Allgemeine Geschäftsbedingungen für die RMV-Mobilitätsplattform und die Nutzung der App "RMVplus" (im Folgenden "RMVplus")

Gültig ab 01.07.2024 (Stand: 27.06.2024)

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung dersmartphonebasierten App "RMVplus", die Zugang zu Vermittlungsleistungen der Mobilitätsplattform des RMV ermöglicht. Mittels "RMVplus" können Mobilitätsleistungen dritter Mobilitätsanbieter (im Folgenden "MA" genannt), wie Buchung und Nutzung verschiedener Verkehrsmittel dieser MA, im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes in Anspruch genommen werden. Daneben verfügt die App "RMVplus" über weitere Funktionen wie zum Beispiel die Anzeige von reisebegleitenden Informationen z.B. unter Verwendung der Standortinformationen bzw. der Eingaben des Nutzers. Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus, (in diesen AGB "RMV" genannt) stellt dabei die App "RMVplus" zur Verfügung und vermittelt die Mobilitätsleistungen, die von den MA im eigenen Namen angeboten werden.

1.2. Vertragspartner für die Buchung und Nutzung der Mobilitätsleistungen ist der jeweilige MA. Hinsichtlich der Bereitstellung aller übrigen Funktionen von RMVplus handelt der RMV grundsätzlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wobei in deren Rahmen der anderen Funktionen von RMVplus auch Inhalte Dritter angezeigt werden können. Ist dies der Fall, werden diese klar als solche gekennzeichnet. Werden Inhalte Dritter ausgespielt, so sind für deren Inhalte grundsätzlich diese Dritten verantwortlich.

1.3. Die MA bedienen sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch "LOGPAY"). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Mobilitätsleistungen erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

2. Information über die Mobilitätsleistungen und Festlegung der Fahrtrelation

2.1. Nutzer können sich in der App "RMVplus" über die multi-/intermodale Auskunft zu Mobilitätsleistungen auf einer bestimmten Strecke (vom Start zum Ziel) zu einem bestimmten Zeitpunkt (Abfahrts- oder Ankunftszeit) informieren.
Und zwar:

2.1.1. Durch Eingabe der Relation in die Verbindungsauskunft und Zuschaltung der vom Nutzer getroffenen Wahl aus den in den im Menü angebotenen Mobilitätsleistungen. Hier werden dem Nutzer die für ihn passenden Verbindungen dargestellt. Bei der Berechnung der Verbindungsauskunft werden die Bediengebiete des MA berücksichtigt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Verbindungen nach Abfahrtszeit, Ankunftszeit oder der Dauer (Fahrzeit) zu filtern.

2.1.2. Durch Anklicken einer der angebotenen Verbindungen kann der Nutzer sich über sämtliche Details der Verbindung informieren. Die in der Verbindungsauskunft angezeigten Informationen für Mobilitätsleistungen können teilweise auf Schätzungen beruhen, da sich die tatsächlich zurückgelegte Fahrstrecke von der berechneten unterscheiden kann.

2.1.3. Durch Aufrufen der Umgebungskarte im Menü. Hat der Nutzer die GPS-Funktion in seinem mobilen Endgerät freigeschaltet, zeigt die Karte die eigene Position und alle in der Umgebung verfügbaren Mobilitätsleistungen an. Hat der Nutzer die GPS-Funktion ausgeschaltet, wird sein Standort nicht angezeigt. Er hat jetzt die Möglichkeit, die Karte händisch zu verändern und den Kartenausschnitt individuell anzupassen, oder er kann in der Karte einen konkreten Ort eingeben und suchen. Für den gewählten Bereich werden ihm alle verfügbaren Mobilitätsleistungen angezeigt, und zwar entweder in der Karte oder sortiert nach Entfernung in der Listenansicht. Mit Anklicken des Mobilitätsanbieter-Icons erhält der Nutzer detaillierte Informationen.

