Erstattung durch Schulwegkostenträger

Die Übernahme von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Danach besteht ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen (G8-Gymnasien nur einschließlich 9. Klasse).

Besuchen Schülerinnen und Schüler die von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Schule der gewählten Schulform (Förderstufen sind keine eigenständige Schulform), so kann auch eine kostenlose Schülerjahreskarte ausgegeben werden. Weiterhin können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:

  • Grundstufe der Berufsschule
  • Berufsfachschule (bis Jahrgangsstufe 10)
  • Berufsvorbereitungsjahr und
  • Berufsgrundbildungsjahr

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entfernung zwischen Wohn- und Schulort mehr als zwei Kilometer (für Grundschulen) beziehungsweise mehr als drei Kilometer (für weiterführende Schulen) beträgt. Außerdem müssen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg benutzt werden. Die Kosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig.

Die Beantragung muss mit dem nachfolgend abgebildeten Formular (siehe unten) erfolgen, das auch in den Schulsekretariaten erhältlich ist.

Die Angaben über den Schulbesuch müssen von der besuchten Schule bestätigt werden.

Wenn ein Erstattungsanspruch besteht, erhalten die Erziehungsberechtigten nach Ablauf eines jeden Schulhalbjahres (Anfang Februar und zu Beginn der Sommerferien) einen Erstattungsantrag per Post nach Hause.

Diesem Erstattungsantrag sind als Nachweis über die entstandenen Kosten die Fahrkarten beizufügen. Bei dem Schülerticket Hessen als eTicket ist es ausreichend den Nachweis für den Jahrespreis vorzulegen. Dazu fügen Sie bitte entweder eine Kopie des Schreibens über die Höhe der monatlichen Abbuchungen bzw. bei Einmalzahlung die Kopie der Rechnung bei. Ersatzweise können auch Kopien der Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen eingereicht werden.


Antrag A: Übernahme der Beförderungskosten für Schüler der allgemeinbildenden Schulen und Förderschuelen

Den Antrag ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und in der jeweiligen Schule abgeben.


Antrag B: Übernahme der Beförderungskosten für Berufsschüler

Den Antrag ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und in der jeweiligen Schule abgeben.


Antrag P: Fahrtkostenerstattung fürs Betriebspraktikum

Den Antrag ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und in der jeweiligen Schule abgeben.


Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)