Besondere Beförderungs- und Tarifbestimmungen für AST-Fahrten der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig GmbH (KVG)

Die Verkehre von Anruf-Sammel-Taxen (AST) stellen eine besondere Bedienungsform dar. Sie wurden eingerichtet, um auf schwach nachgefragten Strecken, auf denen eine Bedienung mit Linienbussen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen ist, ein ÖPNV-Angebot bereitzuhalten. Für AST-Fahrten der KVG gelten ergänzend zu den Beförderungs- und Tarifbestimmungen des RMV folgende Regelungen:

  1. AST-Fahrten müssen mindestens 60 Minuten vor dem fahrplanmäßigen Fahrtbeginn unter der Rufnummer

    0800 0584 584

    angemeldet werden. Frühfahrten bis 8.00 Uhr müssen bereits am Vortag bis spätestens 20.00 Uhr bekannt gegeben werden. 
    Bitte geben Sie folgende Informationen bei der Anmeldung an:
    •    Name
    •    Liniennummer und Richtung des AST
    •    Starthaltestelle, Abfahrtzeit und ggf. Datum
    •    Zielhaltestelle
    •    Anzahl der Fahrgäste
    •    Mitführen von Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl

  2. Die Innerortsbedienung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eventuelle Ausnahmen zu dieser Regelung werden direkt im jeweiligen Fahrplan veröffentlicht.
  3. Gruppen von sieben Personen oder mehr müssen ihre Fahrt zwei Werktage vor Fahrtbeginn anmelden, ansonsten kann die Fahrt abgelehnt werden.
  4. Größere Gepäckstücke sowie die gewünschte Beförderung von Rollstühlen oder Kinderwagen sind bei der Fahrtanmeldung anzugeben.
  5. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen lt. StVO nur in einem Kindersitz mitfahren. Bitte informieren Sie das Unternehmen bei der Anmeldung, wenn Sie einen Kindersitz benötigen.
  6. Fahrräder werden nicht mitgenommen, es sei denn, dass dies ausdrücklich bei Fahrtanmeldung vom Unternehmen zugesagt wurde.
  7. Es werden nur angemeldete Fahrgäste befördert. Das Fahrpersonal kann Ausnahmen, die im Rahmen der freien Plätze möglich sind, zulassen.
  8. Es gilt der RMV-Tarif. Einzelfahrkarten erhalten Sie im Fahrzeug. Gültige RMV-Fahrausweise werden anerkannt.

Stand: 15.10.2021