2.2. Soweit sich der Nutzer Informationen zu Mobilitätsleistungen abgerufen bzw. gespeichert hat, hat er selbst dafür Sorge zu tragen, die angezeigten Daten bei Antritt des Reiseweges auf Aktualität zu prüfen, da sich die Grundlagen der Verbindungsauskunft oder die angezeigten Mobilitätsleistungen in der Karte laufend verändern können. Außerdem ist es möglich, dass eine zunächst angezeigte Mobilitätsleistung bei Ankunft nicht mehr vorhanden ist. Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, seine Verbindung auf etwaige Veränderungen hin (z.B. Gepäck, Kinderwagen, etc.) anzupassen.
Eine Überprüfung der Daten zu diesen Mobilitätsleistungen durch den RMV findet nicht statt, so dass der RMV keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen kann.

2.3. Mit Auswahl einer der Mobilitätsleistungen hat der Nutzer die Möglichkeit, diese Leistung – soweit angeboten – zu buchen (siehe unten Ziff.4) und damit sicherzustellen, dass das seinerseits ausgewählte Fahrzeug bei Ankunft vorhanden ist.

3. Registrierung und Hinterlegung Zahlungsmittel

3.1. Für die Nutzung der Vermittlungsleistungen von "RMVplus" ist zunächst eine Grundregistrierung in der App "RMVplus" erforderlich. Hierfür muss der Nutzer folgende Daten an den RMV übermitteln/ angeben:

  • E-Mail-Adresse
  • Passwort

3.2. Für das Hinterlegen eines Zahlungsmittels muss der Nutzer zusätzlich unter dem Menüpunkt "Mein Profil" über den Button "Profil ändern" folgende Daten an den RMV übermitteln:

  • Anrede, Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift, Wohnort
  • Telefonnummer

3.3. Anschließend hat der Nutzer aus der Liste der angebotenen Zahlungsmittel das für ihn passende Zahlungsmittel auszuwählen. Mit Auswahl des Zahlungsmittels wird dem Nutzer zur Kontrolle eine Übersicht seiner angegebenen und ausgewählten Daten angezeigt. Durch Klicken des Buttons "Fortfahren" wird der Nutzer auf die Seite von LOGPAY geführt. Mit Klicken werden seine bis dahin in "RMVplus" angegebenen Daten (Name und vollständige Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, gewünschte Zahlart) an LOGPAY übertragen und der Nutzer wird aufgefordert, ein Zahlungsmittel auszuwählen und die dazugehörigen Zahlungsdaten zu ergänzen. Mit Betätigung des Buttons "Zahlart speichern" werden die Daten bei LOGPAY gespeichert und der Nutzer gelangt zurück in die "RMVplus" App, wo er in der Zahlungsmittelübersicht die bei LOGPAY hinterlegten Daten in einer anonymisierten Form sehen kann. Von dort kann er über den Menüpunkt "Mein Konto" zur Buchung navigieren.

3.4. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten und erforderliche Änderungen in "RMVplus" bzw. bei LOGPAY direkt selbst vorzunehmen. Konsequenzen, die sich daraus ergeben, dass der Nutzer Änderungen nicht umgehend vorgenommen hat, gehen ausschließlich zu Lasten des Nutzers.

4. Buchung/ Nutzung der Mobilitätsleistungen und Fahrkartenkauf

4.1. Um eine Buchung von Mobilitätsleistungen vornehmen zu können, muss der Nutzer bei "RMVplus" registriert und eingeloggt sein. Ist der Nutzer nicht bei "RMVplus" registriert (siehe Ziff.3) oder aktuell nicht eingeloggt, wird er vor der Buchung hierzu aufgefordert.
Ist für die Vermittlung einer Mobilitätsleistung das Freischalten der GPS-Funktion erforderlich und dies seitens des Nutzers noch nicht erfolgt, erhält der Nutzer eine Information (Pop-up), die ihn zur Freischaltung der Funktion auffordert.

4.2. Für die Buchung von Mobilitätsleistungen stehen in die oben unter Ziff.2 beschriebenen Wege zur Verfügung

4.2.1. Hat der Nutzer eine konkrete Relation gewählt, kann er den Buchungsprozess durch Betätigung des Buttons "Zum Angebot" beginnen.

