Schülerticket Hessen MRB + Bad Laasphe

© Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

  • Für Schülerinnen und Schüler in Marburg-Biedenkopf, die eine Schule in Bad Laasphe besuchen
  • Für Schülerinnen und Schüler aus Bad Laasphe, die eine Schule im Landkreis Marburg-Biedenkopf besuchen
  • Gültig in ganz Hessen und für Fahrten zwischen Wallau und Bad Laasphe

Ein Jahr voller Vorteile

Das Schülerticket Hessen ist die persönliche Jahreskarte für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen und in Bad Laasphe zur Schule gehen, können das Schülerticket Hessen mit einem kleinen Aufpreis auch für die Fahrt nach Bad Laasphe nutzen.

Für 510,00 Euro in ganz Hessen und nach Bad Laasphe

Das Schülerticket Hessen ist für alle, die einfach einsteigen und losfahren wollen – egal wann, egal wo. Denn mit diesem Ticket können Schülerinnen und Schüler rund ums Jahr Bus und Bahn fahren – in ganz Hessen und zwischen Wallau und Bad Laasphe und sogar in den Ferien. Bezahlt wird das Ticket bequem in einem Betrag oder in 12 Monatsraten.


Tarifdetails

Nutzungsberechtigte

Das Schülerticket Hessen MRB + Bad Laasphe können Schülerinnen und Schüler nutzen, die im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen und in Bad Laasphe zur Schule gehen.

Studierende

nein

Berechtigungsnachweise

Wohnsitz oder Schule oder Ausbildungsplatz im Landkreis Marburg-Biedenkopf

ja

  • Bis einschließlich 17 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
    • bei Wohnort in Hessen ein Altersnachweis
    • bei Wohnort außerhalb Hessens: Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
  • Ab 18 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
    • Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
    • Nutzungsberechtigung muss ab dem ersten Gültigkeitstag noch für mindestens ein halbes Jahr bestehen.

Fahrkarte

eTicket auf Chipkarte 

ja

  • elektronische Fahrkarte gespeichert auf eTicket Hessen oder eTicket RheinMain
  • Chipkarte enthält die elektronische Fahrkarte sowie Vor- und Nachname (maskiert), den Geburtsmonat und das -jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers
  • gespeicherte Daten können an vielen Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten mit dem (((e-Logo eingesehen werden
  • mit der RMV-App und den meisten NFC-fähigen Android-Smartphones kann das eTicket über den Menüpunkt "eTicket RheinMain" mobil ausgelesen werden
  • Chipkarte ist 5 Jahre gültig, kann also auch nach der Schul- oder Ausbildungszeit für weitere eTickets genutzt werden
  • mehrere Fahrkarten können gleichzeitig oder auch nacheinander gespeichert werden
  • spezielle Vorteilsangebote von Partnern aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing und Fahrradverleih können genutzt werden - die spezifischen Bedingungen (wie zum Beispiel Mindestalter oder Führerscheinbesitz) entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters

Vorverkauf

ja, bis zu 8 Wochen im Voraus

Ersatz bei Verlust

ja, 10 Euro Gebühr

Mitnahme weiterer Personen

nein

Übertragbarkeit

nein

Anschlussfahrkarte

nein

1.-Klasse-Nutzung

nein, auch nicht mit Zuschlagkarten

Übergangstarif

nein

Verkehrsmittelnutzung

Regionalzüge und S-Bahnen

ja

U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse inkl. Schnell- und Nachtbusse

ja

AnrufSammelTaxi (AST), AirLiner etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)

Fernverkehrszüge

nein

Räumliche Gültigkeit

Bundesland Hessen

ja

Über die Landesgrenzen Hessens hinaus gültig

  • in Mainz (Tarifgebiet 6500)
  • an der Nordgrenze des NVV bis
    • Nordrhein-Westfalen in die Stadt Warburg mit den Linien R17, RE11, 120, 140, W3 und W4
    • Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg
    • Thüringen bis nach Gerstungen, jedoch nur in den Linien R6 und 260
  • über die Grenzen des RMV
    • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof "Diez Ost" in der Stadt Diez (Rheinland-Pfalz)
    • bis in der Stadtteile Niederlaasphe und Bad Laasphe der Stadt Bad Laasphe inklusive Schloss Wittgenstein (Nordrhein-Westfalen)
    • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
    • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
      • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim,
      • zur Stadt Eberbach,
      • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz

Zeitliche Gültigkeit

Startdatum wählbar

ja, zum 1. eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate

Verlängerung automatisch

teilweise - bei Abonnement automatische Verlängerung der Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag um weitere 12 Monate

ja, Kündigung vorzeitig möglich

Wird das Schülerticket Hessen nicht mehr benötigt, kann der Vertrag zum Monatsende des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung, d. h. innerhalb des ersten Vertragsjahres, wird für jeden bereits genutzten Monat zusätzlich der Betrag einer Monatsrate (bei Einmalzahlung ein Zwölftel des Jahreskartenpreises) nachberechnet. Einschließlich des bereits gezahlten Betrags wird jedoch maximal der Jahrespreis des Schülertickets gezahlt. Wurde das Ticket einmalig im Voraus gezahlt, wird der zu viel bezahlte Betrag erstattet. Bei einem Abonnement entfällt die zusätzliche Nachberechnung ab dem zweiten Vertragsjahr. Ein direkter Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket ist jederzeit zum Monatswechsel und ohne Kostennachteile möglich. Bei Kündigung während der ersten 12-Monats-Periode wird pro Nutzungsmonat der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet.

  • direkt an einer Vertriebsstelle oder
  • schriftlich an das Unternehmen, das das Ticket ausgegeben hat

Zahlungsbedingungen

Einmalige Barzahlung im Voraus

510,00 Euro

Abonnement-Abbuchung

  • Einmalabbuchung im Voraus: 510,00 Euro
  • 12 monatliche Abbuchungen à 43,35 Euro: 520,20 Euro

Erstattung durch Schulwegkostenträger

Die Abwicklung bzw. Ausgabe von Schülerfahrkarten in Verbindung mit dem Schulwegkostenträger (gem. § 161 HSchG) wird im RMV unterschiedlich gehandhabt. Bitte beim zuständigen Schulamt vor Ort erfragen.

Weitere Regelungen

Datenschutz

weitere Informationen im Artikel Datenschutz beim eTicket Hessen

Umstieg von der CleverCard

ja - weitere Infos auf der Seite FAQ zum Schülerticket Hessen

Beförderungs- und Tarifbestimmungen

Es gelten

Die Bestimmungen für die anderen Verkehrsverbünde in Hessen finden Sie für den


Bestellung und Verkauf


Weitere Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Schülerticket Hessen? Antworten finden Sie auf der Seite: FAQ zum Schülerticket Hessen


Hessenkarte inklusive Tarifinformationen

Die Karte zeigt, wo das Hessenticket, LandesTicket Hessen, Schülerticket Hessen und Seniorenticket Hessen genutzt werden kann.
Karte, Stand: Juni 2024