Besondere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre im Rhein-Main-Verkehrsverbund

Angezeigt am 27.10.2023

(Stand: 10.12.2023)

 

Teil I: Besondere Beförderungsbedingungen für On-Demand-Verkehre

On-Demand-Verkehre sind bedarfsorientierte Verkehrsangebote, die über einen digitalen Vertriebskanal, aber auch telefonisch, buchbar sind. Dabei werden über einen softwaregestützten Algorithmus Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichem Weg gebündelt, um ein besseres Angebot und eine bessere Auslastung zu gewährleisten.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der On-Demand-Verkehre im RMV-Gebiet gelten grundsätzlich die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (GB-RMV), es sei denn, dass in diesen Besonderen Beförderungsbedingungen für On-Demand-Verkehre  etwas  Abweichendes oder Ergänzendes geregelt ist. Die Besonderen Beförderungsbedingungen für On-Demand-Verkehre gelten örtlich ausschließlich innerhalb der in Anlage 1 festgelegten Bedienungsgebiete, und zwar nur im jeweiligen Bedienungsgebiet.

§ 2 Anspruch auf Beförderung

(1) Die Beförderung erfolgt ausschließlich auf Sitzplätzen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht daher grundsätzlich nur, soweit On-Demand-Verkehre über freie Sitzplätze verfügen. Steht ein Sitzplatz auf der gewünschten Relation zur Verfügung und kann daher in der App über das Buchungssystem ausgewählt werden, wird die Buchung für diese Relation vom Buchungssystem bestätigt. Sollten sich mehrere Buchungen überschneiden und das Buchungssystem daher ausnahmsweise kurzzeitig freie Plätze anzeigen, die faktisch bereits gebucht sind, erhält nur der Fahrgast eine Bestätigung, der zuerst gebucht hat. Es gelten die Zeiten des Buchungssystemservers.

(2) On-Demand-Verkehre bündeln Fahrtwünsche mehrerer Kunden. Zur Erreichung des individuell gewünschten Zieles besteht daher weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrweg noch Anspruch auf Durchführung der Fahrt innerhalb der bei der Buchung prognostizierten Fahrtzeit, da beide Parameter von der Anzahl und den Fahrtzielen aller Fahrgäste des jeweiligen On-Demand-Verkehres abhängen.

(3) Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden nur befördert, wenn diese von einer volljährigen Person begleitet werden und die begleitende Person eine sichere Unterbringung gemäß den gesetzlichen Vorgaben bereitstellt (z.B. Babyschale, Kindersitz).

(4) Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren werden bis zu einer Größe von 150 cm, gemäß § 21 (1a) der StVO, nur mit Sitzplatzerhöhung befördert. Die Sitzplatzerhöhung wird vom On-Demand-Verkehr-Betreiber gestellt, Sitzplatzerhöhungen mit Rückenlehne werden nicht gestellt.

§ 3 Verhalten der Fahrgäste

(1) Abweichend von § 3 (3) der GB-RMV dürfen die Fahrgäste die Verkehrsmittel nicht nur an Haltestellen, sondern zusätzlich an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen Haltepunkten und konkreten Adressen betreten oder verlassen.

(2) Dem Kunden/der Kundin, der in das Fahrzeug, das den On-Demand-Verkehr ausführt, an einer Haltestelle, einem Haltepunkt oder einer konkreten Adresse ein- oder aussteigt, obliegen besondere Sorgfaltspflichten. Er/Sie hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Beim Zustieg ist dem Fahrpersonal die gültige RMV-Fahrtberechtigung unaufgefordert, zusammen mit der Fahrtberechtigung für den On-Demand-Verkehr, vorzuzeigen.

(4) Der Fahrgast muss, zu dem in der App übermittelten oder telefonisch vereinbarten und per E-Mail bestätigten Zeitpunkt, am Straßenrand des vereinbarten Abholpunktes stehen.

§ 4 Einnehmen der Plätze

(1) Abweichend von § 4 (2) Satz 1 GB-RMV erfolgt die Beförderung des Kunden/der Kundin ausschließlich auf einem im Fahrgastraum des Fahrzeugs zur Verfügung stehenden Sitzplatz. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, soweit dies nicht ausnahmsweise gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) In sämtlichen On-Demand-Fahrzeugen gilt auf allen Sitzplätzen die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes.

§ 5 Fahrtberechtigungen und deren Verkauf, Beförderungsentgelte

(1) Die erforderliche Fahrtberechtigung (Name und Fahrt-ID) kann über mobile Endgeräte per App oder nach vorheriger Registrierung auch telefonisch angemeldet und erworben werden. § 4 und § 5 der GB-RMV finden keine Anwendung, insbesondere kann abweichend von § 5 (3) GB-RMV eine erforderliche Fahrtberechtigung nicht bei Fahrpersonal und nicht in Verkehrsmitteln mit mobilen Automaten im Fahrzeug erworben werden.

(2) Die Bezahlung der Fahrtberechtigung bei einer telefonischen Buchung erfolgt entweder bargeldlos im Fahrzeug des vom Kunden/der Kundin gebuchten On-Demand-Verkehres mit Kreditkarte, EC-Bankkarte oder einem Smartphone-Bezahldienst (z.B. Google Pay und Apple Pay). Soweit dies nicht möglich ist, erfolgt die Bezahlung über die in der App bei Registrierung oder zwischenzeitlich aktualisiert hinterlegten Zahlungsweise (Kreditkarte oder PayPal).

§ 6 Erstattung von Beförderungsentgelt

(1) Erscheint der Kunde/die Kundin nicht zu dem in der App oder telefonisch vereinbarten und per
E-Mail übermittelten Zeitpunkt am Straßenrand des festgelegten Abholpunktes (Haltestelle, Haltepunkt oder konkrete Adresse), verliert die On-Demand-Fahrtberechtigung ihre Gültigkeit. Eine Belastung des Kundenkontos (hinterlegtes Zahlungsmittel) mit dem Fahrpreis erfolgt nur dann nicht, soweit der Kunde/die Kundin die Buchung vor Ablauf des festgelegten Zeitpunkts in der App oder telefonisch storniert hat. Hat der Kunde /die Kundin den Zeitpunkt verpasst, wird eine Stornogebühr fällig. Im Übrigen ist für eine weitere Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt, auch für die gleiche Relation, eine neue Fahrtberechtigung zu erwerben.

(2) Die Höhe der Stornogebühr/die Stornierungsbedingungen sind in § 4 (7) und (8) der Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre im RMV geregelt.

§ 7 Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen

Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Rollator oder Kinderwagen können grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn Kapazitäten in den Fahrzeugen beim lokalen On-Demand-Anbieter vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, werden dem Kunden/der Kundin keine Fahrtmöglichkeiten angezeigt.

Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn Kapazitäten in den entsprechenden Spezialfahrzeugen beim lokalen On-Demand-Anbieter vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, werden dem Kunden/der Kundin keine Fahrtmöglichkeiten angezeigt.

Die Rollstühle werden durch das nach DIN und ISO getestete Kraftknotensystem gesichert. Die maximale Einfahrbreite beträgt 81 cm, die Einfahrhöhe 150 cm und die Einfahrtiefe 130 cm. Die Rampe zum Hineinfahren ist 76 cm breit. Die maximal zulässige Gesamtbelastung der Rampe beträgt 350 kg.

Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend nur befördert werden, wenn die genannten Maße vollständig eingehalten werden und der Rollstuhl entsprechend gesichert werden kann.

Die Rollstühle dürfen zudem nicht über Anbauten, medizinisches Equipment etc. verfügen. Klapp- bzw. faltbare Rollstühle sind nur dann zulässig, wenn der Fahrgast selbstständig ein- und aussteigen kann. Der zusammengeklappte Rollstuhl ist dann vom Fahrpersonal sicher zu verstauen.

Elektrorollstühle können nur dann befördert werden, wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt werden.

