Staatstheater Mainz
Tarifdetails
Anschlussfahrkarte nein | |
Mitnahme weiterer Person möglich nein | |
Übertragbarkeit ja | |
1.-Klasse-Nutzung ja, mit Zuschlag | |
Übergangstarif nein | |
AnrufSammelTaxi (AST) etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) | |
IC-Nutzung nein |
- Die Eintrittskarte für Veranstaltungen im Staatstheater Mainz gilt gleichzeitig als RMV-Fahrkarte, wenn sie mit einem KombiTicket-Aufdruck versehen ist.
- Das KombiTicket gilt im RMV-Tarifgebiet 65 (Wiesbaden/Mainz) in allen RMV-Verkehrsmitteln in der 2. Klasse.
- Für Online-Tickets gilt:
- Zu jedem personalisierten Online-Ticket kann zusätzlich ein digitales RMV-KombiTicket erstellt werden.
- Es gilt am Veranstaltungstag zur Hinfahrt ab vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn und zur Rückfahrt bis vier Stunden nach Veranstaltungsende.
- Zur Fahrt berechtigt nur das KombiTicket selbst, keine Kopie von zurückgelegten Eintrittskarten oder dergleichen.
Verkaufsstellen
Die Eintrittskarten gibt es in den Vorverkaufsstellen des Veranstalters und seiner Vertriebspartner.
Sonstiges zum Tarif
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Die Eintrittskarte des Staatstheaters Mainz gilt im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) gemäß dessen Bedingungen ebenfalls als KombiTicket.