Information zur Erstattung nach Hessischem Schulgesetz

Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis

Die Bedingungen für die Erstattung der Fahrtkosten von Schülerinnen und Schüler sind in § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) festgelegt.

Nähere Informationen hierzu finden Sie in den entsprechenden Informationsblättern, die Sie sich unter diesem Text herunterladen können.

Bei Fragen zum Thema „Fahrtkostenerstattung“ hilft Ihnen das Erstattungsteam der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft gerne weiter unter 06192 951 09 83 oder per Mail unter erstattung@mtv-web.de.


Schülerticket Hessen: Informationsblätter zum Download

Schüler*innen der Grundstufe (Klasse 1 bis 4, Vorklasse und Eingangsstufe)

Grundschule

Infoblatt Fahrtkostenerstattung Grundschule


Schüler*innen der Mittelstufe (Sekundarstufe 1)


Schüler*innen an beruflichen Schulen

Infoblatt Erstattung Berufsschule