Garantien und Fahrgastrechte

Grundsätzlich gilt: Fahrgäste dürfen erwarten, dass ihr Verkehrsmittel pünktlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zum Beispiel einen Teil des Fahrpreises zurückzuholen.


Unser Anspruch ist es, dass Sie pünktlich an Ihr Ziel kommen. Das funktioniert leider nicht immer. Aber dann können Sie schon ab 10 Minuten Verspätung an Ihrem Ziel Geld zurückbekommen.

RMV-10-Minuten-Garantie

Nur für Inhaberinnen und Inhaber persönlicher Jahreskarten des Erwachsenentarifs: Erstattung von Taxikosten oder Fern­verkehrs­fahrkarten bei Verspätungen im Regionalverkehr.

Mobilitätsgarantie Persönliche Jahreskarte

Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises bei Verspätungen beziehungsweise bei Zugausfall. Außerdem kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kosten­erstattung für die alternative Beförderung mit einem Fern­verkehrs­zug oder einem Taxi erfolgen.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr