AGB RMVplus
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der RMVplus-App und der RMV-Mobilitätsplattform (im Folgenden RMVplus)
Gültig seit: 09.04.2026
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung der smartphonebasierten RMVplus-App, die zudem Zugang zu der Mobilitätsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ermöglicht. Über die Mobilitätsplattform in RMVplus können Mobilitätsleistungen dritter Mobilitätsanbieter (im Folgenden "MA" genannt), wie Buchung und Nutzung verschiedener Verkehrsmittel dieser MA, in Anspruch genommen werden. Schwerpunkt der Angebote ist das Gebiet des RMV. Soweit MA Angebote in anderen Regionen Deutschlands über die Mobilitätsplattform des RMV freigeben, können diese wie Angebote auf dem Gebiet des RMV genutzt werden. Daneben verfügt die RMVplus-App über weitere Funktionen wie zum Beispiel die Anzeige von reisebegleitenden Informationen unter Verwendung der Standortinformationen bzw. der Eingaben des Nutzers. Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 7, 65719 Hofheim am Taunus, (in diesen AGB "RMV" genannt) stellt dabei die RMVplus-App kostenlos zur Verfügung und vermittelt die Mobilitätsleistungen, die von den MA im eigenen Namen angeboten werden.
1.2 Vertragspartner für die Buchung und Nutzung der Mobilitätsleistungen ist der jeweilige MA mit dem der Nutzer einen Vertrag schließt und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen er zustimmen muss. Der MA handelt insoweit im eigenen Namen. Eine Überprüfung der Daten zu den Mobilitätsleistungen der MA durch den RMV findet nicht statt, so dass der RMV keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen kann.
Hinsichtlich der Bereitstellung aller übrigen Funktionen von RMVplus handelt der RMV im eigenen Namen. Soweit in RMVplus auch Inhalte von MA angezeigt werden (z.B. Rechnungen), werden diese klar als solche gekennzeichnet. Für diese Inhalte sind die jeweiligen MA verantwortlich.
1.3 Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MA bedienen sich die MA bei einer Buchung über die RMVplus zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch "LOGPAY"). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Mobilitätsleistungen erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
2. Gebrauchsüberlassungsvertrag / Geschuldete Verfügbarkeit
2.1 Für die Nutzung von RMVplus ist das Herunterladen und Installieren der RMVplus-App für iOS oder Android auf ein Smartphone erforderlich. Die RMVplus-App kann im jeweiligen Umfang der Vorhaltung durch den RMV (siehe Ziffer 2.2) über die gängigen Download-Plattformen (z. B. Google Play Store, Apple App Store) heruntergeladen und genutzt werden. Mit der Bestätigung zum Download der RMVplus-App schließt der Nutzer einen Gebrauchsüberlassungsvertrag mit dem RMV ab.
Um RMVplus nutzen zu können, muss zum Zeitpunkt der Ausgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem verwendeten Endgerät die jeweils aktuellste oder eine der vorangegangenen letzten drei Hauptversionen der Betriebssysteme iOS oder Android aufgespielt sein.
Jede von den Nutzungsbedingungen abweichende sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der RMVplus-App ist nicht gestattet. Insoweit ist der Nutzer auch nicht berechtigt, das ihm an dem in der RMVplus-App inkludierten Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
Der Nutzer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages der RMVplus-App berechtigt, die Services und die Mobilitätsplattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Die RMVplus-App wird dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Nutzer jedoch durch das erforderliche Herunterladen der RMVplus-App entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Nutzers mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.
2.2 Der RMV schuldet die über die RMVplus-App bereitgestellten
- Services
und den - Zugang zur Mobilitätsplattform sowie die Vermittlung des Mobilitätsbudgets
nur im Rahmen der vom RMV jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit. Wir erbringen unsere Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Ausfallzeiten von regelmäßiger oder sporadischer Wartung sind hierin eingeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen sind.
3. Information über die Mobilitätsleistungen und Festlegung der Fahrtrelation
3.1 Nutzer können sich in der RMVplus-App durch Anklicken der Karte alle von den MA freigeschalteten Mobilitätsangebote ansehen. Durch Auswahl des jeweiligen Angebotes erhält der Nutzer weitere Informationen und kann bei Bedarf den Buchungsprozess auslösen.
Hat der Nutzer die GPS-Funktion ausgeschaltet, wird sein Standort nicht angezeigt. Er hat jetzt die Möglichkeit, die Karte händisch zu verändern und den Kartenausschnitt individuell anzupassen, oder er kann in der Karte einen konkreten Ort eingeben und suchen. Für den gewählten Bereich werden ihm alle verfügbaren Mobilitätsleistungen angezeigt, und zwar entweder in der Karte oder sortiert nach Entfernung in der Listenansicht.
Hat der Nutzer die GPS-Funktion in seinem mobilen Endgerät freigeschaltet, zeigt die Karte die eigene Position und alle in der Umgebung verfügbaren Mobilitätsleistungen an.
3.2 Nutzer können sich in der RMVplus-App in der Verbindungsauskunft über eine bestimmte Strecke (vom Start zum Ziel) und einen bestimmten Zeitpunkt (Abfahrts- oder Ankunftszeit) zu Mobilitätsleistungen informieren.
Und zwar:
3.2.1 Durch Eingabe der Relation in die Verbindungsauskunft und Zuschaltung der vom Nutzer getroffenen Wahl aus den in den im Menü angebotenen Mobilitätsleistungen, werden dem Nutzer die für ihn passenden Verbindungen dargestellt. Bei der Berechnung der Verbindungsauskunft werden die Bediengebiete des MA berücksichtigt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Verbindungen nach Abfahrtszeit, Ankunftszeit oder der Dauer (Fahrzeit) zu filtern.
3.2.2 Durch Auswahl einer der angebotenen Verbindungen kann der Nutzer sich über sämtliche Details dieser Verbindung informieren. Die in der Verbindungsauskunft berechneten und angezeigten Informationen für Mobilitätsleistungen zu Fahrstrecken und Zeiten können im Einzelfall abweichen, da sich die tatsächlich zurückgelegte Fahrstrecke von der berechneten unterscheiden kann.
3.3 Nutzer können sich in der RMVplus-App mit Betätigung des Buttons "Fahrzeug scannen" den integrierten QR-Code-Scanner aufrufen. Mit erfolgreichem Auslesen des QR-Codes am Fahrzeug erhält der Nutzer weitere Informationen und kann bei Bedarf den Buchungsprozess auslösen.
3.4. Soweit sich der Nutzer Informationen zu Mobilitätsleistungen abgerufen bzw. gespeichert hat, hat er dafür Sorge zu tragen, die angezeigten Daten bei Antritt der Reise auf Aktualität zu prüfen, da sich die Informationen aus der Verbindungsauskunft oder die angezeigten Mobilitätsleistungen in der Karte laufend verändern können. Insbesondere ist es möglich, dass eine zunächst angezeigte Mobilitätsleistung bei Ankunft am Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist, soweit der Nutzer diese Mobilitätsleistung nicht im Voraus gebucht hat. Mit Auswahl einer der Mobilitätsleistungen hat der Nutzer die Möglichkeit, die Leistung – soweit angeboten – zu buchen (siehe unten Ziff. 7) und damit sicherzustellen, dass das ausgewählte Fahrzeug bei Ankunft vorhanden ist. Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, seine Verbindung auf etwaige Veränderungen hin (z.B. Transport von Gepäck, Kinderwagen, etc.) zu überprüfen und eventuell anzupassen.
4. Bereitstellung von reisebegleitenden Informationen
4.1 Integraler Bestandteil der RMVplus-App ist die Anzeige reisebegleitender Informationen bei der Verwendung durch den Nutzer. Grundlage der Anzeige solcher Informationen sind die bei der Nutzung der RMVplus-App entstehenden Informationen über das Nutzungsverhalten, insbesondere über die Eingabe zu geplanten und tatsächlich angetretenen Reisen. Ferner kann der Nutzer durch die freiwillige Teilnahme an Umfragen zur Personalisierung ausgespielter Informationen beitragen.
4.2 Voraussetzung für eine vollumfängliche Nutzung von RMVplus ist die Freigabe der Standortdaten während der Nutzung. Näheres ergibt sich aus der zugehörigen Datenschutzerklärung, welche dem jeweiligen Nutzer vor dem Beginn der Nutzung der RMVplus-App zugänglich gemacht wird.
4.3 Bei den bereitgestellten reisebegleitenden Informationen handelt es sich sowohl um redaktionell ausgewählte wie auch zum Teil von Dritten bereitgestellte Informationen und Werbemittel. Der RMV wird werbliche Informationen und Informationen Dritter als solche eindeutig kennzeichnen (z.B. "Anzeige"). Der RMV ist darum bemüht, den Nutzern möglichst interessante und hilfreiche Informationen bereitzustellen. Der Nutzer kann die Einblendung solcher Informationen gegebenenfalls durch die Betätigung einer hierfür vorgesehenen und eindeutig erkennbaren Schaltfläche dauerhaft bzw. bezogen auf die jeweilige Kampagne unterbinden.
4.4 Dem Nutzer erwächst durch die Nutzung der RMVplus-App kein Anspruch auf die Bereitstellung (bestimmter) reisebegleitender Informationen. Der RMV behält sich ausdrücklich vor, diese Funktion ohne weitere Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren.
