Garantien und Fahrgastrechte
Grundsätzlich gilt: Fahrgäste dürfen erwarten, dass ihr Verkehrsmittel pünktlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zum Beispiel einen Teil des Fahrpreises zurückzuholen.

Unser Anspruch ist es, dass Sie pünktlich an Ihr Ziel kommen. Das funktioniert leider nicht immer. Aber dann können Sie schon ab 10 Minuten Verspätung an Ihrem Ziel Geld zurückbekommen.

Nur für Inhaberinnen und Inhaber persönlicher Jahreskarten des Erwachsenentarifs: Erstattung von Taxikosten oder Fernverkehrsfahrkarten bei Verspätungen im Regionalverkehr.

Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises bei Verspätungen beziehungsweise bei Zugausfall. Außerdem kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen.