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Busse im Wetteraukreis: FFP2-Masken sind Pflicht

Busse im Wetteraukreis: FFP2-Masken sind Pflicht

Die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) weist darauf hin, dass ab sofort in Bussen im Wetteraukreis das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend ist. Eine OP-Maske reicht nicht mehr aus.

Dies schreibt das Bundesinfektionsschutzgesetz vor, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über 100 liegt. Das ist im Wetteraukreis der Fall.

Dies gilt nicht für Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren. Bei diesen ist anstelle einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) weiterhin das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) erlaubt. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Personen, die ärztlich bescheinigt vom Tragen einer Maske befreit sind, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Unterschreitet im Wetteraukreis ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahme an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so tritt an dem übernächsten Tag die FFP2-Maskenpflicht automatisch außer Kraft.

Bis zu diesem Zeitpunkt gilt jedoch die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in den Bussen und die VGO appelliert an alle Fahrgäste im Wetteraukreis, sich an diese Regelung zu halten – im Interesse aller Fahrgäste und Fahrer.


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Pressemeldung 08.09.2021

Busse im Wetteraukreis: FFP2-Masken sind Pflicht