4.5 Der RMV übernimmt vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsbestimmungen (Zi. 11) keine Gewähr für die Richtigkeit der bereitgestellten reisebegleitenden Informationen. Soweit Dritte für ausgespielte reisebegleitende Informationen verantwortlich sind, erwachsen dem Nutzer vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsbestimmungen keinerlei Ansprüche gegenüber dem RMV. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit den eingeblendeten Werbemitteln Auslobungen oder andere Leistungsversprechen Dritter verbunden sind (z.B. Gutscheine, Sonderangebote o.ä.).
5. Mobilitätsplattform – Registrierung und Hinterlegung Zahlungsmittel
5.1 Für die Vermittlung der Mobilitätsleistungen der MA via RMVplus-App ist zunächst eine Registrierung in der RMVplus-App erforderlich. Hierfür muss der Nutzer folgende Daten an den RMV übermitteln:
- E-Mail-Adresse
- Passwort
5.2 Für die Buchung einer Mobilitätsleistung muss der Nutzer ein Zahlungsmittel hinterlegen. Dazu muss der Nutzer unter dem Menüpunkt "Mein Profil" über den Button "Profil ändern" folgende Daten zusätzlich an den RMV übermitteln:
- Anrede, Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift, Wohnort
- Telefonnummer
Anschließend hat der Nutzer aus der Liste der angebotenen Zahlungsmittel das für ihn passende Zahlungsmittel auszuwählen. Alle Zahlmittel stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
Nach Auswahl des Zahlungsmittels (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte, PayPal) wird dem Nutzer zur Kontrolle eine Übersicht seiner angegebenen und ausgewählten Daten angezeigt. Durch Klicken des Buttons "Fortfahren" wird der Nutzer auf die Seite von LOGPAY geführt und seine bis dahin in der RMVplus-App angegebenen Daten werden an LOGPAY übertragen. Nun muss der Nutzer die zum Zahlungsmittel gehörenden Zahlungsdaten angeben. Mit Betätigung des Buttons "Zahlart speichern" werden die Daten bei LOGPAY gespeichert und der Nutzer gelangt zurück in die RMVplus-App, wo er in der Zahlungsmittelübersicht die bei LOGPAY hinterlegten Daten in einer anonymisierten Form sehen kann. Über den Pfeil "Zurück" gelangt der Nutzer auf die Seite "Mein Profil" und kann von dort über den Menüpunkt "Erkunden" zur Verbindungsauskunft gelangen und bei Bedarf seinen individuellen Buchungsprozess starten.
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine personenbezogenen Daten auf der Seite "Mein Profil" aktuell zu halten. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und geheim zu halten. Der Nutzer hat den RMV umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten zu RMVplus vorliegt. Jeder Nutzer trägt die verschuldensunabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.
5.4 Möchte der Nutzer ein Zahlungsmittel löschen kann er dies durch Anklicken des Bleistifts auf der Seite "Zahlungsmittel" ausführen.
Möchte der Nutzer ein neues Zahlungsmittel hinterlegen muss er dies zunächst auswählen und die zum Zahlungsmittel gehörenden Zahlungsdaten auf der Seite von LOGPAY angeben.
Konsequenzen, die sich daraus ergeben, dass der Nutzer Änderungen nicht umgehend vorgenommen hat, gehen ausschließlich zu Lasten des Nutzers.
6. Verifikation von Unterlagen bei Auswahl von Carsharing Angeboten
6.1. Die Nutzung von Carsharing Angeboten über die RMVplus-App steht nur Personen offen, die mindestens 18 Jahre alt sind und über einen gültigen Personalausweis sowie einen gültigen Führerschein der Führerscheinklasse B (Unterlagen) verfügen. Ohne Verifikation dieser Informationen ist eine Nutzung der Carsharing Angebote über die RMVplus-App nicht möglich. Um über die RMVplus-App Zugang zur Identitätsprüfung zu erhalten, muss der Nutzer in der RMVplus-App registriert und eingeloggt sein (siehe Ziff. 5).
6.2. Zur Verifikation der Unterlagen wird über die RMVplus-App ein Zugang zu der App "Nect Wallet" für Identitätsprüfungen vermittelt. Voraussetzung ist daher, dass der Nutzer sich zunächst die App "Nect Wallet" zusätzlich herunterlädt und auf seinem Gerät installiert. Anbieter der App "Nect Wallet" ist die Nect GmbH, Großer Burstah 21, 20457 Hamburg (nachfolgend: "Nect").
6.3. Jedem Nutzer steht unter dem Menüpunkt "Mein Profil" in der RMVplus-App die Auswahloption "Unterlagen" zur Verfügung. Wählt der Nutzer diese Option aus, wird ihm angezeigt, ob er bereits Unterlagen in der RMVplus-App hinterlegt hat und ob diese verifiziert worden sind. Die Dokumentenprüfung wird durch Nect durchgeführt und der Nutzer akzeptiert durch Anklicken einer der angezeigten Schaltflächen die über diesen Schaltflächen verlinkten Datenschutzbestimmungen von Nect.
