Fahrradmitnahme
Das Fahrrad fährt mit
(© RMV - Paul Müller)
- In RMV-Verkehrsmitteln kostenlose Fahrradmitnahme
- Aber: Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang
Allgemeine Bedingungen
- Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in RMV-Verkehrsmitteln kostenlos.
- Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.
- Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben immer Vorrang bei der Beförderung.
- Die einzelnen Fahrzeugtypen sind für eine Fahrradmitnahme unterschiedlich geeignet.
- Orientieren Sie sich beim Einsteigen an den Fahrrad-Piktogrammen, die an den Türen auf geeignete Stellplätze hinweisen.
- Bei Kapazitätsengpässen und anderen Konflikten entscheidet das Personal über die Fahrradmitnahme.
- Verkehrsunternehmen können die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch bestimmte Züge und Busse von der Fahrradmitnahme ausschließen.
- Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV und die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Regelungen einzelner Verkehrsunternehmen
Ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen für die Fahrradmitnahme beschreiben viele Verkehrsunternehmen und Lokale Nahverkehrsorganisationen in ihren Internetauftritten die Regelungen für ihre Fahrzeuge:
- Cantus Verkehrsgesellschaft: Beförderungsbedingungen (PDF)
- DADINA - Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation: Infoblatt "Mit dem Rad unterwegs ...“ (PDF)
- Hanauer Straßenbahn (HSB): Tarifbestimmungen
- HEAG mobilo: Fahrradmitnahme
- Hessische Landesbahn (HLB): Ergänzende Regelungen zu den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV (PDF)
- OREG - Odenwald-Regional-Gesellschaft: Fahrradmitnahme
- Stadtwerke Marburg: Fahrradmitnahmeregelung in unseren Bussen
- Stadtwerke Rüsselsheim: Zu diesen Zeiten ist eine Mitnahme möglich
- Überlandwerke Fulda (ÜWAG): Besondere Beförderungsbedingungen (PDF)
- Vectus Verkehrsgesellschaft: Beförderungsbedingungen (PDF)
- traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt: Fahrradmitnahme
- VIAS: Fahrradmitnahme in der Odenwald-Bahn
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) und die ESWE Verkehrsgesellschaft haben ergänzende Bestimmungen zur Fahrradmitnahme im § 3 ihrer Beförderungsbedingungen:
Infos zu Fahrzeugen und Haltestellen
Abstellflächen im Fahrzeug
- Doppelstockzüge: In den Mehrzweckabteilen finden Sie neben den Klappsitzen Gurte zum sicheren Befestigen der Räder.
- S-Bahnen: Orientieren Sie sich bitte an den Fahrrad-Piktogrammen, die an den Einstiegstüren auf geeignete Stellplätze hinweisen.
- Busse und Züge ohne Mehrzweckbereich: Hier ist die Mitnahme nur in Ausnahmefällen möglich.
Weitere Infos
Wie Sie mit dem Fahrrad am besten auf den Bahnsteig und in den Zug gelangen, erfahren Sie mit Hilfe unsere Infos zu Fahrzeugen, Bahnhöfen und Haltestellen. Diese finden Sie unter Linien & Netze.
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