Schülerbeförderung Wetteraukreis

Für die Schülerbeförderung nach § 161 Hess. Schulgesetz nehmen wir in unserem VGO-ServiceZentrum Friedberg Anträge auf Übernahme der Beförderungskosten sowie Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten an und leiten diese an die entsprechende Fachabteilung weiter.


Die Übernahme von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach dem Hessischen Schulgesetz. Danach besteht ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler der 1. - 10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen (G8-Gymnasien nur einschließlich 9. Klasse).

Besuchen Schülerinnen und Schüler die von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Schule der gewählten Schulform (Förderstufen sind keine eigenständige Schulform), so kann auch eine kostenlose Schülerjahreskarte ausgegeben werden. Weiterhin können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:

  • Grundstufe der Berufsschule
  • Berufsfachschule (bis Jahrgangsstufe 10)
  • Berufsvorbereitungsjahr und
  • Berufsgrundbildungsjahr


Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entfernung zwischen Wohn- und Schulort mehr als zwei Kilometer (für Grundschulen) bzw. mehr als drei Kilometer (für weiterführende Schulen) beträgt. Außerdem müssen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg benutzt werden. Die Kosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig.

Die Beantragung muss mit dem nachfolgend abgebildeten Formular erfolgen, das auch in den Schulsekretariaten oder direkt im VGO ServiceZentrum Friedberg erhältlich ist.

Die Angaben über den Schulbesuch müssen von der besuchten Schule bestätigt werden.

Wenn ein Erstattungsanspruch besteht, erhalten die Erziehungsberechtigten nach Ablauf eines jeden Schulhalbjahres (Anfang Februar und zu Beginn der Sommerferien) einen Erstattungsantrag per Post nach Hause.

Diesem Erstattungsantrag sind als Nachweis über die entstandenen Kosten die Fahrkarten beizufügen. Bei dem Schülerticket Hessen als e-Ticket gibt es keine Monatswertmarken mehr. Ausreichend ist dann der Nachweis für den Jahrespreis. Dazu fügen Sie bitte entweder eine Kopie des Schreibens über die Höhe der monatlichen Abbuchungen bzw. bei Einmalzahlung die Kopie der Rechnung bei. Ersatzweise können auch Kopien der Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen eingereicht werden.


Formular 1: Grundantrag

Der Grundantrag zum Ausdrucken. Bitte ausfüllen und im VGO-ServiceZentrum Friedberg abgeben.


Formular 2: Praktikumsantrag

Der Praktikumsantrag zum Ausdrucken. Bitte ausfüllen und im VGO-ServiceZentrum Friedberg abgeben.