4.2.2. Wählt der Nutzer auf der Karte eine Mobilitätsleistung, kann er durch Anklicken des Icons des MA und durch anschließende Betätigung des Buttons "Losfahren" den Buchungsprozess einleiten.

4.3. Mit Betätigung des jeweiligen Buttons gelangt der Nutzer in die vertragliche Sphäre des MA, dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen er lesen und denen er zusätzlich zustimmen muss, bevor die Buchung abgeschlossen werden kann. Mit Zustimmung werden die Daten des Nutzers von "RMVplus" an den MA übertragen und der Nutzer erhält eine Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung wird in "RMVplus" unter dem Menüpunkt "Buchungen" durch den MA hinterlegt und kann vom Nutzer dort abgerufen werden, sobald sie eingestellt wurde. Spätestens mit Hinterlegung der Buchungsbestätigung in "RMVplus" ist die Buchung rechtlich bindend.

4.4. Sind mit Betätigung des Buttons "Losfahren" nicht alle Eingabeanforderungen seitens des Nutzers erfüllt, wird er vor Abschluss aufgefordert, die für die konkrete Buchung fehlenden Handlungen vorzunehmen. Ist zum Zeitpunkt der Buchung eine Reservierung des geschätzten Nutzungsbetrages nicht möglich, kann die Buchung nicht abgeschlossen werden (siehe Ziff.6).
Der Nutzer kann rechtlich verbindlich gebuchte Mobilitätsleistungen entweder in "RMVplus" zur Nutzung freischalten oder am Fahrzeug über einen Zahlencode, der im Buchungsmenü in "RMVplus" vom MA bereitgestellt wird, das Fahrzeug öffnen.

4.5. Der MA ist während des Buchungsprozesses und während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs in allen die Mobilitätsleistung betreffenden Fragen der Ansprechpartner des Nutzers. Der Nutzer kann u.a. über "RMVplus" (Servicemenü) den Kundenservice des MA telefonisch kontaktieren. Die Kosten für das Telefonat richten sich nach dem jeweils vom Nutzer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag und sind vom Nutzer zu tragen. Anfragen, die während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs über das Kontaktformular des RMV eingereicht werden, werden direkt an den MA weitergeleitet.

4.6. Möchte der Nutzer eine Fahrkarte zu einer gewählten Verbindung kaufen, muss er den Button "Zum Angebot" betätigen und wird hierdurch zur RMVgo-App umgeleitet. Soweit der Nutzer die RMVgo-App noch nicht heruntergeladen hat, wird er zum Herunterladen aufgefordert. In der RMVgo-App muss er sich für den Fahrkartenkauf zunächst bei "meinRMV" registrieren und wird dann an den Fahrkartenverkäufer die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) weitergeleitet.

5. Stornierung von Mobilitätsleistungen

Die Stornierung einer Buchung durch den Nutzer richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen MA. Der Nutzer ist insoweit verpflichtet, sich über die Stornierungsbedingungen und etwaige Stornokosten zu informieren.

6. Abrechnung und Zahlung

6.1. Wird die Nutzung der Mobilitätsleistung vertragsgemäß beendet, erstellt der MA die Rechnung und stellt diese dem Nutzer in "RMVplus" unter dem Menüpunkt "Buchungen" zur Verfügung. Gleichzeitig wird die Rechnung vom MA an LOGPAY zur Verfügung gestellt, die den Rechnungsbetrag über das angegebene Zahlungsmittel für den MA einzieht. Wirksame Stornierungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

6.2. Für die Zahlung der gebuchten Fahrten gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

6.3. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

6.4. Einzug
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Buchung. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Buchungen (nachfolgend auch "Umsatzübersicht") enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die App RMVplus und nur vom registrierten Nutzern einsehbar und abrufbar.

6.5. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann, sofern diese zu Unrecht eingezogen wurden. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der RMVplus App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt auf elektronischem Wege.
Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY behält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

6.6. Zahlung per Kreditkarte
Die Abrechnung der getätigten Buchungen über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard, American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LOGPAY überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei TIER Mobility: 5 Euro, Nextbike by TIER: 5 Euro, OnDemand-Angebote Lahnstar, Colibri, SiGGi, EMIL: 10 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das "3D Secure-Verfahren" (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

6.7. Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Nutzer schließt der Nutzer mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung ("Billing Agreement"), unter welcher der PayPalAccount des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPalAccounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei TIER Mobility: 5 Euro, Nextbike by TIER: 5 Euro, OnDemand-Angebote Lahnstar, Colibri, SiGGi, EMIL: 10 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPalAccount mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

7. Bereitstellung von reisebegleitenden Informationen

7.1. Integraler Bestandteil der App "RMVplus" ist die Aufwertung des Nutzungserlebnisses durch die Anzeige reisebegleitender Informationen im Rahmen der Nutzung. Grundlage der Anzeige solcher Informationen sind die im Rahmen der Applikationsnutzung entstehenden Informationen über das Nutzungsverhalten, insbesondere die Eingabe von Informationen zu geplanten Reisen sowie die im Rahmen der Bewegung des mobilen Endgeräts entstehenden Daten zu tatsächlich angetretenen Reisen des jeweiligen Nutzers des mobilen Endgeräts. Ferner kann der Nutzer durch die freiwillige Teilnahme an Umfragen zur Personalisierung ausgespielter Informationen beitragen.

7.2. Ohne die Aktivierung der Bereitstellung der Standortdaten des mobilen Endgeräts über dessen Betriebssystem ist eine bestimmungsgemäße Nutzung der App "RMVplus" nicht bzw. nur stark eingeschränkt möglich. Näheres ergibt sich aus der zugehörigen Datenschutzerklärung, welche dem jeweiligen Nutzer vor dem Beginn der Nutzung der App "RMVplus" zugänglich gemacht wird.

7.3. Im Rahmen der Nutzung der App "RMVplus" ist der RMV darum bemüht, den Nutzern möglichst interessante und hilfreiche Informationen bereitzustellen. Der Nutzer kann die Einblendung solcher Informationen gegebenenfalls durch die Betätigung einer hierfür vorgesehenen und eindeutig erkennbaren Schaltfläche dauerhaft bzw. bezogen auf die jeweilige Kampagne unterbinden.

7.4. Bei den bereitgestellten reisebegleitenden Informationen handelt es sich sowohl um redaktionell ausgewählte wie auch zum Teil von Dritten bereitgestellte Informationen und Werbemittel. Der RMV wird werbliche Informationen und Informationen Dritter als solche eindeutig kennzeichnen (z.B. "Anzeige").

7.5. Dem Nutzer erwächst durch die Nutzung der App "RMVplus" kein Anspruch auf die Bereitstellung (bestimmter) reisebegleitender Informationen. Der RMV behält sich ausdrücklich vor, diese Funktion ohne weitere Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren.

7.6. Der RMV übernimmt vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsbestimmungen keine Gewähr für die Richtigkeit der bereitgestellten reisebegleitenden Informationen. Dies gilt insbesondere für von Dritten bereitgestellte Informationen und deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit. Der RMV wird ausgespielte Inhalte vor deren Veröffentlichung lediglich im Rahmen der ihm rechtlich zwingend obliegenden Pflichten prüfen.

7.7. Soweit Dritte für ausgespielte reisebegleitende Informationen verantwortlich sind, erwachsen dem Nutzer vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsbestimmungen keinerlei Ansprüche gegenüber dem RMV. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit den eingeblendeten Werbemitteln Auslobungen oder andere Leistungsversprechen Dritter verbunden sind (z.B. Gutscheine, Sonderangebote o.ä.).

8. Nutzung des Mobilitätsbudgets

8.1. Über die App "RMVplus" wird der Zugang zum Mobilitätsbudget des Anbieters MOBIKO GmbH, Zielstattstraße 19, 81379 München (nachfolgend: "MOBIKO") vermittelt. Die Nutzung des Mobilitätsbudgets ist nur für Mitarbeitende teilnehmender Unternehmen möglich, denen von ihrem jeweiligen Arbeitgeber ein Mobilitätsbudget des Anbieters MOBIKO zur Verfügung gestellt wird ("Nutzer des Mobilitätsbudgets").

8.2. Um über die App "RMVplus" Zugang zum Mobilitätsbudget zu erhalten, muss der Nutzer des Mobilitätsbudgets bei "RMVplus" registriert und eingeloggt sein. Ist der Nutzer des Mobilitätsbudgets nicht bei "RMVplus" registriert (siehe Ziff. 3) oder aktuell nicht eingeloggt, wird er hierzu aufgefordert.

8.3. Jedem Nutzer wird unter dem Menüpunkt "Mein Profil" in der App "RMVplus" die Auswahloption "Mein Mobilitätsbudget" angezeigt. Wählt der Nutzer diese Option aus, wird er auf die externe Anmeldeseite von MOBIKO weitergeleitet. Für den Inhalt der Anmeldeseite ist MOBIKO verantwortlich (vgl. Ziff. 1.2). Der Nutzer des Mobilitätsbudgets registriert sich direkt bei MOBIKO oder meldet sich nach erfolgreicher Registrierung direkt bei MOBIKO an. Insoweit gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von MOBIKO.

8.4. Nutzer des Mobilitätsbudgets können Ausgaben in der App "RMVplus" einreichen, um sich diese von MOBIKO erstatten zu lassen. Die Einreichung von Ausgaben erfolgt in sechs Schritten:

8.4.1. Schritt 1: Nachdem der Nutzer des Mobilitätsbudgets sich bei MOBIKO registriert und angemeldet hat, ist das Mobilitätsbudget im Profil in der App "RMVplus" hinterlegt. Dort wird der verfügbare Geldbetrag für den Monat angezeigt, sowie der aktuelle Stand des Mobilitätsbudgets in Prozent. Der Nutzer des Mobilitätsbudgets kann sodann die Option "Privatfahrt" oder die Option "Arbeitsweg" auswählen.

8.4.2. Schritt 2: Nach der Auswahl der Option "Privatfahrt" oder "Arbeitsweg" entscheidet sich der Nutzer des Mobilitätsbudgets unter dem Menüpunkt "Neue Ausgabe" zwischen unterschiedlichen Auswahloptionen für ein Verkehrsmittel. Die Ausgestaltung der Auswahloptionen hängt vom individuellen Mobilitätsbudget ab und kann beispielsweise die Auswahloptionen "ÖPNV", "Zug", "Fernbus", "Fahrrad", "Sharing" oder "Abo" umfassen.

8.4.3. Schritt 3: Unter dem Menüpunkt "Neue Ausgabe" erstellt der Nutzer des Mobilitätsbudgets eine neue Ausgabe für das vorab ausgewählte Verkehrsmittel. Dabei wählt der Nutzer des Mobilitätsbudgets zunächst die Art der Ausgabe (z.B. Einzelticket oder Gruppenticket) aus. Die Ausgestaltung der Auswahloptionen hängt vom jeweiligen Verkehrsmittel ab.

8.4.4. Schritt 4: Im nächsten Schritt stellt der Nutzer des Mobilitätsbudgets unter dem Menüpunkt "Beleg hochladen" den jeweiligen Beleg für die neue Ausgabe zur Verfügung. In der App wird angezeigt, welche Dateiformate und -größen unterstützt werden. Der Nutzer des Mobilitätsbudgets wählt die jeweilige Datei, die den Beleg enthält, auf seinem Endgerät aus und lädt diese hoch. Es können nacheinander mehrere Dateien hochgeladen werden. Die hochgeladenen Dateien werden dem Nutzer des Mobilitätsbudgets in einer Übersicht angezeigt.

8.4.5. Schritt 5: Unter dem Menüpunkt „Betrag“ gibt der Nutzer des Mobilitätsbudgets sodann den Betrag des Belegs in Euro ein. Er gibt an, ob die Ausgabe im Ausland angefallen ist und wählt das passende Rechnungsdatum aus. Schließlich wählt der Nutzer des Mobilitätsbudgets den Button "Direkt zum Einreichen" aus.

