Besondere Beförderungs- und Tarifbestimmungen für ALT- und Kleinbusfahrten der VGO

Besondere Beförderungs- und Tarifbestimmungen für ALT- und Kleinbusfahrten im Landkreis Gießen, im Vogelsbergkreis und im Wetteraukreis

Die Verkehre von Anruf-Linien-Taxi (ALT) und Kleinbussen (KB) stellen eine besondere Bedienungsform dar. Sie wurden eingerichtet, um auf schwach nachgefragten Strecken, auf denen eine Bedienung mit Standardlinienbussen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen ist, ein ÖPNV-Angebot bereitzuhalten. Bei ALT-Verkehren handelt es sich um sogenannte flexible Bedienformen, d.h. Haltestellen ohne Einstiegs- oder Ausstiegswunsch müssen nicht angefahren werden. Dies kann bedeuten, dass die Fahrt nicht genau wie im Fahrplan dargestellt (Fahrweg und Fahrzeiten) durchgeführt wird. Umstiege zwischen ALT und anderen Verkehrsmitteln des ÖPNV werden bei entsprechender Anmeldung aber nach Möglichkeit sichergestellt.

Die Beförderung im ALT und Kleinbus ist grundsätzlich auf acht Personen pro Fahrt begrenzt.

Für ALT- und Kleinbusfahrten gelten im Landkreis Gießen, im Vogelsbergkreis und im Wetteraukreis ergänzend zu den Beförderungs- und Tarifbestimmungen des RMV folgende Regelungen:

  1. ALT-Fahrten werden ausschließlich auf vorherige Anforderung durchgeführt. Die Anforderung kann telefonisch oder mündlich beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgen. Rufnummer und spätester Zeitpunkt für eine telefonische Anforderung werden im jeweiligen Fahrplan veröffentlicht. Kleinbusfahrten verkehren nach Fahrplan ohne Anmeldung.
  2. Die Innerortsbedienung ist im ALT-Verkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Eventuelle Ausnahmen zu dieser Regelung werden direkt im jeweiligen Fahrplan veröffentlicht.
  3. Gruppenfahrten von mehr als acht Personen müssen im ALT oder Kleinbus spätestens vier Arbeitstage (d. h. Montag bis Freitag, nicht an Feiertagen) vor Fahrtbeginn angemeldet werden. Die Entscheidung über die Durchführung der Fahrt liegt bei der VGO.
  4. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, bedürfen laut StVO einer geeigneten Rückhalteeinrichtung. Bitte informieren Sie rechtzeitig das jeweilige ALT-Unternehmen bzw. bei Kleinbusfahrten die VGO, wenn Sie eine solche Rückhalteeinrichtung benötigen.
  5. Fahrgäste mit Rollstühlen sollten ihren Fahrtwunsch nach Möglichkeit bereits zwei Tage vorher anmelden. Für die Mitnahme ist in jedem Fall die ausdrückliche Bestätigung des Verkehrsunternehmens erforderlich.
  6. Fahrräder, Kinderwagen sowie größere Gepäckstücke werden nicht mitgenommen, es sei denn, dass dies ausdrücklich vom Verkehrsunternehmen zugesagt wurde.
  7. Im ALT werden nur angemeldete Fahrgäste befördert. Das Fahrpersonal kann Ausnahmen, die im Rahmen der freien Plätze möglich sind, zulassen.
  8. Die Bedienung erfolgt grundsätzlich von Haltestelle zu Haltestelle der ausgewiesenen Linie.
  9. Es gilt der RMV-Tarif. Einzelfahrkarten, und im eingeschränkten Maße auch Zeitkarten, sind beim Fahrpersonal erhältlich.

Stand: 10.12.2023

 


Download der Beförderungsbestimmungen

Stand: 10.12.2023