§ 8 Mitnahme von Sachen

(1) Die Mitnahme von Sachen, die über die Kapazitätsgrenze von Handgepäck (leicht tragbare Sachen) hinausgehen, sind abweichend von § 10 (1) GB-RMV aus Kapazitätsgründen nur nach vorheriger Anfrage und Fahrtbestätigung durch den Anbieter des jeweils gebuchten On-Demand-Verkehrs möglich. Sie sind deshalb bei der Buchung mit anzugeben. Dies können z.B. ein faltbarer Rollstuhl oder Rollator, ein Kinderwagen, Gepäckstücke und zusammenklappbare Tretroller mit und ohne elektronischen Antrieb sein.

(2) Ausgenommen von der Beförderung bei On-Demand-Verkehren sind in jedem Fall Fahrräder (auch zusammenklappbare), Skier, Schlitten, elektrische Rollstühle sowie Sperrgut.

§ 9 Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Tiere gemäß § 11 (3) und (4) der GB-RMV, die entweder erforderlich (z.B. Blindenführhund) oder in geeigneten Behältern untergebracht sind, sofern diese keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen und im eingesetzten Beförderungsmittel der erforderliche Platz im Fußraum zur Verfügung steht.

§ 10 RMV-10-Minuten-Garantie

Fahrtberechtigungen für Fahrten mit On-Demand-Verkehren sind nach den Regeln der RMV-10-Minuten-Garantie von einer Erstattung ausgeschlossen.


Teil II: Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre

Für die Nutzung der On-Demand-Verkehre im RMV-Gebiet gelten grundsätzlich die Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (TB-RMV), es sei denn, dass in diesen  Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre  etwas  Abweichendes oder Ergänzendes geregelt ist.

Die Fahrtberechtigungen für On-Demand-Verkehre sind Zuschläge, die nach „abweichender Systematik“ entsprechend Teil A 3.3.1 f) der TB-RMV zustande kommen und die auf einer lokal betriebenen Plattform der jeweiligen lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. des lokalen Verkehrsunternehmens in den Bedienungsgebieten kommuniziert werden.

§ 1 Geltungsbereich

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Tieren und Sachen für die Nutzung der On-Demand-Verkehre innerhalb der in Anlage 1 festgelegten Bedienungsgebiete, und zwar nur im jeweiligen Bedienungsgebiet.

§ 2 Tarifsystem

(1) Fahrtberechtigungen für On-Demand-Verkehre werden für eine bestimmte Fahrt ausgegeben, die innerhalb der einzelnen in Anlage 1 dargestellten Bedienungsgebiete beginnen und enden und innerhalb der lokal bekannt gegebenen Bedienungszeiten liegen. Fahrten, die die einzelnen Bedienungsgebiete überschreiten, sind derzeit noch nicht möglich.

(2) Zu einer Fahrtberechtigung gemäß den RMV-Tarifbestimmungen Teil A 3.3.1, 3.4.1 und Teil B 1 bis 2, ist ein Zuschlag zur Nutzung des On-Demand-Verkehres erforderlich. Dasselbe gilt auch für Fahrtberechtigungen anderer öffentlicher Verkehrsmittel (Teil C der RMV Tarifbestimmungen) einschließlich deren Angebote, zu denen im Gebiet des RMV eine Anerkennung als Fahrtberechtigung vereinbart ist.

(3) Der Fahrpreis ist grundsätzlich ein Zuschlag zum RMV-Tarif und besteht aus einer Grundgebühr, einem Komfortaufschlag), einer entfernungsabhängigen Komponente zwischen Ein-/Ausstieg und den Personeneigenschaften (Erwachsener oder Kind) gemäß Anlage 2.

