Garantien und Fahrgastrechte

Grundsätzlich gilt: Fahrgäste dürfen erwarten, dass ihr Verkehrsmittel pünktlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zum Beispiel einen Teil des Fahrpreises zurückzuholen.


Mobilitätsgarantie

Nur für Inhaberinnen und Inhaber persönlicher Jahreskarten des Erwachsenentarifs: Erstattung von Taxikosten oder Fern­verkehrs­fahrkarten bei Verspätungen im Regionalverkehr.

Mobilitätsgarantie Persönliche Jahreskarte

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises bei Verspätungen beziehungsweise bei Zugausfall. Außerdem kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kosten­erstattung für die alternative Beförderung mit einem Fern­verkehrs­zug oder einem Taxi erfolgen.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr