Fragen und Antworten zum Seniorenticket Hessen

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Sie haben Fragen zum Seniorenticket Hessen? Hier finden Sie die Antworten.

  • Seniorenticket Hessen: Allgemein

  • Das Seniorenticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle ab 65 Jahren. Es ist gültig in ganz Hessen und Mainz und wird in zwei Varianten angeboten.

    • Das Seniorenticket Hessen kostet 365,00 Euro und berechtigt an Werktagen ab 9.00 Uhr zur Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln in Hessen. An Wochenenden und Feiertagen sowie in der Woche des Hessentages gilt es bereits vor 9.00 Uhr.
    • Das Seniorenticket Hessen Komfort kostet 625 Euro und gilt auch an Werktagen ganztägig. Es berechtigt zur Fahrt in der 1. Klasse und täglich ab 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Mitnahme von einem Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 15 Jahren.
  • In allen Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, RegioTrams und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen benutzt werden.

    Außerdem können wichtige Knotenpunkte außerhalb von Hessen angefahren werden. Siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF) oder auf der Infoseite zum Seniorenticket unter Tarifdetails.

  • Alle, die mindestens 65 Jahre alt sind.

  • Bei Verlust wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben werden.

  • Grundsätzlich ja. Im Bestellschein können Zahler/in und Nutzer/in voneinander abweichen. Allerdings ist in jedem Fall der Altersnachweis für den/die Nutzer/in zu erbringen.

  • Kosten und kaufen

  • An jeder mit dem eTicket-Logo gekennzeichneten RMV-Vertriebsstelle, beim NVV, über das Verkehrsunternehmen VGG im Gebiet des VRN sowie online über den RMV-TicketShop oder über das Abocenter der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG). Die Bestellscheine können Sie herunterladen.

    • Mit Abo: spätestens bis zum 10. des letzten gewünschten Gültigkeitsmonats muss gekündigt werden. Die Kündigung muss direkt an einer Vertriebsstelle oder schriftlich an das Unternehmen, das das Ticket ausgestellt hat, erfolgen. Eine Kündigung vor Ablauf der 12 Monate ist möglich. Es gibt jedoch eine Nachberechnung: Für jeden Monat, in dem das Ticket genutzt wurde, wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Wird ein Abo nach Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt, erfolgt keine Nachberechnung.
      Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.
    • Ohne Abo: Eine Kündigung vor Ablauf der 12 Monate ist möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. des letzten gewünschten Gültigkeitsmonats erfolgen. Es gibt jedoch eine Nachberechnung: Für jeden Monat, in dem das Ticket genutzt wurde, wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet.
  • Nein, es kann aber im Abonnement mit ein- bzw. zwölfmaliger Zahlweise gekauft werden. Wahlweise können Sie im RMV auch die 65-plus-Monatskarten erwerben.

  • Nein. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und beträgt 12 Monate. Ein Gültigkeitsbeginn an anderen Kalendertagen ist nicht möglich.

  • Einmalig muss ein Altersnachweis erbracht werden. Das geht zum Beispiel durch Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses. Wer bereits im Besitz einer auf "meinRMV“ registrierten Chipkarte ist, die den Berechtigungsnachweis "65-plus“ enthält, braucht keinen Nachweis mehr.

  • Nur im Abo. Wird das Seniorenticket Hessen ohne Abo gekauft, läuft es automatisch nach einem Jahr aus.

  • Konditionen

    • Das Seniorenticket Hessen kostet 365 Euro und berechtigt an Werktagen ab 9.00 Uhr zur Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln in Hessen. An Wochenenden und Feiertagen sowie in der Woche des Hessentages gilt es bereits vor 9.00 Uhr.
    • Das Seniorenticket Hessen Komfort gilt auch an Werktagen ganztägig. Es berechtigt zur Fahrt in der 1. Klasse und täglich ab 19.00 bis 5.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Mitnahme von einem Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 15 Jahren.
    • Komfortvariante: ja, ab 19.00 Uhr und an Wochenenden ist die Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren möglich. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht nötig.
    •  Seniorenticket Hessen für 365 Euro: nein.
  • Eine Fahrgelderstattung erfolgt bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von mehr als 15 aufeinander folgenden Tagen sowie bei entsprechenden Kuraufenthalten. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden.

    Für die Teilerstattung wird im RMV keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

  • Nein, es ist personengebunden.

  • Gültigkeit des Seniorentickets Hessen

  • Wer über den Gültigkeitsbereich (siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)) hinaus fahren möchte, braucht eine gültige Fahrkarte. RMV-Fahrkarten gelten grundsätzlich über den letzten Bahnhof im Verbundgebiet bis zur Verbundgrenze (auch, wenn dort keine Station existiert). Ob für die jeweilige Fahrt eine Fahrkarte ab dem letzten Bahnhof im RMV-Gebiet notwendig ist, richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Nachbartarif. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt.

  • Mit dem Seniorenticket Hessen Komfort benötigt man keinen Zuschlag für den Airliner.

  • Ja, aber einige Unternehmen erheben Zuschläge, die sich aus einem erweiterten Komfort (beispielsweise der Fahrt bis vor die Haustür) ergeben. Die Zuschläge müssen auch mit dem Seniorenticket Hessen gezahlt werden.

Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Seniorenticket Hessen