(4) Sind Fahrgäste des On-Demand-Verkehres Inhaber von gültigen Fahrtberechtigungen für die ausgewählte Strecke gemäß den RMV-Tarifbestimmungen Teil A 3.3.1, 3.4.1, Teil B 1 bis 2 und Teil C, wird ein reduzierter Fahrpreis für den On-Demand-Verkehr angewendet. Ein reduzierter Fahrpreis gilt auch für Kinder, Mitfahrer, Inhaber des Schwerbehindertenausweises sowie für Polizisten/Polizistinnen bei Vorlage des Dienstausweises. Zur Erlangung des reduzierten Fahrpreises ist der Käufer/die Käuferin verpflichtet, den Besitz des Schwerbehindertenausweises, des Dienstausweises oder einer gemäß §2 (2) der Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre gültigen RMV-Fahrtberechtigung im Buchungsvorgang vorab anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.

§ 3 Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleiter/Beförderung von Polizisten und Polizistinnen

Abweichend zu den allgemeinen RMV-Tarifbestimmungen (Teil A Ziffer 4 und 5) wird die Beförderung von Schwerbehinderten und uniformierte Wachpolizisten/-polizistinnen des Landes Hessen sowie Beamte/Beamtinnen des Polizeidienstes des Landes Hessen und der Bundespolizei rabattiert. Es entfällt der Grundpreis. Es kann aber im Einzelfall abweichend geregelt werden. Begleitpersonen werden analog zu den RMV-Tarifbestimmungen behandelt.

§ 4 Fahrtberechtigungen und Verkauf

(1) Fahrtberechtigungen werden ausschließlich für Fahrtwünsche angeboten, die mit den verfügbaren Kapazitäten und im Rahmen der durchführbaren Fahrtrouten der eingesetzten Verkehrsmittel abgedeckt werden können.

(2) Es gelten grundsätzlich die RMV-Tarifbestimmungen Teil A 3.3.1 f). Es werden Fahrtberechtigungen für On-Demand-Verkehre gemäß den RMV-Tarifbestimmungen Teil A 3.3.1 a) für Erwachsene und/oder Kinder ausgegeben. Diese berechtigten nur zur Nutzung, einer einzelnen vorab ausgewählten Fahrt, die dem Fahrgast über den zur Buchung vorgesehenen Vertriebsweg angezeigt wird. Die Anzahl der mitfahrenden Erwachsenen und Kinder ist bei der Buchung vollständig anzugeben. Der hierfür zur Anwendung kommende Preis wird vor der Buchung angezeigt und bleibt danach für den Fahrgast unverändert, auch wenn aufgrund der mit dem On-Demand-Verkehr verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrere Fahrgäste die Fahrt tatsächlich länger oder auch kürzer werden sollte. Die Höhe des Zuschlags kann in der Tageslage variieren.

(3) Die Fahrtberechtigungen sind gültig für die Person, die die Fahrt gebucht hat (Käufer/Käuferin), sowie für mit dem Käufer/der Käuferin mitfahrende Personen, wenn diese bei der Buchungsanfrage angegeben wurden und in der Buchung enthalten sind, sowie für gebuchte Dritte.

(4) Der Käufer/Die Käuferin und die Mitfahrenden müssen die Fahrt gemeinsam an derselben Einstiegsstelle beginnen und an derselben Ausstiegsstelle beenden.

(5) Die Fahrtberechtigung kann nach dem Kauf nicht auf andere Personen übertragen werden; dasselbe gilt für Mitfahrende nach Antritt der Fahrt.

(6) Die mit der Buchung erworbenen Fahrtberechtigungen sind nicht von der gebuchten Fahrt auf andere Fahrten des On-Demand-Verkehres übertragbar.

(7) Für die Stornierung einer Fahrt gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Bei einer Ad-hoc-Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine kostenlose Stornierung bis 60 Sekunden nach Buchung kostenfrei möglich.
  2. Bei Vorabbuchungen oder Dauerbuchungen kann eine Fahrt bis 60 Minuten vor Fahrt kostenfrei storniert werden.

Sollten die jeweiligen Fristen überschritten werden, kann der On-Demand-Verkehr-Betreiber eine Stornierungsgebühr, i. H. v. 50 % des Fahrtpreises der gebuchten Fahrt, einbehalten. Bei für Dritte gebuchten Fahrten trägt der Käufer/die Käuferin die Stornierungsgebühr.

