Genehmigt am: 17.11.2022
Veröffentlicht am: 16.12.2022

Besondere Bedingungen CleverCard

Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende "CleverCard" im Rhein‑Main‑Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2023

1. Vertragsgrundlagen

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer)

a) Zur Nutzung der CleverCard sind alle Personen berechtigt, die nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind.

b) Die CleverCard wird bei Nachweis der Berechtigung ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt bei Personen bis einschließlich 17 Jahre über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem Besteller mit der Bestellung bzw. zur Verlängerung eines Abonnements einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss für Personen ab 18 Jahren ab dem ersten Gültigkeitstag der CleverCard für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen.

3. Vertragspartner

Vertragspartner bei Erwerb der CleverCard ist der unbeschränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden "Kunde" genannt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird oder die CleverCard auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird. Vertragspartner beim Verkauf der CleverCard ist das ausgebende Unternehmen oder die vom RMV oder den Lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstelle (im Folgenden "ausgebendes Unternehmen" genannt).

4. Fahrkarte

Die Ausgabe der CleverCard erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder auf der Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in Form eines CleverCard-Ausweises und zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken (Papierfahrkarte).
Auf der Chipkarte werden die Fahrkarte sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert.
Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt allein nicht zur Fahrt.
Bei Ausgabe der CleverCard auf einer Chipkarte erhält der Kunde einen Beleg, auf dem die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Chipkartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind.
Der CleverCard-Ausweis berechtigt nur in Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die Nummer auf dem CleverCard-Ausweis und der Wertmarke muss übereinstimmen. Der CleverCard-Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem Nutzer mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber) unterschrieben sein. Unvollständig ausgefüllte CleverCard-Ausweise und Wertmarken sind ungültig und berechtigen nicht zur Fahrt.

4a. Sortiment

In Ergänzung der CleverCard wird eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse zum Erwachsenentarif angeboten, die jedoch erst zusammen mit der gültigen CleverCard zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der CleverCard abgedeckt sein.

5. Räumliche Gültigkeit

Die CleverCard wird für die benötigten Tarifgebiete ausgegeben; jedoch nur
− für das Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) sowie
− für Fahrten in den Bereich der RMV-Übergangstarifgebiete außerhalb Hessens,
sofern Start- oder Zieltarifgebiet im originären RMV-Gebiet liegt. Ausgenommen hiervon sind CleverCards für Fahrten in die RMV-Übergangstarifgebiete des VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain).
Die CleverCard gilt während der Schulzeit ausschließlich im auf dem CleverCard-Ausweis eingetragenen bzw. dem in der Chipkarte gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich.
Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten RMV-Verbundraum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann die CleverCard bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden.
Im Bereich der Übergangstarife gilt die CleverCard, auch während der hessischen Ferien, ausschließlich in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten, in den RMV-Tarifgebieten jedoch verbundweit. Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die beweglichen Ferientage sind ausgenommen.

6. Zeitliche Gültigkeit

Die CleverCard gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate.
Der Kunde kann bei Erwerb der CleverCard wählen zwischen einer

a) CleverCard im Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung

b) CleverCard ohne automatische Verlängerung mit Einmalzahlung

Bei Abschluss eines Abonnements verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate automatisch, wenn nicht in einem der weiteren 12 Monate gekündigt wird. Die Kündigung wird jeweils zum 1. eines Monats wirksam, sie kann bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen.

Eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate erfolgt nicht, wenn der Nutzer der Fahrkarte zu Beginn der neuen 12-Monats-Periode 18 Jahre oder älter ist und nicht bis spätestens zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats der nach Ziffer 2. erforderliche Nachweis über die Berechtigung erbracht wurde.