Wählt der Nutzer die Schaltfläche "Nect besuchen" oder "Verifikation starten" aus, öffnet sich die App "Nect Wallet". Hat der Nutzer die App "Nect Wallet" noch nicht auf seinem Endgerät installiert, wird er auf die entsprechende Seite des App-Stores weitergeleitet, um die App "Nect Wallet" zusätzlich zur RMVplus-App herunterladen zu können. Für den Inhalt der Website von Nect, sowie die Inhalte der App "Nect Wallet" ist Nect verantwortlich.
6.4. Die folgenden Verifikationsschritte finden innerhalb der App "Nect Wallet" statt:
6.4.1. Schritt 1: Nach dem Start des Verifikationsprozesses werden dem Nutzer zunächst die zur Verifikation zugelassenen Dokumente angezeigt. Dies umfasst zum aktuellen Zeitpunkt Ausweisdokumente mit NFC-Funktion, Personalausweise aus Deutschland, Polen, Spanien, Ungarn, der Ukraine, Rumänien und Griechenland, sowie deutsche Aufenthaltstitel und alle Reisepässe. Der Nutzer bestätigt dies durch Auswahl einer entsprechenden Schaltfläche.
6.4.2. Schritt 2: Dem Nutzer werden weitere Informationen zur Verifikation der Dokumente zur Verfügung gestellt. Der Nutzer bestätigt dies durch die Auswahl einer entsprechenden Schaltfläche.
6.4.3. Schritt 3: Der Nutzer gibt gegenüber Nect eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ab, bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise von Nect und willigt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nect ein. Dies erfolgt durch die Auswahl einer entsprechenden Schaltfläche durch den Nutzer.
6.4.4. Schritt 4: Der Verifikationsprozess wird in Verantwortung von Nect durchgeführt. Die genaue Ausgestaltung des Prozesses hängt vom zu verifizierenden Dokument ab.
6.4.5. Schritt 5: Nach Durchführung des Verifikationsprozesses wird der Nutzer über dessen Erfolg informiert. Nach erfolgreicher Durchführung wird der Nutzer durch die Auswahl einer entsprechenden Schaltfläche zurück in die RMVplus-App geleitet.
6.5. Ohne erfolgreiche Durchführung des Verifikationsprozesses bei Nect ist die Nutzung der Carsharing Angebote über die RMVplus-App nicht möglich. Ansprechpartner im Falle technischer Probleme im Verifikationsprozess ist Nect (vgl. Ziff. 14).
6.6. Nach erfolgreicher Durchführung des Verifikationsprozesses sind die verifizierten Dokumente in der RMVplus-App hinterlegt und können für die Nutzung von Carsharing Angeboten verwendet werden.
6.7. Der Nutzer ist im Hinblick auf die Nutzung von Carsharing Angeboten verpflichtet, im Falle der Änderung von relevanten Daten oder Dokumenten eine erneute Verifikation über Nect durchzuführen. Konsequenzen, die sich daraus ergeben, dass der Nutzer Änderungen nicht umgehend vorgenommen hat, gehen ausschließlich zu Lasten des Nutzers.
6.8 Bei Störungen die nach Betätigung der Schaltfläche „Verifikation starten“ eintreten, hat der Kunde sich mit Nect (siehe Ziff. 14) in Verbindung zu setzen.
7. Buchung/ Nutzung der Mobilitätsleistungen und Weiterleitung zum Fahrkartenkauf
7.1. Um eine Buchung von Mobilitätsleistungen vornehmen zu können, muss der Nutzer in der RMVplus-App registriert und eingeloggt sein. Ist der Nutzer nicht in der RMVplus-App registriert (siehe Ziff. 4) oder aktuell nicht eingeloggt, wird er vor der Buchung hierzu aufgefordert.
Ist für die Vermittlung einer Mobilitätsleistung das Freischalten der GPS-Funktion erforderlich und dies seitens des Nutzers noch nicht erfolgt, erhält der Nutzer eine Information (Pop-up), die ihn zur Freischaltung der Funktion auffordert.
7.2. Für die Buchung von Mobilitätsleistungen stehen die oben unter Ziff. 3 beschriebenen Wege zur Verfügung
7.2.1 Wählt der Nutzer auf der Karte eine Mobilitätsleistung aus, kann er durch anschließende Betätigung des Buttons "Buchen" den Buchungsprozess einleiten.
7.2.2 Hat der Nutzer eine konkrete Relation gewählt, kann er den Buchungsprozess durch Betätigung des Buttons "Zum Angebot" beginnen.
7.2.3 Hat der Nutzer den QR-Code am Fahrzeug gescannt erhält er die zum Fahrzeug passenden Informationen und kann durch anschließende Betätigung des Buttons "Buchen" den Buchungsprozess einleiten.
