3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln

Seit dem 25. November können Bus und Bahn nur noch von geimpften, genesenen oder getesteten Personen genutzt werden

Zur Eindämmung des Coronavirus sind bundesweit neue Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Es gilt neben der weiterhin bestehenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die sogenannte 3G-Regel.

Alle Fahrgäste müssen dann geimpft, genesen oder nachweislich negativ auf das Coronavirus getestet sein. Als Test wird ein negativer Antigen-Schnelltest verlangt, der nicht älter als 24 Stunden ist.

In den Fahrzeugen werden stichprobenartig Nachweiskontrollen durchgeführt. Fahrgäste sind verpflichtet, auf Verlangen einen Corona-Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Testnachweis vorzuzeigen.

Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen (und damit dort der 3G-Regel unterliegen), sowie Kinder unter sechs Jahren sind von einem 3G-Nachweis befreit.

Ab Montag, dem 29. November, wird im Main-Taunus-Kreis mindestens ein Fahrschein-Kontrollteam mit vier Personen unterwegs sein. Diese werden neben der regulären Fahrkartenkontrolle auch die Überprüfung der 3G-Nachweise durchführen.

Der gültige Mindestabstand von 1,5 Metern kann in Bus und Bahn oft nicht eingehalten werden und ist im ÖPNV daher auch nicht vorgeschrieben.

Die Fahrgäste werden gebeten, die jeweils aktuell gültigen Gesetzte und Verordnungen zu beachten.

Das Service-Telefon ist unter der Rufnummer 06192-200 26 21 täglich von 6.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts für Sie erreichbar. Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.mtv-web.de.

Zusätzlich ist die MTV auf Facebook unter @MainTaunusVerkehrsgesellschaft und auf Instagram unter @mtv_verkehrsgesellschaft zu finden.

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