8.4.6. Schritt 6: Im letzten Schritt kann der Nutzer des Mobilitätsbudgets optional weitere Anmerkungen angeben und den Beleg schließlich durch Auswahl des entsprechenden Buttons einreichen.

8.4.7. Bestätigung: Nach Abschluss des Vorgangs wird dem Nutzer des Mobilitätsbudgets die Benachrichtigung „Danke für deinen Beleg!“ sowie eine aktualisierte Übersicht des Mobilitätsbudgets und der hinterlegten Ausgaben angezeigt.

8.5. Nur wenn der Nutzer des Mobilitätsbudgets die unter Ziff. 8.4 genannten Schritte 1 – 6 erfolgreich durchlaufen hat und ihm die Bestätigung gemäß Ziff. 8.4.7 angezeigt wird, wurde der Beleg ordnungsgemäß eingereicht. Bei Störungen im Erstattungsprozess, die einer ordnungsgemäßen Einreichung im Wege stehen, wird regelmäßig eine Fehlermeldung in der App angezeigt. In diesem Fall wird sich der Nutzer des Mobilitätsbudgets unverzüglich mit dem unter Ziff. 12.4 genannten Ansprechpartner für das Mobilitätsbudget in Verbindung setzen. Wenn die Einreichung eines Beleges nicht über die entsprechende Funktion der App "RMVplus" möglich ist, wird der Nutzer des Mobilitätsbudgets die Einreichung des Belegs für eine Erstattung auf anderem Wege vornehmen. Die Einreichung ist beispielsweise alternativ über die Website von MOBIKO möglich:
https://mobile.mobiko.net/login

8.6. Der Nutzer des Mobilitätsbudgets verpflichtet sich, nur solche Belege über die App "RMVplus" einzureichen, die nach den Nutzungsbedingungen von MOBIKO für das jeweilige Mobilitätsbudget erstattungsfähig sind. Der Nutzer des Mobilitätsbudgets wird die Belege vor der Einreichung sorgfältig unter diesem Gesichtspunkt prüfen.

8.7. Der RMV leitet den in der App "RMVplus" ordnungsgemäß eingereichten Zahlungsbeleg (s. Ziff. 8.4) an MOBIKO weiter. Die finale Prüfung und Entscheidung über die Erstattung einer Ausgabe sowie etwaige Rückbuchungen geleisteter Erstattungen liegt im Verantwortungsbereich von MOBIKO und richtet sich nach den dortigen Nutzungsbedingungen. Der RMV wird nicht als Zahlungsdienstleister für MOBIKO tätig.

8.8. Bei der Buchung einer Leistung eines MA in der App "RMVplus" können Nutzer des Mobilitätsbudgets unter dem Menüpunkt „Zahlungsmittel“ auswählen, dass Rechnungen automatisch an das verknüpfte Mobilitätsbudget gesendet werden sollen. Dies gilt aktuell nicht für den MA Nextbike. Für die Nutzung der Funktion muss eine Verknüpfung zum MOBIKO-Konto des Nutzers des Mobilitätsbudgets eingerichtet werden und fortbestehen. Bei der Buchung kann direkt ausgewählt werden, ob es sich um einen "Arbeitsweg“ oder um eine "Private Reise" handelt. Nach der Bereitstellung der Rechnung durch den jeweiligen MA wird die Rechnung direkt an MOBIKO weitergeleitet. Eine zusätzliche Einreichung der Ausgabe entsprechend Ziff. 8.4 ist nicht erforderlich. Der Nutzer des Mobilitätsbudgets verpflichtet sich auch insoweit zu einer Nutzung der Funktion in Einklang mit den diesbezüglichen Nutzungsbedingungen von MOBIKO und dem jeweiligen MA und wird die Buchung sorgfältig unter diesem Gesichtspunkt prüfen.

8.9. Der RMV stellt dem Nutzer des Mobilitätsbudgets alle diesbezüglichen Funktionen unentgeltlich zur Verfügung. Der RMV ist daher zur Gewährleistung oder Einhaltung einer bestimmten Verfügbarkeit der diesbezüglichen Funktionen der App "RMVplus" nicht verpflichtet. Insbesondere ist die Einreichung von Belegen für das Mobilitätsbudget des Anbieters MOBIKO auch auf anderem Wege möglich (vgl. Ziff. 8.5), sodass der Ausfall der entsprechenden Funktion der App "RMVplus" nicht zur Folge hat, dass dem Nutzer des Mobilitätsbudgets eine Einreichung der Belege unmöglich wird. Der RMV verpflichtet sich
ausschließlich zur Weiterleitung ordnungsgemäß eingereichter Belege (vgl. Ziff. 8.5) an MOBIKO. Insoweit gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 8.

9. Haftung

9.1. Der RMV haftet dem Nutzer gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. In sonstigen Fällen haftet der RMV – soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des RMV vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung ausgeschlossen.

9.3. Die Haftung des RMV für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen ebenso unberührt, wie die Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verhältnis zu Dritten.

10. Änderungen/Ergänzungen der "RMVplus" AGB

Der RMV behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für die "RMVplus" App nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programmzusammensetzung, -gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist.
Der Nutzer wird per E-Mail über Änderungen unverzüglich informiert. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Nutzer erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der RMV bei der Bekanntgabe der Änderung den Nutzern besonders hinweisen. Der Nutzer muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den RMV absenden.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung der im Rahmen der Teilnahme an und Nutzung der RMV-Mobilitätsplattform vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Es gilt die Datenschutzerklärung.

12. Vertragspartner, Kontaktdaten, Kundenservice

12.1. Bei Rückfragen zur Nutzung der RMVplus Appwenden Sie sich bitte an:

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Alte Bleiche 7
65719 Hofheim am Taunus

RMV-Servicetelefon: 069 / 24 24 80 24
Schriftliche Anfragen unter: www.rmv.de/Kundenanliegen

12.2. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte an

LOGPAY Financial Services GmbH
Schwalbacher Straße 72
65760 Eschborn

LOGPAY-Servicetelefon: 06196 8012 702
Schriftliche Anfragen unter: mobility@logpay.de

12.3. Bei Rückfragen zu Ihrer Rechnung und Ihren gebuchten Mobilitätsleistungen melden Sie sich bitte bei dem zuständigen MA:

Nextbike by TIER

Nextbike by TIER
Erich-Zeigner-Allee 69-73
04229 Leipzig

Nextbike-Servicetelefon: 030 / 69 20 50 46
Schriftliche Anfragen unter: kundenservice@nextbike.de

TIER

TIERMobility SE
Friedrichstraße 68
c/o Mindspace coworking
10117 Berlin

Tier-Servicetelefon: 030 / 56 83 86 51
Schriftliche Anfragen unter:support@tier.app

On Demand

Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (zuständig für EMIL in Idstein)
Aarstraße 133a
65232 Taunusstein

Stadtlinienverkehr Limburg (zuständig für Lahnstar)
Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg an der Lahn,

die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Groß-Gerau (zuständig für SiGGi)
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau

Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (zuständig für Colibri)
Am Untertor 6
65719 Hofheim a. Taunus

RMV-Servicetelefon: 069 / 24 24 80 24
Schriftliche Anfragen unter: www.rmv.de/Kundenanliegen

12.4. Bei Rückfragen zum Mobilitätsbudget wenden Sie sich bitte an:

MOBIKO

MOBIKO GmbH
Zielstattstraße 19
81379 München

Mobiko-Servicetelefon: 089 / 21539013
Schriftliche Anfragen unter: info@mobiko.de

13. Datum und Uhrzeit

Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das angezeigte Server-Datum sowie die Server-Zeit von rmv.de ausschlaggebend. Für das Vertragsverhältnis mit den MA gelten die Regelungen der AGB der MA.

14. Rechtswahl/Sprache

Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

15. Online-Streitbeilegungsplattform

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

Stand: 27.06.2024