Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

Direktvergabe Stadtbusverkehr Wetzlar 2027

Die Stadt Wetzlar, -Lokale Nahverkehrsorganisation-, beabsichtigt als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Wetzlar nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die beabsichtigte Direktvergabe wird sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden Linienabschnitte umfassen. Der Stadtverkehr Wetzlar umfasst derzeit die Buslinien 5, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18. Der Auftrag soll alle Linien als Gesamtnetz umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zu Anpassungen des Verkehrsangebotes (Änderung, Wegfall und Neuinbetriebnahme von Linien) enthalten, wenn diese durch sich ändernde Verkehrsbedürfnisse (z. B. im Rahmen der Schülerbeförderung) oder Vorgaben des Nahverkehrsplanes erforderlich werden. Die Stadt Wetzlar kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach.


Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung (Vorinformation) zu stellen. Diese Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Vorinformation im EU-Amtsblatt zu laufen, die ca. August/September 2025 erfolgen wird.


Der Nahverkehrsplan der Stadt Wetzlar ist hier auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar) im Menü "Die LNO Stadt Wetzlar - Nahverkehrsplan" einsehbar. Die konkretisierende Leistungsbeschreibung der Anforderungen (Fahrplan, Beförderungsentgelt, Leistungsstandards), die von Seiten der Stadt Wetzlar an den Umfang und die Qualität der Nahverkehrsleistungen auf den Buslinien des Stadtbusverkehrs Wetzlar gestellt werden und die ein Verkehrsunternehmen, das von der Stadt Wetzlar mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs beauftragt wird, erbringen muss („Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“), kann von interessierten Bewerbern, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag innerhalb der gegebenen Frist einreichen wollen, hier eingesehen oder bei dem Magistrat der Stadt Wetzlar, -Lokale Nahverkehrsorganisation-, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. +49 6441991058, E-Mail:nahverkehr@wetzlar.de, angefordert werden.