JobTicket Deutschland

Chipkarte eTicket RheinMain - die RMV-Mobilitätskarte

© RMV

  • Bundesweit gültig in der 2. Klasse im Nah- und Regionalverkehr (nicht im Fernverkehr, z.B. ICE, IC, EC). 

Allgemeines

Das Deutschland-Ticket (kurz D-Ticket) wurde zum 1. Mai 2023 für Busse und Bahnen für nur 49,00 Euro im Monat eingeführt – und zwar mit bundesweiter Nutzung!

Die gemeinsamen Tarifbestimmungen des D-Tickets sehen die Ausgabe als Jobticket Deutschland mit folgenden Konditionen vor:

  • Abschluss eines Jobticket-Vertrages durch den Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen. 
  • Rabatt von 5 Prozent auf den aktuellen Ausgabepreis von 49,00 Euro.
  • Voraussetzung für den Rabatt: Das Unternehmen/die Organisation bezuschusst je Jobticket mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis von 49,00 Euro. Freiwillige höhere Zuschüsse bis hin zu einer vollständigen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sind selbstverständlich möglich.

Tarifdetails

Mitnahme weiterer Personen möglich

nein

Übertragbarkeit 

nein

1.-Klasse-Nutzung 

ja, im RMV-Gebiet mit 1 Zuschlag pro Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag; außerhalb des RMV-Gebiets sind abweichende Regelungen möglich

AnrufSammelTaxi (AST), AnrufLinienTaxi etc.

ja, im RMV-Gebiet, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte); außerhalb des RMV-Gebiets sind abweichende Regelungen möglich

IC-/EC-Nutzung

nein

eTicket RheinMain

ja - Details siehe eTicket RheinMain

Gültigkeit

  • Das Jobticket Deutschland ist eine nicht übertragbare an das Dienst – oder Arbeitsverhältnis gebundene persönliche Zeitkarte. 
  • Das JobTicket Deutschland wird nur als eTicket (im RMV als Chipkarte) ausgegeben und gilt ausschließlich in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Das JobTicket Deutschland ist bundesweit gültig in der 2. Klasse im Nah- und Regionalverkehr (nicht im Fernverkehr, z.B. ICE, IC, EC). 
  • Keine unentgeltliche Mitnahme von Personen ab 6 Jahren.

Verkaufs- und Ausgabestellen

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten das JobTicket Deutschland über ihr Unternehmen oder ihre Organisation.
  • Ansprechpartner bei Fragen zum JobTicket-Angebot oder zur Vereinbarung von einem ersten Gespräch: jobticket@rmv-vertrieb.de oder füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. 
  • Als weitere Ansprechpartner für das JobTicket Deutschland stehen Ihnen ebenfalls die Lokalen Nahverkehrsorganisationen beziehungsweise Verkehrsunternehmen im RMV-Gebiet zur Verfügung (Kontakt siehe unten).

  • Grundlegende Informationen erhalten Sie beim RMV-Servicetelefon.

Sonstiges

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

Hinweis: Neben dem JobTicket Deutschland gibt es auch das RMV-Jobticket.

Weitere Informationen zum Deutschland-Jobticket: www.rmv.de/deutschland-jobticket

Kontakte fürs JobTicket Deutschland


Anfrage zum Deutschland-Jobticket für Unternehmen

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Dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus und nennen Sie einen zentralen Ansprechpartner. Das Großkundenteam des RMV setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung. Im nächsten Schritt werden wir mit Ihnen einen Rahmenvertrag vereinbaren und die administrativen Themen klären.


Hinweis zum JobTicket Deutschland: Das Deutschland-Ticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt seit dem 1. Mai 2023. Die Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets ergänzen die bestehenden Tarif-und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde, der Landestarife und des Deutschlandtarifs sowie die Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Eisenbahn-Verkehrsunternehmen des SPNV und der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des ÖPNV, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Für die Ausgabe des Deutschland-Tickets gelten die Bedingungen des vertragshaltenden Verkehrsunternehmens