(8) Für den Nichtantritt einer Fahrt gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Sollte der Fahrgast nicht, zu dem in der App oder telefonisch übermittelten Zeitpunkt, am Abholpunkt sein, wird der volle Fahrpreis erhoben.
  2. Nach dreimaligem Nichtantritt einer Fahrt innerhalb von 6 Monaten erfolgt die Sperrung des Accounts des Käufers / der Käuferin..

§ 5 Prüfung der Fahrtberechtigung

Die Medien (z.B. Smartphone), die zur Buchung genutzt werden und auf denen die Fahrtberechtigung gespeichert ist, sind während der gesamten Fahrt betriebsbereit mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist beim Einstieg dem Fahrpersonal oder bei einer Prüfung dem Prüfpersonal vorzuzeigen bzw. nachzuweisen. Gebuchte Dritte müssen den gültigen Buchungscode vorzeigen können. Die Bedienung des Geräts nimmt der Nutzer selbst vor. Zusätzlich zur Fahrtberechtigung muss der Fahrgast einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.

§ 6 Mitnahme von Sachen und Tieren

Für die Mitnahme von Sachen gem. § 7 und Tieren gem. § 8 der Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre im RMV wird kein Beförderungsentgelt erhoben.

 


Anlagen

Anlage 1: Bedienungsgebiete

Bediengebiet der MTV (Hofheim)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet On-Demand-Shuttle Colibri Hofheim

© RMV

Bediengebiet der HEAG mobilo (Darmstadt)

Vergrößerte Ansicht: Karte mit dem Bediengebiet der HEAG mobilo rund um Darmstadt

© RMV


Bediengebiet der traffiQ (Frankfurt)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet Frankfurt - Knut

© RMV

Bediengebiet der HSB (Hanau)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet Hanau - Mainer

© RMV


Bediengebiet der DADINA (Babenhausen)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet DADINA - DadiLiner Babenhausen

© RMV

Bediengebiet der DADINA Darmstadt-Dieburg - West

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet DADINA - DadiLiner West

© RMV


Bediengebiet der Stadt Limburg (Limburg)

Bediengebiet On-Demand-Shuttle LahnStar Limburg

© RMV

Bediengebiet der LNVG GG (Kelsterbach)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet LNVG Groß-Gerau - SiGGi Kelsterbach

Bediengebiet der RTV (Taunusstein)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet RTV - EMIL Taunusstein

Bediengebiet der RTV (Idstein)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet RTV- EMIL Idstein

© RMV


Bediengebiet KVG Offenbach - Hopper (Mitte)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet KVG Offenbach - Hopper Mitte

© RMV

Bediengebiet KVG Offenbach - Hopper (Ost)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet KVG Offenbach - Hopper Ost

© RMV

Bediengebiet KVG Offenbach - Hopper (West)

Vergrößerte Ansicht: Bediengebiet KVG Offenbach - Hopper (West)

© RMV

Bediengebiet KVG Main-Kinzig - Carlos


Carlos - Bediengebiet Wächtersbach/Bad Orb

Carlos - Bediengebiet Rodenbach/Freigericht


Anlage 2: Preise

Rahmen für den On-Demand-Tarif

Grundpreis (1,50 Euro - 3,50 Euro)
Der Grundpreis entfällt oder wird rabattiert bei Vorlage eines gültigen ÖPNV-Tickets
Komfortaufschlag (0,00 Euro - 2,00 Euro)

Wird bei jeder Fahrt fällig und kann sich in Abhängigkeit der Tageslage ändern
Arbeitspreis (0,00 Euro - 0,50 Euro)

Wird bei jeder Fahrt fällig
Preis für Kinder, Mitfahrer, Schwerbehinderten und uniformierten Wachpolizisten/-polizistinnen des Landes Hessen sowie Beamten/Beamtinnen des Polizeidienstes des Landes Hessen und der Bundespolizei
Entfall Grundpreis