7.3. Mit Betätigung des die Buchung startenden Buttons gelangt der Nutzer in die vertragliche Sphäre des MA, dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen er lesen und denen er zusätzlich zustimmen muss, bevor die Buchung abgeschlossen werden kann. Mit Zustimmung werden die Daten des Nutzers aus RMVplus an den MA übertragen und er erhält eine Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung wird in der RMVplus-App unter dem Menüpunkt "Buchungen" durch den MA hinterlegt und kann vom Nutzer dort abgerufen werden, sobald sie eingestellt wurde. Mit Freigabe des Fahrzeugs ist die Buchung rechtlich bindend, soweit sich nicht aus den AGB des MA etwas anderes ergibt.
7.4. Sind mit Betätigung des Buttons "Buchen" nicht alle Eingabeanforderungen seitens des Nutzers erfüllt, wird er aufgefordert die fehlenden Daten einzugeben. Ist zum Zeitpunkt der Buchung eine Vorauthorisierung des geschätzten Nutzungsbetrages nicht möglich (siehe Ziff. 8), kann die Buchung nicht abgeschlossen werden.
7.5 Der Nutzer kann rechtlich verbindlich gebuchte Mobilitätsleistungen entweder in der RMVplus-App zur Nutzung öffnen oder in ausgewählten Fällen durch Scannen des QR-Codes am Fahrzeug oder über einen Zahlencode, der im Buchungsmenü in der RMVplus-App vom MA bereitgestellt wird, das Fahrzeug öffnen.
7.6 Der MA ist während des Buchungsprozesses und während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs in allen die Mobilitätsleistung betreffenden Fragen der Ansprechpartner des Nutzers. Der Nutzer kann u.a. über die RMVplus-App (Servicemenü) den Kundenservice des MA telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Kosten für das Telefonat richten sich nach dem jeweils vom Nutzer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag und sind vom Nutzer zu tragen. Anfragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs über das Kontaktformular des RMV eingereicht werden, werden direkt an den MA weitergeleitet.
7.7 Möchte der Nutzer eine RMV-Fahrkarte zu einer gewählten Verbindung kaufen, muss er den Button "Zum Ticketkauf in RMVgo" betätigen und wird hierdurch zur RMVgo-App umgeleitet. Soweit der Nutzer die RMVgo-App noch nicht heruntergeladen hat, wird er zum Herunterladen aufgefordert. In der RMVgo-App muss er sich für den Fahrkartenkauf zunächst bei "meinRMV" registrieren und wird dann an den Fahrkartenverkäufer die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms), Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main weitergeleitet.
7.8. Stornierung und Änderung von Mobilitätsleistungen
Die Stornierung und Änderung einer Buchung durch den Nutzer richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen MA, denen der Nutzer zugestimmt hat. Der Nutzer ist insoweit verpflichtet, sich über die Stornierungsbedingungen und etwaige Stornokosten zu informieren.
8. Abrechnung und Zahlung von Mobilitätsleistungen
8.1. Wird die Nutzung der Mobilitätsleistung vertragsgemäß beendet, erstellt der MA die Rechnung und stellt diese dem Nutzer in der RMVplus-App unter dem Menüpunkt "Buchungen" zur Verfügung. Gleichzeitig wird die Rechnung vom MA an LOGPAY übermittelt, die den Rechnungsbetrag über das angegebene Zahlungsmittel für den MA einzieht. Vertragsgemäße Stornierungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
8.2. Für die Zahlung der gebuchten Fahrten gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen.
Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- Zahlung per PayPal
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen.
8.3 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich (siehe Ziff. 5).Mit der Eingabe der Zahlmitteldaten und Aktivierung des Button "Zahlart speichern" und Betätigung des Optin "Ich erteile das SEPA-Lastschriftmandat" ermächtigt der Nutzer LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann, sofern diese zu Unrecht eingezogen wurden. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular auf der Seite von LOGPAY einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt auf elektronischem Wege.
Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY behält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
8.4 Zahlung per Kreditkarte
Während des Buchungsvorgangs werden in einer über die RMVplus-App aufgerufenen LOGPAY-Seite die folgenden Daten durch den Nutzer eingegeben und erfasst:
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard, American Express)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
Das System der LOGPAY überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenanbieters. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung der Kreditkarte vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.
Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht vollständig fest, wird ein Betrag auf der Kreditkarte des Nutzers vorautorisiert. Für die einzelnen Mobilitätsangebote sind folgende Vorautorisierungsbeträge festgelegt:
- flux Carsharing/Mobileeee 60 Euro
- Dott 25 Euro
- Call a Bike 15 Euro
- nextbike 10 Euro
- flux Bikesharing/nextbike 10 Euro
Steht zum Zeitpunkt der Buchung fest, dass die Höhe der Forderung höher als der jeweils festgelegte Vorautorisierungsbetrag sein wird, errechnet sich der Vorautorisierungsbetrag aus der feststehenden Höhe der Forderung plus einem Anteil von 20% dieses Betrages. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige vorautorisierte Betrag wieder freigegeben. Das Buchungsangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Vorautorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
Sofern der Kreditkartenanbieter des Nutzers das in der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) vorgesehene Verfahren unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung.
Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkartenanbieters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
8.5 Einzug der Forderung
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Abschluss der Nutzung. Die Belastung des Kontos des Nutzers ist abhängig von dem zwischen dem Nutzer und dem Zahlungsdienstleister geschlossenen Vertrag. Die Übersicht über die getätigten Buchungen (nachfolgend auch "Umsatzübersicht") enthält Einzelbuchungsnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Menüpunkt "Buchungen" in der RMVplus-App und nur vom registrierten Nutzern einsehbar und abrufbar.
8.6 Zahlung per PayPal
Wählt der Nutzer PayPal als Zahlungsmittel aus, wird er auf die Seite von PayPal weitergeleitet. Als nicht-registrierter Nutzer kann er sich dort registrieren. Loggt sich der Nutzer nach der Registrierung ein muss der Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal und der Abbuchungsvereinbarung ("Billing Agreement") von LOGPAY zustimmen, sodass der PayPal-Account des Nutzers mit den begründeten Forderungen belastet werden kann.
Das Buchungsangebot des eingeloggten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Vorautorisierung seines PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt werden kann. Der Nutzer erhält insoweit entweder eine Bestätigung oder eine Ablehnung.
Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht vollständig fest, wird ein Betrag auf dem PayPal-Account des Nutzers vorautorisiert. Für die einzelnen Mobilitätsangebote sind folgende Vorautorisierungsbeträge festgelegt:
- flux Carsharing/Mobileeee 60 Euro
- Dott 25 Euro
- Call a Bike 15 Euro
- nextbike 10 Euro
- flux Bikesharing/nextbike 10 Euro
Steht zum Zeitpunkt der Buchung fest, dass die Höhe der Forderung höher als der jeweils festgelegte Vorautorisierungsbetrag sein wird, errechnet sich der Vorautorisierungsbetrag aus der feststehenden Höhe der Forderung plus einem Anteil von 20% dieses Betrages. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal-Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der Betrag an LOGPAY weitergeleitet. Der übrige vorautorisierte Betrag wird wieder freigegeben. Das Buchungsangebot des Nutzers kann nur angenommen werden, wenn die Vorautorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den vorautorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
9. Gutscheine
9.1 Der RMV gibt in unregelmäßigen Abständen und im Einklang mit den Unternehmensinteressen unentgeltlich Gutscheine aus. Die Gutscheine können nicht käuflich erworben werden.
9.2 Die Gutscheine werden entweder in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Gutscheine werden in Zeitungen, Flyern oder vergleichbaren Printprodukten abgedruckt oder über verschiedene Kanäle in elektronischer Form übermittelt.
9.3 Die Gutscheine enthalten einen Code. Der Code besteht aus Buchstaben und/oder Zahlen und dient der Identifizierung eines mit einem Code verknüpften Angebots.
9.4 Der Gutschein bezeichnet entweder einen konkreten Eurowert oder einen Prozentsatz, der innerhalb eines festgelegten Zeitraums und bezogen auf ein konkretes Produkt/eine konkrete Produktgruppe zur Anrechnung gebracht werden kann. Durch Eingabe des Codes wird der durch den Kunden zu zahlende Gesamtpreis des jeweiligen Buchungsvorgangs reduziert. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
9.5 Der Gutschein ist nur in dem angegebenen Zeitraum und nur von in der RMVplus-App registrierten Nutzern einlösbar.
9.6 Ein Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Für jeden Buchungsvorgang kann nur ein Code verwendet werden. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Buchungsvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich. Der Code verfällt mit Absendung der Bestellung (Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig starten“). Überschüssige Beträge vom Wert des Codes verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit, eine Speicherung oder eine Auszahlung von Restwerten erfolgt nicht. Bei Stornierung einer Buchung wird der eingelöste Gutschein nicht erstattet.
9.7 Mit Abschluss der Buchung erklären Sie Ihre Einwilligung, dass der RMV und der MA des mit dem Code verknüpften Angebotes Ihre in der RMVplus-App hinterlegten personenbezogenen Daten mit dem Gutschein verknüpfen und die aktuelle Gutschein-Aktion auswerten dürfen. Die Informationen werden ausschließlich zu dem beschriebenen Zweck verwendet und nicht an sonstige Dritte weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Verknüpfung Ihrer Daten und die Auswertung der Aktion bereits mit Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig starten“ erfolgt und abgeschlossen ist.
