Fragen und Antworten zum RMV-Ticketshop

Eine Frau und ein Junge sitzen vor einem PC Bildschirm, auf dem der RMV-Ticketshop zu sehen ist

© RMV

Sie haben Fragen zum Fahrkartenkauf und Fahrkartensortiment im RMV-Ticketshop? Hier finden Sie Antworten.

  • TicketShop allgemein

  • Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail. Dort finden Sie oben rechts die Kontaktdaten Ihres Vertragspartners. Bitte wenden Sie sich mit Fragen direkt dorthin.

  • Vorverkaufsfrist von 5 Tagen:

    • wenn Sie erstmalig im RMV-TicketShop bestellen und Ihnen noch kein eTicket RheinMain vorliegt. Sie erhalten diese Chipkarte mit der elektronisch gespeicherten Fahrkarte per Post.
    • für Bestellungen von Fahrkarten in Übergangstarifgebieten (Versand auch per Post)

    Vorverkaufsfrist von 2 Tagen:

    • bei Chipkarten, die im RMV-TicketShop wiederverwendet werden. Dazu die Chipkarte vorab im meinRMV-Kundenportal registrieren. Die Registrierungsdaten erhalten Sie vom Vertragspartner/ der Vertriebsstelle, wo Sie die Chipkarte bekommen haben.

    Der Kalender im RMV-TicketShop ("gültig ab") ist auf den ersten möglichen Gültigkeitstag voreingestellt, wenn Ihnen die Fahrkarte elektronisch bereitgestellt werden soll.

    Bereits zwei Tage nach Ihrer Bestellung wird Ihnen Ihre Fahrkarte als "elektronische Fahrkarte" für Ihre Chipkarte zur Übertragung bereitgestellt.

  • Wenn Sie beim Fahrkartenkauf im RMV-TicketShop auf rmv.de oder mobil über RMVgo für RMVsmiles angemeldet waren, jedoch nach 7 bis 10 Tagen im RMV-TicketShop keine Smiles erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular. Bitte geben Sie Ihre Kunden- und Vertrags- oder Chipkartennummer an.

  • Wochenkarten

  • Ab Preisstufe 6 rechnet sich eine RMV-Wochenkarte für Erwachsene schon ab 3 Hin- und Rückfahrten. Außerdem kann abends und das ganze Wochenende über eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Es stehen zur Auswahl:

  • Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar, sie endet mit Betriebsschluss (5.00 Uhr) des letzten Geltungstages.

  • Monatskarten

  • Mit einer RMV-Monatskarte sind Sie ab der vierten Woche günstiger unterwegs als mit einzelnen Wochenkarten. Ihr Monat muss noch nicht einmal am 1. anfangen. Es stehen zur Auswahl:

  • Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem beliebigen Kalendertag an ausgestellt und gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. In diesem Zeitraum berechtigen sie im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln.

  • Jahreskarten

  • Als Jahreskarten-Abo gilt die Karte ab dem ersten Tag eines gewählten Kalendermonats für zunächst ein Jahr und ist für alle Preisstufen erhältlich. Sie können endlos mit dem Abo mobil sein oder jederzeit zum Monatsende aussteigen. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich Ihr Abo automatisch, es sei denn, Sie kündigen es vorher. Die übertragbare Jahreskarte ist auch ohne Abonnement erhältlich und muss im Voraus gezahlt werden. Für Fahrgäste ab 65 Jahren steht das Seniorenticket Hessen zur Auswahl, das es mit oder ohne Abo gibt.

  • Die RMV-Jahreskarte ist die Sparfahrkarte für Menschen, die regelmäßig mit Bussen und Bahnen unterwegs sind. Sie gilt an 365 Tagen rund um die Uhr. Mit der Jahreskarte sparen Sie den Preis von 2 Monatskarten. Außerdem profitieren Sie von der Mitnahmeregelung, bei der täglich ab 19.00 Uhr und am Wochenende ohne zeitliche Einschränkung ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren auf Ihrer Karte mitfahren dürfen.

  • Die Mobilitätsgarantie kann in Anspruch genommen werden:

    • bei Verspätungen im Regionalverkehr (RegionalBahn, StadtExpress, RegionalExpress, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten
    • oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung (als Verspätung gelten Fahrplanabweichungen von mehr als 5 Minuten) im Regionalverkehr Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert.

    Zusätzlich darf keine andere Möglichkeit bestehen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln das Reiseziel pünktlich zu erreichen.

    In den genannten Fällen können Sie zur Weiterfahrt die Züge des Fernverkehrs oder ein Taxi nutzen. Bitte beachten Sie: Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätung durch höhere Gewalt wie Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid.

    Details zu Antrag und Erstattung


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