Garantien und Fahrgastrechte
Grundsätzlich gilt: Fahrgäste dürfen erwarten, dass ihr Verkehrsmittel pünktlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zum Beispiel einen Teil des Fahrpreises zurückzuholen.
Mobilitätsgarantie
Nur für Inhaberinnen und Inhaber persönlicher Jahreskarten des Erwachsenentarifs: Erstattung von Taxikosten oder Fernverkehrsfahrkarten bei Verspätungen im Regionalverkehr.
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises bei Verspätungen beziehungsweise bei Zugausfall. Außerdem kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen.