Vergünstigte Fahrpreise im Main-Kinzig-Kreis
Im Main-Kinzig-Kreis werden in verschiedenen Städten und Gemeinden vergünstigte Fahrkarten angeboten.
- Der vergünstigte Fahrpreis der Preisstufe 1 gilt in der Stadt Langenselbold (Tarifgebiet 3110)
- Die vergünstigten Fahrpreise gelten für folgende Fahrkarten:
- Einzelfahrkarte für Erwachsene und Kinder
- Wochenkarte für Erwachsene
- Wochenkarte für Schüler/ Auszubildende
- Monatskarte für Erwachsene
- Monatskarte für Schüler/ Auszubildende
- Übertragbare Jahreskarte für Erwachsene
- Übertragbares Jahreskarten-Abonnement Erwachsene
- Persönliches Jahreskarten-Abonnement Erwachsene
Verkaufsstellen
Die ermäßigten Fahrkarten sind hier erhältlich:
- Fahrerkasse im Bus, online im RMV-TicketShop und an Fahrkartenautomaten
- als RMV-HandyTicket
Die vergünstigten Fahrpreise der Preisstufe 1 gelten für Fahrten innerhalb:
- der Stadt Erlensee
- der Gemeinde Hammersbach (Tarifgebiet 2935).
- der Gemeinde Neuberg (Tarifgebiet 2940).
- der Gemeinde Rodenbach (Tarifgebiet 3065)
- der Gemeinde Ronneburg (Tarifgebiete 3115 und 3164)
Die vergünstigten Fahrpreise gelten für Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder
Die ermäßigten Fahrkarten sind erhältlich:
- in den Bussen und an Fahrkartenautomaten
- als RMV-HandyTicket
Der Maintal-Pass ermöglicht einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern mit erstem Wohnsitz in Maintal ermäßigte Einzelfahrkarten zu erwerben. Mit dem Maintal-Pass wird die Einzelfahrkarte der Preisstufe 2 auf die Preisstufe 1 reduziert.
- Sie gilt in den Bussen des Stadtverkehrs Maintal (Linien MKK-22, MKK-23, MKK-24, MKK-25 und AST MKK-27) in Maintal im Tarifgebiet 2901 und 2909.
- Die Fahrkarte ist nicht übertragbar.
- Die Fahrkarte ist nur in Verbindung mit dem Maintal-Pass gültig.
- Ausgeschlossen sind Zeitkarten aller Art.
Verkaufsstellen
- Den Maintal-Pass erhalten Sie im Stadtladen im Rathaus in Maintal-Hochstadt.
- Die ermäßigten Einzelfahrkarten gibt es im Bus.
Preise
Den Preis für Ihre Fahrkarte finden Sie in unserer Fahrplanauskunft. Die zutreffende Tarifauskunft erhalten Sie, wenn Sie die Fahrtwege beachten.
Sonstiges zum Tarif
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.