Fragen und Antworten zum Schülerticket Hessen

© Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Sie haben Fragen zum Schülerticket Hessen? Hier finden Sie die Antworten.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Schülerinnen und Schüler - von der Grundschule bis zum Abitur,
    • Auszubildende,
    • Freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende,
    • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes
    • Jugendliche und junge Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr. 

    Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule, der Ausbildungsplatz oder der Träger befinden sich in Hessen.

    Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen. Studierende sind nicht berechtigt, da es für diese Zielgruppe das RMV-SemesterTicket gibt. Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen und auf der Rückseite des Bestellscheins.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Das Schülerticket kostet bei Einmalzahlung 365 Euro pro Jahr, kann aber auch in zwölf Monatsraten zu je 31 Euro bezahlt werden. Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

    Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.

  • Seit dem 1. August 2017. 

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Gültigkeit des Schülertickets Hessen

  • Ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate.

    Wird das Schülerticket als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Das Schülerticket Hessen gilt in allen Bussen, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen benutzt werden. Außerdem können wichtige Knotenpunkte auch außerhalb Hessens angefahren werden. Siehe: Schülerticket.

    • Alle Verkehrsmittel, die in die Angebote der Verkehrsverbünde einbezogen sind: Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und Regionalzüge in Hessen, außerdem Nachtbus- und Expressbuslinien.
    • Für zuschlagspflichtige Angebote fallen entsprechende Aufpreise an.
    • Nicht gültig ist das Ticket in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE) und von Privatbahnen. Es können auch keine IC-Aufpreiskarten genutzt werden.
  • Wer mit einem Schülerticket Hessen über dessen Gültigkeitsbereich (siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)) hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schülertickets.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Nein.

    • Wer in Hessen wohnt, aber in einem anderen Bundesland zur Schule geht oder die Ausbildung macht: Das Ticket gilt bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
    • Für alle, die in einem angrenzenden Bundesland leben und ihren Schul- oder Ausbildungsort in Hessen haben: Die Fahrkarte gilt ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.

    Bis wo das Schülerticket Hessen gilt, zeigt die Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Mitnahme und Übertragbarkeit

  • Nein.

  • Nein. Das Ticket ist personengebunden.

  • CleverCard und andere Zeitkarten

    • spezielle Wochen- und Monatskarten des RMV für alle Preisstufen
    • Die CleverCard wird angeboten für Fahrten in Mainz/Wiesbaden (TG 6500) und für Fahrten in Übergangsräume, d.h. in die Übergangstarifgebiete im RNN (TG 68XX und 69XX), für Fahrten in Teile des Westerwaldkreises (TG 70XX, 7101 und 72XX), Teile des Rhein-Lahn-Kreises (TG 74XX und 75XX) sowie in Teile des Kreises Siegen-Wittgenstein (TG 79XX).
    • Das MAXX-Ticket des VRN kann gekauft werden.
  • Das Schülerticket Hessen kaufen

    • Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG). Berechtigt sind Schüler und Schülerinnen, deren Schulweg mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise mehr als 3 km zur weiterführenden Schule entfernt ist, sowie für Schüler und Schülerinnen, mit einem besonders gefährlichen Schulweg.
    • Auskünfte zu einer möglicher Erstattung gibt das örtlich zuständig Schulamt.

    Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • An jeder beliebigen Vertriebsstelle, alternativ auch über den RMV-TicketShop. Die Bestellscheine bzw. die Berechtigungsnachweise können auch auf der Seite Bestellscheine heruntergeladen werden. 

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen weisen ihr Alter und ihren Wohnort nach. Eine erziehungsberechtigte Person muss den Bestellschein unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des auszubildenden Betriebs notwendig.
    Junge Erwachsene ab 18 Jahre lassen sich den Nachweis von ihrer Schule oder dem ausbildenden Unternehmen direkt auf dem Bestellschein ausstellen.

    Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

    • Abo: wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils am Monatsanfang vom Konto abgebucht.
    • Ohne Abo (Gültigkeit nur 1 Jahr!): An vielen Vertriebsstellen von RMV und VRN kann die Fahrkarte zur sofortigen Mitnahme erworben und in bar, per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.

    Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.

  • Nein, auch während des Schuljahres. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und beträgt 12 Monate.

  • Nein, es gibt keinen "Geschwisterbonus", da das Schülerticket Hessen günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.