9.8 Der Weiterverkauf von Gutscheinen sowie sonstige Manipulationen an oder mit diesen sind ausdrücklich untersagt und werden gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. Für nachgewiesene Fälle von Missbrauch behält sich der RMV den Ausschluss des Nutzers von weiteren Rabattaktionen vor.
10. Nutzung des Mobilitätsbudgets des Anbieters MOBIKO GmbH
10.1 Über die RMVplus-App wird der Zugang zum Mobilitätsbudget des Anbieters MOBIKO GmbH, Zielstattstraße 19, 81379 München (nachfolgend: "MOBIKO") vermittelt. Die Nutzung des Mobilitätsbudgets ist nur für Nutzer möglich, denen von ihrem Arbeitgeber ein Mobilitätsbudget des Anbieters MOBIKO zur Verfügung gestellt wird ("Nutzer des Mobilitätsbudgets"). Nutzer des Mobilitätsbudgets können Ausgaben in der RMVplus-App einreichen, um sich diese von MOBIKO erstatten zu lassen. Welche Mobilitätsleistungen vom Nutzer gegen das Mobilitätsbudget verrechnet werden können, hängt von der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber des Nutzers und MOBIKO ab. Der Nutzer des Mobilitätsbudgets verpflichtet sich, nur solche Belege über die RMVplus-App einzureichen, die für das jeweilige Mobilitätsbudget erstattungsfähig sind. Der Nutzer des Mobilitätsbudgets wird die Belege vor der Einreichung sorgfältig unter diesem Gesichtspunkt prüfen.
10.2 Um über die RMVplus-App Zugang zum Mobilitätsbudget zu erhalten, muss der Nutzer des Mobilitätsbudgets in der RMVplus-App registriert und eingeloggt sein. Ist der Nutzer des Mobilitätsbudgets nicht in der RMVplus-App registriert (siehe Ziff. 5) oder aktuell nicht eingeloggt, wird er hierzu systemseitig aufgefordert.
10.3. Jedem Nutzer wird unter dem Menüpunkt "Mein Profil" in der RMVplus-App die Auswahloption "Mein Mobilitätsbudget" angezeigt. Wählt der Nutzer diese Option aus, wird er auf die externe Anmeldeseite von MOBIKO weitergeleitet. Für den Inhalt der Anmeldeseite ist MOBIKO verantwortlich (vgl. Ziff. 1.2). Der Nutzer des Mobilitätsbudgets muss sich nun direkt bei MOBIKO registrieren oder soweit er bereits bei MOBIKO registriert ist, direkt bei MOBIKO einloggen. Insoweit gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von MOBIKO.
10.4. Die Einreichung von Ausgaben erfolgt in sechs Schritten:
10.4.1. Schritt 1: Nach dem Login wird das für den Nutzer verfügbare Mobilitätsbudget (Geldbetrag) angezeigt.
10.4.2. Schritt 2: Über das farblich unterlegte "+" kann der Nutzer eine Auswahl zwischen den Optionen "Privatfahrt" oder "Arbeitsweg" treffen und die Mobilitätsleistung wählen, deren Kosten er gegen das Mobilitätsbudget verrechnen kann.
10.4.3 Schritt 3: Im nächsten Schritt stellt der Nutzer des Mobilitätsbudgets unter dem Menüpunkt "Beleg hochladen" den jeweiligen Beleg für die neue Ausgabe zur Verfügung. In der RMVplus-App wird angezeigt, welche Dateiformate und -größen unterstützt werden. Es können nacheinander mehrere Dateien hochgeladen werden. Die hochgeladenen Dateien werden dem Nutzer des Mobilitätsbudgets in einer Übersicht angezeigt.
10.4.4. Schritt 4: Unter dem Menüpunkt "Betrag" gibt der Nutzer des Mobilitätsbudgets sodann den Betrag des Belegs in Euro ein und wählt das passende Rechnungsdatum aus.
10.5. Nur wenn der Nutzer des Mobilitätsbudgets die unter Ziff. 10.4 genannten Schritte 1 – 4 erfolgreich durchlaufen hat und ihm die Bestätigung angezeigt wird, wurde der Beleg ordnungsgemäß eingereicht.
Alternativ kann der Nutzer bei der Buchung einer Mobilitätsleistung in der RMVplus-App unter dem Menüpunkt „Mobilitätsbudget“ auswählen, dass Rechnungen automatisch auch an MOBIKO gesendet werden sollen und gleichzeitig eine Auswahl zwischen den Optionen "Privatfahrt" oder "Arbeitsweg" treffen. Für die Nutzung der Funktion muss eine Verknüpfung zum MOBIKO-Konto des Nutzers des Mobilitätsbudgets eingerichtet sein. Eine zusätzliche Einreichung der Ausgabe entsprechend Ziffn. 10.4.2 und 10.4.3 ist nicht erforderlich.
