Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

Fahrgäste mit Elektroscooter

S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress

Sie können Ihren E-Scooter in den Fahrzeugen mitnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Mitnahme ist im Mehrzweckabteil möglich und hängt von der verfügbaren Kapazität ab.
  • Das Gesamtgewicht darf die Tragfähigkeit der Einstiegshilfe nicht überschreiten (meist 300–350 kg, bei VIAS-Zügen (Odenwaldbahn zwischen Frankfurt und Eberbach und Rheingaulinie zwischen Frankfurt und Neuwied) 250 kg).
  • Die Maße dürfen 120 × 70 cm (L × B) nicht überschreiten.
  • Sie sind für die Nutzung selbst verantwortlich.

Linienbus, Straßen- und U-Bahn

Piktogramm E-Scooter
Piktogramm E-Scooter und Bus

Für die Mitnahme von E-Scootern in Bussen gelten bundesweit einheitliche Vorgaben. Sie legen fest, welche technischen Anforderungen E-Scooter, Fahrzeuge und Nutzer erfüllen müssen, damit ein sicherer Transport möglich ist. Diese Voraussetzungen gelten im RMV auch für Straßenbahnen und U-Bahnen.

Ob ein E-Scooter für die Mitnahme geeignet ist, erkennen Sie am standardisierten Piktogramm-Aufkleber. Ein entsprechender Aufkleber am Fahrzeug zeigt zusätzlich, dass der Transport dort möglich ist.

Wenn kein Piktogramm am Fahrzeug oder E-Scooter vorhanden ist, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihr E-Scooter ist höchstens 120 cm lang, hat vier Räder und wiegt inklusive Person maximal 300 kg.
  • Laut Hersteller ist er für den ÖPNV geeignet.
  • Ihr E-Scooter verfügt über ein Bremssystem, das auf beide Räder einer Achse wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse).
  • Er ist ausreichend bodenfrei und kann Rampen mit bis zu 12 % Steigung sicher befahren, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen..
  • Sie können selbstständig rückwärts in das Fahrzeug einfahren.
  • Es sind keine Anbauten vorhanden, die die sichere Position an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes einschränken.

Die Mitnahme ist vorrangig für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „G“ und nachrangig im Falle einer Kostenübernahme für den Elektroscooter durch die Krankenkasse.. Entsprechende Nachweise sowie Herstellerangaben zur Eignung führen Sie bitte mit und zeigen sie auf Verlangen vor.

Hinweise zur Fahrt

Für die Mitnahme in Bussen, U- und Straßenbahnen in Frankfurt gelten die oben genannten Regeln. U-Bahnen (Typ U5) und Straßenbahnen (Typ S), in denen E-Scooter befördert werden können, sind mit einem grauen Piktogramm gekennzeichnet.

Piktogramm E-Scooter

An den Haltestellen

  • Der Einstieg erfolgt ausschließlich rückwärts. Das ist wichtig, da in unseren Bussen und Bahnen der Platz nicht zum Drehen ausreicht.
  • Der Ausstieg erfolgt ohne weiteres Manövrieren vorwärts.

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