  • Ja, dann verlängert es sich automatisch für Personen unter 18 Jahren. Ohne Abo muss jedes Jahr ein neuer Bestellschein ausgefüllt werden.

  • Nein, es kann an jeder Vertriebsstelle in allen drei hessischen Verkehrsverbünden (RMV, NVV, VRN) erworben werden.

  • Wenn Sie keine E-Mail mit der Bestellbestätigung erhalten haben (auch nicht im Spam-Ordner), wurde die Bestellung nicht abgeschlossen. Bitte wiederholen Sie die Bestellung in diesem Fall. 
    Achten Sie dabei bitte darauf, die Bestellung nicht über den Internet Explorer zu tätigen. Nutzen Sie hierfür bitte einen anderen Internetbrowser, zum Beispiel Mozilla Firefox oder Google Chrome.

  • Das Schülerticket Hessen kündigen

    • Kündigung: bei einem Wegzug aus Hessen.
    • Änderungsantrag: bei einem Umzug oder einem Schulwechsel in Hessen.
    • Verlängerungsantrag: müssen alle stellen, die die Fahrkarte über ihren 18. Geburtstag hinaus nutzen möchten.

    Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Wird die Nutzerin oder der Nutzer im Gültigkeitszeitraum volljährig, verlängert sich das Schülerticket Hessen nicht automatisch. In diesem Fall muss spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein neuer Bestellschein ausgefüllt und der nötige Schul- oder Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, um das Ticket zu verlängern.

  • Ja, zum Monatsende des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats.

    Bei vorzeitiger Kündigung, d. h. innerhalb des ersten Vertragsjahres, wird für jeden bereits genutzten Monat zusätzlich der Betrag einer Monatsrate (bei Einmalzahlung ein Zwölftel des Jahreskartenpreises) nachberechnet. Einschließlich des bereits gezahlten Betrags wird jedoch maximal der Jahrespreis des Schülertickets gezahlt. Wurde das Ticket einmalig im Voraus gezahlt, wird der zu viel bezahlte Betrag erstattet. Bei einem Abonnement entfällt die zusätzliche Nachberechnung ab dem zweiten Vertragsjahr. Ein direkter Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket ist jederzeit zum Monatswechsel und ohne Kostennachteile möglich.

    Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der Fahrkartenpreis wie folgt ermittelt: Für jeden bereits genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Bei monatlicher Abbuchung von 31 Euro sind das also 2 x 31 = 62 Euro/genutztem Monat und bei Einmalzahlung von 365 Euro sind das 2 x 30,42 = 60,84 Euro/genutztem Monat. 

    • Beispiel 1: Kündigung erfolgt im 3. Nutzungsmonat bei monatlicher Abbuchung von 31 Euro
      • Der bisherige Fahrpreis beträgt 3 x 62 = 186 Euro. Da der Kunde über die monatlichen Abbuchungen bereits 3 x 31 = 93 Euro bezahlt hat, muss er nur noch den Differenzbetrag von 186 - 93 = 93 Euro nachbezahlen.
    • Beispiel 2: Kündigung erfolgt im 5. Nutzungsmonat bei Einmalzahlung von 365 Euro
      • Der bisherige Fahrpreis beträgt 5 x 60,84 = 304,20 Euro. Da der Kunde bereits 365 Euro bezahlt hat, wird ihm der Restbetrag von 365 - 304,20 = 60,80 Euro rückerstattet.

    Ein direkter Wechsel auf eine andere RMV-Jahreskarte (JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket) ist jederzeit zum 1. des direkt anschließenden Monats ohne finanzielle Nachteile möglich. Für die mit dem Schülerticket Hessen bereits genutzten Monate werden jeweils 31 Euro berechnet. Wenn das Schülerticket komplett im Voraus bezahlt wurde, wird der Restbetrag mit dem Preis für die neue RMV-Jahreskarte verrechnet.

  • Das Schülerticket Hessen als eTicket

  • Es wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.

  • Wer eine Chipkarte besitzt, profitiert von speziellen Vorteilsangeboten unserer Partner aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing und Fahrradverleih. Details wie zum Beispiel Mindestalter oder Führerscheinbesitz entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

  • Das Schülerticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben. Daneben gibt es weitere Chipkarten-Designs der Verbünde und lokaler Verbundpartner.

Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen

Internetseite des Landes Hessen

www.schuelerticket.hessen.de