P
Abkürzung für "Park and Ride" - bedeutet übersetzt "Parken und Fahren" und unterstützt die kombinierte Nutzung von Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie parken das Auto auf einem gekennzeichneten P+R-Parkplatz in Haltestellennähe und fahren dann mit Bus oder Bahn weiter. P+R-Plätze sind häufig in den Liniennetzplänen eingezeichnet.
Abkürzung für "Personenbeförderungsgesetz": Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Taxen befördern dürfen.
Ein POI ("Point of Interest" - Ort von besonderem Interesse) ist ein Ort mit besonderer Bedeutung. Dazu gehören Bahnhöfe und Haltestellen ebenso wie Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten.
"PS" wird auf den Internetseiten des RMV manchmal als Abkürzung für "Preisstufe" verwendet.
Aus der jeweiligen Preisstufe ergeben sich die Preise für die unterschiedlichen Tarifangebote für eine Verbindung. Es gibt Preisstufen von 1 bis 7. Die Preisstufe 13 gilt für das Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz. Auch für Frankfurt und Offenbach gibt es eigene Stadtpreisstufen. Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Für den Übergangsverkehr zum Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) gibt es die Preisstufe 45.
Die Besonderheiten zu diesen Preisstufen können Sie in den Tarifbestimmungen nachlesen.
Park and Ride (kurz: P+R) bedeutet übersetzt "Parken und Fahren" und unterstützt die kombinierte Nutzung von Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie parken das Auto auf einem gekennzeichneten P+R-Parkplatz in Haltestellennähe und fahren dann mit Bus oder Bahn weiter. P+R-Plätze sind häufig in den Liniennetzplänen eingezeichnet.
Für Pendler, z.B. zwischen Wohn- und Arbeitsort, bieten sich folgende Fahrkarten an:
Der Fahrpreis richtet sich grundsätzlich nach Art und Anzahl der befahrenen Tarifgebiete. Tarifgebiete, die bei einer Fahrt mehrfach befahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.
Die aktuellen Preise finden Sie in der Tarifauskunft oder in der aktuellen Preisliste.
Aus der jeweiligen Preisstufe ergeben sich die Preise für die unterschiedlichen Tarifangebote für eine Verbindung. Die Preisstufenreihung beginnt mit der Preisstufe 1 und endet mit der Preisstufe 7. Oberhalb der Preisstufe 3 und der Preisstufe 4 wurden die Preisstufen 30 und 40 eingeführt. Sie dienen der Abmilderung von Preissprüngen, die bei kurzen Fahrten über Tarifgrenzen entstehen. Sie kommen bei Fahrten nach und aus Frankfurt zum Tragen und die Preisstufe 30 auch bei Fahrten zwischen Wiesbaden und Nachbarkommunen im Rheingau-Taunus-Kreis.
Eigene Stadtpreisstufen gibt es in den Sonderstatusstädten (Stadtpreisstufe 1), in Darmstadt (Stadtpreisstufe 1 Darmstadt), in Offenbach (Stadtpreisstufe 2), Frankfurt (Stadtpreisstufe 3) und im Tarifgebiet 6500 Wiesbaden/Mainz (Stadtpreisstufe 13). Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Für den Übergangsverkehr zum Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) gibt es die Preisstufe 45.
Die Besonderheiten zu diesen Preisstufen können Sie in den Tarifbestimmungen nachlesen.
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