Gesamtbericht nach EU-VO 1370/2007
In der Verordnung 1370/2007 hat die Europäische Union rechtliche Festlegungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die ÖPNV-Aufgabenträger an Verkehrs- unternehmen zur Erbringung von Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personenverkehr getroffen. Eine dieser Festlegungen regelt, dass die Aufgabenträger jährlich einen Gesamtbericht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich vergebenen Aufträge zur Erbringung von Verkehrsleistungen veröffentlichen müssen.
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