KombiTicket Staatstheater Mainz
Tarifdetails
Anschlussfahrkarte nein | |
Mitnahme weiterer Person möglich nein | |
Übertragbarkeit ja | |
1.-Klasse-Nutzung ja, mit Zuschlag | |
Übergangstarif nein | |
AnrufSammelTaxi (AST) etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) | |
IC-Nutzung nein |
- Die Eintrittskarte für Veranstaltungen im Staatstheater Mainz gilt gleichzeitig als RMV-Fahrkarte, wenn sie mit einem KombiTicket-Aufdruck versehen ist.
- Das KombiTicket gilt im RMV-Tarifgebiet 65 (Wiesbaden/Mainz) in allen RMV-Verkehrsmitteln in der 2. Klasse.
- Für Online-Tickets gilt:
- Zu jedem personalisierten Online-Ticket kann zusätzlich ein digitales RMV-KombiTicket erstellt werden.
- Es gilt am Veranstaltungstag zur Hinfahrt ab vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn und zur Rückfahrt bis vier Stunden nach Veranstaltungsende.
- Zur Fahrt berechtigt nur das KombiTicket selbst, keine Kopie von zurückgelegten Eintrittskarten oder dergleichen.
Verkaufsstellen
Die Eintrittskarten gibt es in den Vorverkaufsstellen des Veranstalters und seiner Vertriebspartner.
Sonstiges zum Tarif
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
- Die Eintrittskarte des Staatstheaters Mainz gilt im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) gemäß dessen Bedingungen ebenfalls als KombiTicket.
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