7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung

a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.

b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist nur zur CleverCard der Preisstufe 13 (Mainz/Wiesbaden) ist möglich.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten die von der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard. Zusätzlich können Versandkosten bis zu einer Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden.
Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 10.e)) und bei vorzeitiger Kündigung (Ziffer 12.2 und 12.3) der CleverCard möglich. Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus.

b) Die Bezahlung der CleverCard erfolgt per girocard (EC-Karte) oder bar (beides nicht im Abonnementverfahren), per Kreditkarte (sofern akzeptiert) oder im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Mit dem Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit einmal jährlich oder monatlich im Voraus von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Sparkasse in Euro abzubuchen.
Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis- Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet.
In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kunde informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

c) Hat sich der Kunde für die einmalige Abbuchung oder Bezahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis (ohne Versandkosten) ein Skonto von 2% gewährt. Sofern ein gültiger Berechtigungsnachweis zum Kauf von Fahrkarten des Ausbildungstarifs auf der Chipkarte eTicket RheinMain vorliegt, kann die CleverCard unter Berücksichtigung der Ziffer 2.b) auch ohne Bestellschein bar gekauft werden.

d) Für das Abonnement mit einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten CleverCard eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden. Bei Preissenkungen hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den Kunden der CleverCard freigestellt.

e) Für das Abonnement mit zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung erfolgt die Abbuchung der Beträge (1/12 des je Monat aktuell gültigen tarifmäßigen Jahrespreises der CleverCard) jeweils zum Monatsbeginn eines jeden Monats in den 12 Monaten des Gültigkeitszeitraums einer jeden 12-Monats-Periode. Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums (hierzu zählen der Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.

f) Der Kunde bzw. der angegebene Kontoinhaber verpflichtet sich, bei zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ist der jeweilige Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats einer jeden 12-Monats- Periode bereitzuhalten.

g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem Kunden trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung bzw. das erteilte SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die CleverCard ungültig.
Im Falle der Chipkarte wird die Fahrkarte von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation oder von dem ausgebenden Unternehmen gesperrt, die Chipkarte muss nicht zurückgegeben werden.
Im Falle der Papierfahrkarte sind der CleverCard-Ausweis und alle zugehörigen Wertmarken unverzüglich an die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Solange die Rückgabe nicht erfolgt, hat der Kunde den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen.
Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Kosten, die der Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem ausgebenden Unternehmen durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Kunden bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,30 Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.

9. Zustandekommen des Vertrages

9.1 Zustandekommen des Abonnement-Vertrages

a) Voraussetzung für den Erwerb von CleverCards im Abonnement ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem CleverCard-Abonnements vertreibenden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg oder als Online-Bestellung über den RMV-TicketShop erfolgen. Vertriebsdienstleister für den RMV-TicketShop ist die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zusätzlich Anwendung finden.

b) Die Abgabe der vollständigen Bestellunterlagen stellt einen Antrag auf des ausgewählten Abonnementvertrages dar.

c) Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausgabe der CleverCard zustande.

d) Der Versand der CleverCard erfolgt im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den Bestellunterlagen angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. Hat der Kunde bereits eine zeitlich gültige Chipkarte (eTicket RheinMain), kann die CleverCard als elektronische Fahrkarte auch auf diese Chipkarte gespeichert werden. Die Aktualisierung der Chipkarte kann in einer personalbedienten Vertriebsstelle mit eTicket-Akzeptanzsymbol oder an einem Fahrkartenautomaten erfolgen.

9.2. Kaufvertrag

Die CleverCard (Papier und Chipkarte) ohne Abschluss eines Abonnements kann bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. Voraussetzung für den Erwerb von CleverCards ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem CleverCard vertreibenden Unternehmen oder in einer RMV- Vertriebsstelle.

10. Änderungen durch den Kunden

a) Alle Änderungen der CleverCard (Anschrift, Schulwechsel, Bankverbindung, räumliche Gültigkeit usw.) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket oder SemesterTicket. Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der CleverCard erfolgen.

b) Die Änderungen müssen dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.

c) Im Falle der Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrkarte (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird.

d) Handelt es sich bei der CleverCard um eine Papierfahrkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei der Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. beim Verkehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung der CleverCard erfolgt in der Weise, dass eine neue CleverCard (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen CleverCard muss die bisherige CleverCard an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die CleverCard dem ausgebenden Unternehmen nicht vorliegt, hat der Kunde den monatlichen Preis der CleverCard weiterhin zu zahlen.

e) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforderung).

  • einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus für jeden genutzten Monat 1/12 des im Voraus bezahlten Preises der CleverCard berechnet,
  • mehrmaliger Abbuchung für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Tag des jeweiligen Nutzungsmonats gültigen Tarifpreises der CleverCard berechnet.

11. Verlust/Ersatz

a) Ersatz der CleverCard (Chipkarte):
Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Verlust geratene Chipkarte, auf der seine CleverCard ausgestellt wurde, sperren lassen und erhält gegen Zahlung von 10,00 Euro eine Ersatzchipkarte mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen CleverCard. Die Verlustmeldung ist bei Chipkarten an eine der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. In ausgewählten Fällen kann die Beantragung der Ersatzchipkarte auch über das Internet auf "meinRMV" unter www.rmv.de erfolgen. Für weitere Bestimmungen zum Ersatz von Chipkarten siehe Tarifbestimmungen Ziffer A.3.2.3.

b) Ersatz der CleverCard (Papierfahrkarte):
Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte CleverCard-Ausweise bzw. Wertmarken werden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt, wenn sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der Kunde ist verpflichtet, bei dem ausgebenden Unternehmen den nicht mehr lesbaren oder beschädigten CleverCard-Ausweis mit allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er dann einen neuen CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken.

c) Verlust des CleverCard-Ausweises oder einzelner Wertmarken:
Bei Verlust des CleverCard-Ausweises oder einzelner Wertmarken ist der Kunde verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen CleverCard-Ausweis/ und die noch vorhandenen Wertmarken abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10,00 Euro für die Ersatzausstellung des CleverCard-Ausweises sowie weiteren 10,00 Euro je verlorengegangener gültiger Wertmarke erhält der Kunde an der ausgebenden Stelle einen neuen CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind Wertmarken des laufenden Monats; diese können nur ersetzt werden, wenn der CleverCard-Ausweis noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er der Kunde ist bzw. in dessen Auftrag die CleverCard entgegennimmt. Der in Verlust geratene CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz des CleverCard-Ausweises und der Wertmarken.

d) Verlust aller Wertmarken und des CleverCard-Ausweises:
Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken und des dazugehörigen CleverCard- Ausweises erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz.

e) Ein für verloren erklärter CleverCard-Ausweis oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der Karten ist nicht möglich.

12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

12.1. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Das CleverCard-Abonnement ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht in einem der weiteren 12 Monate gekündigt wird. Die Kündigung wird jeweils zum 1. eines Monats wirksam, sie kann bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen.

Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer der CleverCard.

12.2 Vorzeitige Beendigung

a) Der Vertrag zur CleverCard kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, z.B. Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Die Kündigung kann direkt an einer Vertriebsstelle oder schriftlich an das ausgebende Unternehmen erfolgen.

b) Im Falle der Chipkarte ist eine vorzeitige Beendigung für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens oder einem gewünschten späteren Zeitpunkt möglich. Die Fahrkarte wird dann entsprechend gesperrt. Eine Rückgabe der Chipkarte ist nicht vorgesehen.

c) Die Gültigkeit der Kündigung bedingt im Falle der Papierfahrkarte eine vollständige Rückgabe des CleverCard-Ausweises inkl. der dazugehörigen noch gültigen Wertmarken an das ausgebende Unternehmen bis spätestens zum Kündigungstermin. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels. Das Verlustrisiko trägt der Kunde. Das Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als letzter Nutzungstag.

d) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00 Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

12.3 Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung

a) Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard im Abonnement mit einmaliger Abbuchung während der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/8 des bezahlten Preises der CleverCard, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard im Abonnement mit einmaliger Abbuchung nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der CleverCard, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.

b) Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard im Abonnement mit monatlicher Abbuchung während der ersten 12-Monats-Periode wird für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/8 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises der CleverCard, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard im Abonnement mit monatlicher Abbuchung nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der CleverCard, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforderung). Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.

c) Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard mit einmaliger Bezahlung wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/8 des bezahlten Preises der CleverCard, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen.

13. Sonderkündigungsrecht durch das ausgebende Unternehmen

Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrkarte umgehend gesperrt. Im Fall der Papierfahrkarte sind die restlichen Abonnement-Monatskarten unverzüglich an das ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich.


Besondere Bedingungen CleverCard ab 01.01.2023