10.6 Der RMV leitet die in RMVplus hinterlegten Zahlungsbelege an MOBIKO weiter. Der RMV ist zur Gewährleistung oder Einhaltung einer bestimmten Verfügbarkeit der diesbezüglichen Funktionen der RMVplus-App nicht verpflichtet.
10.7 Die finale Prüfung und Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit einer Mobilitätsleistung liegt im Verantwortungsbereich von MOBIKO und richtet sich nach den dortigen Nutzungsbedingungen und der Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Der RMV wird nicht als Zahlungsdienstleister für MOBIKO tätig.
10.8 Der RMV verpflichtet sich ausschließlich zur Weiterleitung ordnungsgemäß eingereichter Zahlungsbelege an MOBIKO im Rahmen der üblichen Verfügbarkeit (siehe Ziff. 2.2).
10.9 Bei Störungen während des Einreichungsprozesses, wird eine Fehlermeldung in der RMVplus-App angezeigt. In diesem Fall hat sich der Nutzer des Mobilitätsbudgets unverzüglich mit MOBIKO in Verbindung zu setzen. Die Einreichung ist alternativ über die Website von MOBIKO möglich.
11. Haftung
11.1. Der RMV haftet dem Nutzer gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. In sonstigen Fällen haftet der RMV – soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des RMV vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung des RMV für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen ebenso unberührt, wie die Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verhältnis zu Dritten.
12. Änderungen und Ergänzungen von RMVplus
12.1 Der RMV behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für RMVplus nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programmzusammensetzung, -gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist.
12.2 Der Nutzer wird per E-Mail über Änderungen unverzüglich informiert. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Nutzer erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der RMV bei der Bekanntgabe der Änderung den Nutzern besonders hinweisen. Der Nutzer muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den RMV absenden.
12.3 Ausgenommen von der Möglichkeit des Widerspruchs nach Ziffer 12.2. sind die Daten der Vertragspartner in Ziffer 14. Änderungen zu diesen werden dem Kunden lediglich zur Kenntnis gegeben und werden damit Vertragsbestandteil. Auf diese Folge wird der RMV den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung der bei Nutzung der Services und dem Zugang zur Mobilitätsplattform sowie der Vermittlung des Mobilitätsbudgets vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Es gilt die Datenschutzerklärung unter: https://www.rmv.de/c/de/rechtliche-hinweise/datenschutz/datenschutz-in-der-rmvplus-app
14. Vertragspartner, Kontaktdaten, Kundenservice
14.1. Bei Rückfragen zur Nutzung der RMVplus-App wenden Sie sich bitte an:
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Alte Bleiche 7
65719 Hofheim am Taunus
RMV-Servicetelefon: 069 24248024
Schriftliche Anfragen unter: www.rmv.de/Kundenanliegen
14.2. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte an
LOGPAY Financial Services GmbH
Schwalbacher Straße 72
65760 Eschborn
LOGPAY-Servicetelefon: 06196 8012702
Schriftliche Anfragen unter: mobility@logpay.de
14.3. Bei Rückfragen zu Ihrer Rechnung und Ihren gebuchten Mobilitätsleistungen melden Sie sich bitte bei dem zuständigen MA:
Call a Bike
Deutsche Bahn Connect GmbH
Mainzer Landstraße 169
60327 Frankfurt am Main
E-Mail-Support: rmv@callabike.de
Dott
TIER Mobility SE
c/o Techspace
Lobeckstr. 36-40
10969 Berlin
E-Mail-Support: support@ridedott.com
Hotline-Support: 030 46690493
flux Carsharing
mobileeee® GmbH
Bessie-Coleman-Straße 13
60549 Frankfurt/Main
E-Mail-Support: info@mobileeee.de
Hotline Support: 069 588098999
nextbike und flux Bikesharing
nextbike GmbH
Karl-Heine-Straße 46
04229 Leipzig
Nextbike-Servicetelefon: 030 69205046
Schriftliche Anfragen unter: kundenservice@nextbike.de
14.4. Bei Rückfragen zum Mobilitätsbudget wenden Sie sich bitte an:
MOBIKO
MOBIKO GmbH
Zielstattstraße 19
81379 München
Mobiko-Servicetelefon: 089 21539013
Schriftliche Anfragen unter: info@mobiko.de
14.5. Bei Rückfragen zur Verifikation von Dokumenten bei Carsharing Angeboten wenden Sie sich bitte an:
Nect
Nect GmbH
Großer Burstah 21
20457 Hamburg Germany
Schriftliche Anfragen unter: service@nect.com oder
über das Kontaktformular unter: https://nect.com/support/helpform
15. Datum und Uhrzeit
Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das angezeigte Server-Datum sowie die Server-Zeit von rmv.de ausschlaggebend. Für das Vertragsverhältnis mit den MA gelten die Regelungen der AGB der MA.
16. Rechtswahl/Sprache
Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.
17. Online-Streitbeilegungsplattform
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de
Stand: 01.04.2026