Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 Absatz 1 VSBG teilzunehmen. Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH beabsichtigt auch nicht, sich freiwillig an einer derartigen Verbraucherschlichtung zu beteiligen, da die Verbraucherschlichtungsstelle der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 BGB dienen soll. Entsprechende Verbraucherverträge schließen die Fahrgäste regelmäßig nur mit den in den Verbund einbezogenen lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen. Eine Verbraucherstreitbeilegung mit dem Verbund würde der Fahrgast daher regelmäßig nicht nutzen und die Bearbeitung seines Anliegens sogar zusätzlich verzögern.

Geht es dem Fahrgast um die Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung durch ein in den RMV einbezogenes Eisenbahnverkehrsunternehmen, kann der Fahrgast nach § 37 Absatz 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) eine geeignete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen, soweit zuvor keine Klärung über die Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Verkehrsunternehmen erzielt worden ist. Die im RMV-Gebiet tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, Mitglied der Verbraucherschlichtungsstelle zu werden.

Aktuell ist dies die

söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Telefon 030 / 6449933-0
kontakt@soep-online.de
soep-online.de

Darüber hinaus können wir an dieser Stelle nicht abschließend über die Bereitschaft oder Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren und müssen insoweit an diese verweisen. Eine Liste der regionalen Verkehrsunternehmen finden Sie auf unserer Seite Regionale Verkehrsunternehmen. Suchen Sie Informationen zu einem der lokal tätigen Verkehrsunternehmen kann Ihnen einer unserer Partner vor Ort weiterhelfen; die Lokalen Nahverkehrsorganisationen finden Sie unter RMV vor Ort.

Soweit es dem Kunden um die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fahrkarten und Zuschläge geht, die dieser über „RMV-HandyTicket“ und „RMVsmart“ bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) oder der Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH (OVB) erworben hat, ist nach aktuellem Stand kein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle möglich. Wurde dem Kunden beim Kauf seiner Fahrkarte im „RMV-TicketShop“ im Rahmen des Bestellvorgangs ein anderer Vertragspartner mitgeteilt, kann er sich unmittelbar bei diesem erkundigen, ob dieser zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist.