Senior*innen fahren kostengünstig in Hessen mit dem ÖPNV

Bestellscheine für Fahrkarten innerhalb des RMV
Mit dem Seniorenticket Hessen können Senior*innen ab 65 Jahren in Hessen ab dem 1. Januar 2020 noch kostengünstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B kommen. Erhältlich ist das Ticket in zwei Varianten – als Basis- und Komfort-Variante.
Das Seniorenticket gilt für Fahrgäste ab 65 Jahren in ganz Hessen, werktags ab 9.00 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Es kostet 365 Euro im Jahr – also 1 Euro pro Tag. Eine Mitnahmeregelung ist in der Standardvariante nicht inbegriffen.
Für 625 Euro im Jahr kann das Seniorenticket Hessen auch als Komfort-Variante erworben werden. Diese gilt rund um die Uhr und in der 1. Klasse. Außerdem ist es mit dem Premium-Ticket möglich, nach 19.00 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitzunehmen. Es ist dafür kein Verwandtschaftsverhältnis notwendig.
Weitere Informationen zu den beiden Varianten.
Die Bestellscheine sowohl für die eine als auch für die andere Variante können Sie hier herunterladen.
Von Senior*innen für Senior*innen: Unsere Mobi-Partner*innen helfen Ihnen gerne weiter!
Unsere MobiPartner*innen helfen Ihnen bei vielen Fragen zu Bussen und Bahnen im Rheingau-Taunus-Kreis weiter. Ob es sich um Fahrplanauskünfte, Umsteigemöglichkeiten oder Fragen zu Fahrkarten geht - unsere Ratgeber*innen sind gerne für Sie da!
Sie möchten auch MobiPartner*in werden? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail an Anastasia.Kraus@rheingau-taunus.de oder rufen Sie uns an unter 06124/510584.
Rolf Winter

Abgebildet ist Herr Winter, der für die RTV als Mobi-Partner tätig ist.
Tel.: 06124/8773
Erreichbarkeit Werktags, variabel
Cornelia Freitag

Abgebildet ist die Seniorin Frau Freitag, die für die RTV als Mobi-Partnerin tätig ist.
Tel.: 06128/6845
Erreichbarkeit Werktags von 10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Gerd Freitag

Abgebildet ist der Senior Herr Freitag, der zusammen mit seiner Frau für die RTV als Mobi-Partner tätig ist.
Tel.: 06128/6845
Erreichbarkeit Werktags von 10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Fragen und Antworten rund um das Thema Corona und ÖPNV
Zum einen ist es so, dass nicht beliebig viele Busse vorhanden sind und zum anderen muss für die zusätzlichen Busse ja auch Buspersonal gefunden werden. Die RTV setzt seit Ende Oktober zusätzlich zu den Linienbussen Reisebusse ein, um für Entspannung vor allem im Schülerverkehr zu sorgen.
In der Verordnung des Landes Hessen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie ist in Paragraph 1, Absatz 6 festgelegt: „In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes sowie des freigestellten Schülerverkehrs und in Bürgerbussen, in Passagierflugzeugen, auf Passagierschiffen und -fähren sowie in den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden, insbesondere Bahnhofs- und Flughafengebäuden sowie während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; an Haltestellen und auf Bahnsteigen, beim Ein- und Aussteigen sowie innerhalb der Fahr- und Flugzeuge muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden.“
Der ÖPNV ist also explizit vom Mindestabstand ausgenommen – daher herrscht hier Maskenpflicht.
Das allein würde keine Sicherheit bieten, da jeder Fahrgast, der im Bus von vorne nach hinten läuft im Mittelgang aufgrund der begrenzten Platzsituation schon weniger als 1,50 Meter von sitzenden Fahrgästen entfernt wäre. Bei einem eher vollem Bus wären dann die Fahrgäste, die dann keine Sitzplatz mehr bekommen, stehend den sitzenden Fahrgästen noch näher, als wenn sie nur eine Reihe vorne oder hinten sitzen.
Nach Angaben des RKI gelten als Hauptübertragungswege nicht Schmierinfektion über die Hände, sondern die Tröpfcheninfektion und über Aerosole: Die größeren Tröpfchen sinken relativ schnell zu Boden, während die kleineren Aerosole über längere Zeit in der Luft schweben können und sich in geschlossenen Räumen verteilen können. Diese Aerosole werden automatisch beim Atmen und Sprechen ausgeschieden, beim Husten und Niesen entstehen die größeren Tröpfchen. Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung minimiert das Risiko, Tröpfchen oder Aerosole an die Mitmenschen in unmittelbarer Nähe weiterzugeben. Laut Gesundheitsamt sind Busse bislang nicht als Infektionsherde bekannt, allerdings muss man dazu sagen, dass die Nachverfolgung im öffentlichen Raum schwierig ist.
Ab 1. Januar 2021 wird es leichter, gegen Personen, die keine Maske tragen wollen in Bussen und Bahnen vorzugehen: Dann kann auch das Kontrollpersonal eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben. Möglich macht das eine Änderung der Beförderungsbedingungen, die der RMV-Aufsichtsrat beschlossen hat.
Eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen kann lediglich nur in unmittelbarer Umgebung von infektiösen Personen nicht ausgeschlossen werden (Quelle RKI). Damit würde der Aufwand, flächendeckend Desinfektionsspender in den Bussen in keinster Weise zum Nutzen und Aufwand stehen.
Desinfektionsspender in den Bussen stellen darüber hinaus ein Verletzungsrisiko dar, zum Beispiel beim Bremsen oder beim Einstieg.
Desinfektionsspender an Haltestellen würden über kurz oder lang Vandalismus zum Opfer fallen – zu Beginn der Pandemie wurden die Behälter sogar aus Gebäuden wie Krankenhäuser entwendet, da wäre eine Haltestelle sicherlich schnell im Fokus.
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