Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
    • Nutzungsberechtigung muss ab dem ersten Gültigkeitstag noch für mindestens ein halbes Jahr bestehen.

Fahrkarte

eTicket auf Chipkarte

ja, gespeichert auf eTicket

HandyTicket in der App RMVgo

nein

Bitte beachten: Ihr eTicket kann nicht in RMVgo per NFC-Technologie ausgelesen werden.

Vorverkauf

ja, bis zu 8 Wochen im Voraus

Ersatz bei Verlust

ja, 10 Euro Gebühr

Mitnahme weiterer Personen

nein

Übertragbarkeit

nein

Anschlussfahrkarte

nein

1.-Klasse-Nutzung

nein, auch nicht mit Zuschlagkarten

Übergangstarif

nein

Verkehrsmittelnutzung

Regionalzüge und S-Bahnen

ja

U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse inkl. Schnell- und Nachtbusse

ja

AnrufSammelTaxi (AST), AirLiner etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)

Fernverkehrszüge

nein

Räumliche Gültigkeit

Bundesland Hessen

ja (Übersichtskarte Gültigkeitsbereich)

Über die Landesgrenzen Hessens hinaus gültig

  • an den Grenzen des NVV bis
    • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien R17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
    • im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
    • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
    • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien R6 und 260,
  • über die Grenzen des RMV
    • bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen)
    • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
    • auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,
    • auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth
    • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal
    • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen
    • auf der Linie 570 im Aartal (VRM)
    • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz)
    • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
      • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim,
      • zur Stadt Eberbach,
      • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz,
    • in Mainz.

Zeitliche Gültigkeit

Startdatum wählbar

ja, zum 1. eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate. Die Bestellung dafür muss spätestens bis zum 10. des Vormonats eingehen.

Verlängerung automatisch

teilweise - bei Abonnement automatische Verlängerung der Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag um weitere 12 Monate

ja, Kündigung vorzeitig möglich

Wird das Schülerticket Hessen nicht mehr benötigt, kann der Vertrag zum Monatsende des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung, d. h. innerhalb des ersten Vertragsjahres, wird für jeden bereits genutzten Monat zusätzlich der Betrag einer Monatsrate (bei Einmalzahlung ein Zwölftel des Jahreskartenpreises) nachberechnet. Einschließlich des bereits gezahlten Betrags wird jedoch maximal der Jahrespreis des Schülertickets gezahlt. Wurde das Ticket einmalig im Voraus gezahlt, wird der zu viel bezahlte Betrag erstattet. Bei einem Abonnement entfällt die zusätzliche Nachberechnung ab dem zweiten Vertragsjahr. Ein direkter Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket ist jederzeit zum Monatswechsel und ohne Kostennachteile möglich. Bei Kündigung während der ersten 12-Monats-Periode wird pro Nutzungsmonat der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet.

  • direkt an einer Vertriebsstelle des Unternehmens, das das Ticket ausgegeben hat oder
  • schriftlich an das Unternehmen, das das Ticket ausgegeben hat

Zahlungsbedingungen

Einmalige Barzahlung im Voraus

365,00 Euro (ab Januar 2025: 379,00 Euro)

Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.

Abonnement Abbuchung

  • Einmalabbuchung im Voraus: 365,00 Euro (ab Januar 2025: 379,00 Euro)
  • 12 monatliche Abbuchungen à 31,00 Euro: 372,00 Euro (ab Januar 2025: 386,40 Euro)

Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.

Weitere Regelungen

Datenschutz

weitere Informationen im Artikel Datenschutz beim eTicket Hessen

Beförderungs- und Tarifbestimmungen

Es gelten

Die Bestimmungen für die anderen Verkehrsverbünde in Hessen finden Sie für den


Bestellung und Verkauf


FAQ

Hier haben wir für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt: Fragen und Antworten zum Schülerticket Hessen


Infomaterial und Bestellscheine

Bestellscheine und Infomaterial unserer lokalen Partner

Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Groß-Gerau (LNVG-GG): Schülerticket Hessen

Alle Infos zum Schülerticket Hessen im Kreis Groß-Gerau.
Broschüre, Stand: Dezember 2024

Ein Abonnement können Sie in den VGF-TicketCentern Hauptwache, Konstablerwache und Bornheim Mitte, online über meine.vgf-ffm.de oder online über den RMV-TicketShop sowie durch Einsendung des Bestellscheins per Post an die entsprechende Vertriebsstelle abschließen.

Leider keine Einträge gefunden

Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF): Schülerbeförderung im Kreis Offenbach - Broschüre


Schülerticket Hessen – allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen rund um das Schülerticket Hessen.
Broschüre, Stand: Dezember 2024


RMV-TicketShop - Schülerticket Hessen - Bestätigung für die Online-Bestellung

Nur für die Online-Bestellung des Schülertickets Hessen im RMV-TicketShop.
Stand: August 2019


Hessenkarte inklusive Tarifinformationen

Die Karte zeigt, wo das Hessenticket, LandesTicket Hessen, Schülerticket Hessen und Seniorenticket Hessen genutzt werden kann.
Karte, Stand: Juni 2024