Pressemeldung vom 14.08.2020

VGO verweist zum Schulstart auf Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV

Auch wenn sich zum Beginn des neuen Schuljahres für die Schülerinnen und Schüler vieles ändern werde, eines bleibe jedoch bis auf Weiteres gleich: „Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist für alle Fahrgäste in unseren Bussen und auch an den Haltestellen verpflichtend", erinnert Armin Klein, Geschäftsführer der VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen an die nach wie vor geltenden Regelungen.

Es reiche bereits eine sogenannte Alltagsmaske, die selbst genäht sein könne, aus. Akzeptiert werde auch ein vor Mund und Nase gebundener Schal oder ein Tuch.

„Ich möchte an dieser Stelle an die Eltern appellieren, dass ihre Kinder mit einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgestattet zum Bus gehen. Andernfalls könnten, wie von Herrn Staatsminister Al-Wazir in der Pressekonferenz angekündigt, sofort beim ersten Mal Bußgelder fällig werden.“

Mundschutzpflicht gilt für alle Fahrgäste

Selbstverständlich gelte diese Regelung nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern für alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen. Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren oder für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen könnten.

„Der Abstand von 1,5 Metern kann in Bussen nicht immer eingehalten werden. Umso wichtiger ist es, dass die Ansteckungsgefahr durch das Tragen von Alltagsmasken minimiert wird“, führt Armin Klein weiter aus. In dieser Beziehung sei er zuversichtlich, dass sich die Fahrgäste an die Vorgaben hielten.

Einsatz weiterer Busse nicht möglich

Darüber hinaus könne er selbstverständlich die von manchen besorgten Eltern aufgestellte Forderung nach dem Einsatz von zusätzlichen Bussen nachvollziehen. Leider könne diese nicht erfüllt werden. „Gerade zu schulrelevanten Zeiten stellt sich die Verfügbarkeit zusätzlicher Fahrzeuge als sehr schwierig dar, da im Regelfahrplan bereits alle Fahrzeuge im Einsatz sind. Da gibt es keine Linienbusse, die darauf warten, eingesetzt zu werden“, bittet Armin Klein abschließend um Verständnis dafür, dass diesem Ansinnen leider zumindest kurzfristig nicht nachgekommen werden kann.


Pressemeldung 14.08.2020

VGO verweist zum Schulstart auf Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV